Nur wenn auf dem Verkehrszeichen, auf der Busspur unter dem Bussymbol ein „Taxi frei“- Zeichen steht darf die Busspur befahren werden. Ausnahme: Beim Schienenersatzverkehr wird jede Busspur befahren.
Dass wir das dürfen, ist ein Entgegenkommen der Stadt. Damit uns dieses Privileg nicht entzogen wird, gelten ein paar einfache Regeln:
Um die Sondersignale geht es im nächsten Tutorial!
Wem das Ganze jetzt zu knapp erklärt war, kann im Folgenden eine ausführliche Erklärung erhalten. Dort steht auch, was es kostet, wenn man sich falsch verhält.
Sonderfahrstreifen
In München gibt es zahlreiche Sonderfahrstreifen (dies ist ein Begriff aus der StVO und meint die entsprechenden Fahrspuren) für Busse, die durch verkehrsrechtliche Anordnung und entsprechender Ausschilderung auch von Taxis befahren werden dürfen. Zudem dürfen Sonderfahrstreifen und Anlagen der MVG im Falle eines Schienenersatzverkehrs (SEV) von Taxis genutzt werden. Die Benutzung dieser Spuren durch Taxis ist ein Entgegenkommen der MVG und keineswegs eine Selbstverständlichkeit.
Das bedeutet für das gesamte Taxigewerbe, dass wir auf diesen Spuren „Gast“ sind und uns daher entsprechend verhalten müssen. Wollen wir diese Spuren weiterhin befahren, müssen die besonderen Bestimmungen bekannt sein und auch eingehalten werden.
Im Folgenden haben wir die uns betreffenden Bestimmungen zusammengefasst. Wir geben einen Überblick über die üblichen Signale, einschließlich Tram-Signalen, die ein Taxifahrer zumindest kennen sollte. Wir bitten Sie, die Angaben genau zu studieren und danach zu handeln.
Was ist ein Planum?
Als Planum oder Planie bezeichnet man im Bauwesen allgemein die technisch bearbeitete Oberfläche einer Bodenschicht mit festgelegten Eigenschaften wie Ebenheit, Neigung und profilgerechte Lage. Es ist hierbei ein von der Straßenfahrbahn abgetrennter Bereich, welcher durch verschiedene Maßnahmen ( z.B. höherer Randstein, Zaun, durchgezogene Linie ) abgetrennt ist und nicht durch den Individualverkehr benutzt wird.
Im Erdbau bildet das Planum die obere Abschlussfläche des Untergrunds und stellt gleichzeitig zusammen mit dem darunter befindlichen Boden das Widerlager für ein darüber liegendes Bauwerk (z. B. Straße oder Gleis) dar.
Bei einer Verkehrsfläche liegt oberhalb des Planums der eigentliche Aufbau der Verkehrsfläche mit Frostschutzschicht, Tragschicht, Bettung und Belag. Im baurechtlichen Sinne ist ein Planum der Unterbau der eigentlich zu befahrenden Schicht.
Die MVG spricht bei einem Sonderfahrstreifen (also auch bei Markierung) ganz allgemein von einem Planum. Im Folgenden sprechen wir nur noch von „Sonderfahrstreifen“.
Allgemeine Vorschriften und Hinweise:
Bei Einfahrt von Taxis in einen Sonderfahrstreifen sind diese gegenüber Fahrzeugen der MVG wartepflichtig.
Beim Befahren des Sonderfahrstreifens ist auf eine den besonderen Verkehrsverhältnissen angepasste Fahrweise zu achten. Insbesondere ist der längere Bremsweg von Schienenfahrzeugen und Bussen zu berücksichtigen. Im Begegnungsverkehr ist im Zweifelsfall das Taxi warte- oder ausweichpflichtig.
Das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen ist unzulässig. Es ist nur in Ausnahmefällen – wie z.B. einem Unfall, einem liegen gebliebenen Fahrzeug oder das MVG-Fahrzeug steht auf einer Nebenspur – gestattet.
Das Überholen von Fahrzeugen in diesen Bereichen ist strikt verboten. Es ist immer hinter dem MVG-Fahrzeug zu fahren und an Haltestellen zu warten. Kreuzungen dürfen dabei nicht verstellt werden.
Die Fahrbahnmittenmarkierung darf nur in Ausnahmefällen (z. B. liegen gebliebenes Fahrzeug) überfahren werden.
Eine Sonderfahrspur darf nur an solchen Stellen verlassen werden, wo kein Verstoß gegen die Verkehrsregeln bei Markierungen begangen wird. Das heißt, nur an solchen Stellen, welche auch von Linienbussen befahren werden. Anschließend ist dem Linienverlauf des Busses so weit zu folgen, bis die Fahrspur des Individualverkehrs erreicht ist. Bei durchgehenden Busspuren über Knotenpunkte hinweg ist diesen zu folgen. Wer im Verlauf einer Busspur abbiegen muss, darf diese nicht befahren.
Spezieller Fall: Signal „Fahrt freigegeben nach § 9 StVO“ (Weißes Dreieck)
Vor allem das Signal, welches ein weißes Dreieck mit Spitze nach unten zeigt, führt immer wieder zu Problemen. Nehmen wir als Beispiel die Kapuzinerstraße Richtung Baldeplatz an der Kreuzung Isartal- / Pestalozzistraße. Hier fährt das Taxi auf der Busspur (erlaubt!) bis zur Ampel. Der Individualverkehr hat „Rot“, das Sondersignal zeigt „Halt“. Das Sondersignal schaltet auf das „weiße Dreieck“, während der Individualverkehr noch „Rot“ hat. Das Taxi muss jetzt – mit gegebener Vorsicht – losfahren. Bleibt das Taxi aber stehen, kommt es zu deutlichen Behinderungen des Busverkehrs.
Der Bus unmittelbar dahinter müsste entweder sofort losfahren oder er kommt in voller Fahrt auf das Signal zu, um noch vor dem „Grün“ des Individualverkehrs auf die rechte Fahrspur einschwenken zu können. Ein weiteres Problem entsteht, wenn das Signal des Individualverkehrs bereits „Rot“ zeigt, aber das Signal des Sonderfahrstreifens noch „Fahrt freigegeben geradeaus“ (senkrechter Strich) zeigt. Hier darf das Taxi nicht bremsen. Es muss durchfahren. Ein dahinterfahrender Linienbus wird sonst zur Schnellbremsung gezwungen.
Deshalb die Aufforderung an die Taxler: wenn Ihr Euch entschließt, den Sonderfahrstreifen zu benutzen, dann handelt auch nach den besonderen Lichtzeichen!
Zeichen 245
Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; dies gilt zudem für Taxen, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.
Das bedeutet: In einem Sonderfahrstreifen sind die Sondersignale zu beachten. Diese gehen den allgemeinen Lichtzeichen vor.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt: wer bei einem „Querbalken“ trotzdem durchfährt, begeht einen Rotlichtverstoß.
Bußgeldkatalog Bayern – für Taxifahrer
141202 15€ Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245 für Omnibusse.)
141203 35€ Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245 für Omnibusse und behinderten den Linienverkehr.
141120 55€ Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245).
Die Verstöße gelten umgekehrt auch für den Individualverkehr, wenn dieser verbotswidrig eine Busspur benützt (und dabei den Taxiverkehr behindert).
Zusammenfassung:
Sonderstreifen nur benützen, wenn das „Taxi-frei“-Schild montiert ist. Dann sind auch die Sonderlichtzeichen zu beachten. Eine Verpflichtung zur Benutzung besteht nicht.
Spezieller Fall „Fahrt freigegeben unter den Bestimmungen des § 9 StVO“ (Weißes Dreieck):
Dieser Paragraph ist zwar eine Abbiegebestimmung, aber die darin enthaltenen besonderen Verhaltensregeln müssen beachtet werden. Auszüge:
… muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.