Page 16 - Taxikurier Dezember 2021
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            ➔ ZUR KASSE BITTE


           Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft









           Am 19. Oktober 2021 beschlossen, tritt der neue Bußgeldkatalog am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am
           8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundes-
           minister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im
             Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:



           Parken und Halten                 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als   von unnötigem Lärm und einer vermeid-
                                             Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung   baren Abgasbelästigung sowie das unnütze
           Die BKatV-Novelle sieht abschreckende   von zwei Punkten im Fahreignungsregister   Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu
           Geldbußen für das verbotswidrige Parken   vorgesehen.               100 Euro vor.
           auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr
           unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und                            Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über
           das Parken und Halten in zweiter Reihe vor.  Geschwindigkeit        3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicher-
           Für diese Verkehrsverstöße werden Geld-                             heit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis
           bußen bis zu 110 Euro fällig.     Der neue Bußgeldkatalog enthält folgende   7, max. 11 km ⁄ h) vorgeschrieben. Verstöße
                                             Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße:  hiergegen können nun mit einem Bußgeld
           Bei schwereren Verstößen ist darüber hin-                           in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden.
           aus der Eintrag eines Punktes im Fahreig-  Für normale Pkw bis 3,5 t gelten bei Ge-  Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungs-
           nungsregister vorgesehen: wenn durch das   schwindigkeitsüberschreitungen künftig   register eingetragen.
           verbotswidrige Parken oder Halten in zwei-  folgende Geldbußen in Euro:
           ter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen                             Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die
           oder Parken auf Geh- und Radwegen andere                            Anpassung weiterer Geldbußen vor, so
           Verkehrsteilnehmer behindert oder gefähr-      innerorts  außerorts  z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder
           det werden, eine Sachbeschädigung erfolgt   Überschreitung  BKat neu  BKat neu  Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw.
           ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder   in km/h                   Aussteigen. (TK)
           Radweg länger als eine Stunde parkt. Die   bis 10    30    20
           Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die
           zuständigen Behörden vor Ort. Darüber   11 – 15    50     40
             hinaus werden für das unberechtigte   16 – 20    70     60
             Parken auf einem Schwerbehinderten-Park-  21 – 25  115  100
           platz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
           Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf   26 – 30  180  150
           einem Parkplatz für elektrisch betriebene   31 – 40  260  200
           Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Car-  41 – 50  400   320
           sharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße
           von 55 Euro fällig werden. Für das rechts-  51 – 60  560  480
           widrige Parken an engen oder unübersicht-  61 – 70  700  600
           lichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer   über 70  800  700
           scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle
           eine Geldbuße von 35 Euro vor.

           Für einen allgemeinen Halt- und Parkver-  Sonstige Regelverstöße
           stoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.
                                             Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwe-
                                             gen, linksseitig angelegten Radwegen und
           Rettungsgasse                     Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun
                                             mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
           Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgas-
           se wird jetzt genauso verfolgt und geahn-  Auch das sogenannte Auto-Posing kann                   istockphoto
           det wie das Nichtbilden einer Rettungsgas-  nun wirksam geahndet werden: Die
           se. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und   BKatV-Novelle sieht für das Verursachen




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