Page 6 - Taxikurier Oktober 2024
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AKTUELLE INFORMATIONEN

            ➔ DIE GENOSSENSCHAFT













            Gebühren für die Abrechnung von Krankenfahrten

              In den letzten Wochen und Monaten nahm die Anzahl der Fälle, in denen bei der
                Taxi-München eG ärztliche Verordnungen zur Abrechnung eingereicht werden, die
              nicht von unserer Zentrale vermittelt wurden, erheblich zu.
            Der Aufwand bei diesen Abrechnungen ist ein Vielfaches des Aufwands für die Abrech-
            nung von selbst vermittelten Fahrten. Wir können es künftig nicht mehr akzeptieren,
            dass wir solche Fahrten zu unserem unschlagbar günstigen Gebührensatz von 3,00 %
            netto abrechnen.

            Deshalb werden die Abrechnungsgebühren ab dem 1. Oktober 2024        Aufgrund der aktuellen besorgnis-
            wie folgt festgelegt:                                                erregenden Entwicklungen bei der
                                                                                   Versorgung medizinischer Einrichtun-
            Fahrten, die von der TMeG am Datenfunk einzeln oder                  gen mit  Taxidienstleistungen durch
            auch als Serienfahrten  vermittelt werden:                             diverse Plattformen, die als Trittbrett-
            ➔  Mitglieder:   3,00 % vom Bruttofahrpreis zzgl. MwSt               fahrer hier  Gebühren abzugreifen ver-
                                                                                 suchen, ohne eine Leistung hierfür
            Fahrten, die nicht von der TMEG vermittelt wurden und                zu erbringen,  weisen wir vorsorglich
            zur Abrechnung nacherfasst werden müssen:                            daraufhin, dass unsere Fachabteilung
            ➔  Mitglieder:    10,00 % vom Bruttofahrpreis zzgl. MwSt, ohne Mindestgebühr  Krankenfahrten von der artig vermittel-
            ➔  Nichtmitglieder:     10,00 % vom Brutto fahrpreis zzgl. MwSt,     ten Aufträgen künftig nicht mehr
                            jedoch mindestens 15 Euro Bearbeitungsgebühr           abrechnen wird. (TK)


            Erneuter Zuschlag für die Schülerfahrten der Landeshauptstadt München

              Wir freuen uns, dass die Taxi-München eG erneut den Zuschlag für die Schülerbeför-
              derung der Landeshauptstadt  München für die kommenden drei Schuljahre erhalten
              hat. In einer Zeit, in der plattformbasierte Vermittlungssysteme und Logistikunterneh-
              men wie QRaGo (u.a. Abwicklung von Taxibestellungen in Krankenhäusern) den Markt
              zunehmen prägen, ist dieser Erfolg wichtig für unser gesamtes Taxigewerbe und damit
              haben wir einmal mehr bewiesen, dass Qualität, Zuverlässigkeit und persönlicher
                Service unschlagbare Vorteile im Wettbewerb sind.
            Der Erfolg dieser Ausschreibung liegt nicht bei der Taxi-München eG allein, sondern in
            erster Linie bei Ihnen – den Fahrerinnen und Fahrern sowie den Taxiunternehmen, die
            täglich professionell und zuverlässig die Schülerbeförderung sicherstellen. Allerdings
            müssen wir auch ehrlich sein: Nicht alle in unserem Gewerbe handeln stets auf dem
              hohen Niveau, das hierfür erforderlich ist. Es wird zunehmend schwieriger, solche Aus-
            schreibungen zu gewinnen, wenn nicht alle Beteiligten die gleiche Professionalität an
            den Tag legen. Der Markt, die Anforderungen und Erwartungen steigen, und es liegt an
            uns allen, diese zu erfüllen, um weiterhin Ausschreibungen in diesen Dimensionen für
            uns zu entscheiden. Denn die Schülerbeförderung ist für uns ein unverzichtbarer Teil
              unseres Geschäfts. Das hohe Auftragsvolumen und die Regelmäßigkeit der Beförderung
            macht diesen Geschäftszweig zu einem stabilen und verlässlichen Einkommensstrom,
              gerade auch in umsatzschwächeren Zeiten. (PN)






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