GESTATTUNGSVERTRAG

"Bahnhofsplakette"

Hallo,

Sie wollen mit Ihrem Taxi unsere Standplätze am Bahnhof nutzen?
Dann Sind Sie hier richtig.
Lesen Sie sich den Vertrag durch und füllen die Email aus, schicken Sie uns über das Mailformular auch Ihren Konzessionsauszug und eine Kopie Ihres Personalausweises.
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, benachrichtigen wir Sie für die Abholung.

Ihre
Taxi-München eG

Taxi-München eG

GESTATTUNGSVERTRAG

1.
Die Taxi-München eG ist Mieter der nachfolgend bezeichneten Taxistandplätze auf Bahngrund. Das Bereitstellen von Taxis ist an den Standplätzen:

  • Hauptbahnhof Nord
  • Ostbahnhof
  • zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

    sowie an den Bahnhöfen

  • Daglfing
  • Johanneskirchen

nur mit Zustimmung der Taxi-München eG gestattet.

Die Jahresgebühr beträgt in 2025 € 120,00 zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Nach der Online Bestellung erhalten Sie von uns eine Mail mit einem Termin zur Abholung (ab sofort möglich)

2.
Die Taxi-München eG gestattet dem Taxiunternehmen

Taxi-München-eG Dekoration Quadrat Standplatz 2

3.
Das unter Ziffer 2 benannte Taxiunternehmen verpflichtet sich bei der Bereitstellung an den oben genannten Standplätzen alle für das Taxigewerbe und den Straßenverkehr einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu beachten, sowie am bargeldlosen Zahlungsverkehr der Taxi-München eG teilzunehmen. Die Jahresplakette ist an gut sichtbarer Stelle im Bereich der rechten unteren Ecke der Heckscheibe anzubringen.

4.
Zweimalige Verstöße gegen Ziffer 3 der Vereinbarung berechtigt die Taxi-München eG zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages.

5.
Bei Vertragsabschluss innerhalb des 1. Halbjahres (bis 30.06.) wird die komplette Nutzungsgebühr, bei Vertragsabschluss innerhalb des 2. Halbjahres (ab 01.07. ) wird die Hälfte der Nutzungsgebühr zuzüglich der jeweils gültigen MwSt, derzeit 19% erhoben.

6.
Die Standplatzplaketten für die unter Ziffer 2 genannten Taxis werden gegen Zahlung in der Taxi München eG, Engelhardstr. 6, 81369 München ausgehändigt. Ein Ersatz der Standplatzplaketten wird nur unter Vorlage des Gestattungsvertrages ausgehändigt.

WOLLEN SIE VIELLEICHT SOGAR ALS UNTERNEHMER ODER FAHRER GANZ FÜR UNS FAHREN?

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