Page 16 - Taxikurier Dezember 2021
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➔ ZUR KASSE BITTE
Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Am 19. Oktober 2021 beschlossen, tritt der neue Bußgeldkatalog am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am
8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundes-
minister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im
Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:
Parken und Halten 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als von unnötigem Lärm und einer vermeid-
Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung baren Abgasbelästigung sowie das unnütze
Die BKatV-Novelle sieht abschreckende von zwei Punkten im Fahreignungsregister Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu
Geldbußen für das verbotswidrige Parken vorgesehen. 100 Euro vor.
auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr
unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über
das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Geschwindigkeit 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicher-
Für diese Verkehrsverstöße werden Geld- heit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis
bußen bis zu 110 Euro fällig. Der neue Bußgeldkatalog enthält folgende 7, max. 11 km ⁄ h) vorgeschrieben. Verstöße
Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße: hiergegen können nun mit einem Bußgeld
Bei schwereren Verstößen ist darüber hin- in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden.
aus der Eintrag eines Punktes im Fahreig- Für normale Pkw bis 3,5 t gelten bei Ge- Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungs-
nungsregister vorgesehen: wenn durch das schwindigkeitsüberschreitungen künftig register eingetragen.
verbotswidrige Parken oder Halten in zwei- folgende Geldbußen in Euro:
ter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die
oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Anpassung weiterer Geldbußen vor, so
Verkehrsteilnehmer behindert oder gefähr- innerorts außerorts z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder
det werden, eine Sachbeschädigung erfolgt Überschreitung BKat neu BKat neu Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw.
ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder in km/h Aussteigen. (TK)
Radweg länger als eine Stunde parkt. Die bis 10 30 20
Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die
zuständigen Behörden vor Ort. Darüber 11 – 15 50 40
hinaus werden für das unberechtigte 16 – 20 70 60
Parken auf einem Schwerbehinderten-Park- 21 – 25 115 100
platz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf 26 – 30 180 150
einem Parkplatz für elektrisch betriebene 31 – 40 260 200
Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Car- 41 – 50 400 320
sharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße
von 55 Euro fällig werden. Für das rechts- 51 – 60 560 480
widrige Parken an engen oder unübersicht- 61 – 70 700 600
lichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer über 70 800 700
scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle
eine Geldbuße von 35 Euro vor.
Für einen allgemeinen Halt- und Parkver- Sonstige Regelverstöße
stoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.
Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwe-
gen, linksseitig angelegten Radwegen und
Rettungsgasse Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun
mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgas-
se wird jetzt genauso verfolgt und geahn- Auch das sogenannte Auto-Posing kann istockphoto
det wie das Nichtbilden einer Rettungsgas- nun wirksam geahndet werden: Die
se. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und BKatV-Novelle sieht für das Verursachen
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