Page 10 - Taxikurier Februar 2020
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RECHTSPRECHUNG


             ➔ RICHTUNGSWEISENDES URTEIL?



            LG Frankfurt am Main untersagt Uber Fahrdienstvermittlung für Mietwagen:
            Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch Uber-App ist wettbewerbswidrig.



            Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Fahrdienstvermittler   wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtli-
            Uber untersagt, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen   cher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das Urteil
            mit seiner aktuellen Applikation zu übermitteln. Geklagt hatte   ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlan-
            ein Zusammenschluss von Taxizentralen aus verschiedenen Städ-  desgericht Frankfurt am Main angefochten werden.
            ten in Deutschland.

            Das Landgericht erkannte in dem Geschäftsmodell von Uber   Applikation Uber Pop bereits seit 2015 untersagt
              verschiedene Wettbewerbsverstöße. Zum einen fehle Uber eine
            eigene Mietwagenkonzession. Diese sei für die Übermittlung von   Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Uber bereits im Jahr
            Fahrten an Mietwagenfahrer im vorliegenden Fall aber notwen-  2015 untersagt, über die Applikation Uber Pop Fahrten an Pri-
            dig. Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienst-  vatfahrer zu vermitteln. Gegenstand des heute entschiedenen
            leistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeför-  Verfahrens ist eine mittlerweile in mehreren deutschen Städten
            derungsgesetzes, erklärte die Vorsitzende Richterin. Uber trete   verfügbare neue Applikation von Uber. Über sie können Fahrten
            nämlich durch seine Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter  mit Mietwagenfahrern gebucht werden.
            der Beförderungsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkre-
            ten Fahrer eigens aus und bestimme den Preis.     Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.2019
                                                              – 3-08 O 44 ⁄ 19 –

            Verstoß gegen die Annahme von Beförderungsaufträgen  Mehrere Münchner Taxiunternehmer hatten eigens einen
                                                              Kleinbus gechartert, um zu diesem erfolgreichen Gerichtstermin
            Uber hat auch gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Miet-  nach Frankfurt zu fahren.
            wagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am
            Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind, er-
            läuterte das Gericht. Die klagende Taxivereinigung hatte durch
            zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über
            die Uber-App Aufträge angenommen hatten, ohne zuvor die Be-
            förderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beant-
            worten. Zwar fordert Uber die Mietwagenunternehmen auf, die
            gesetzlichen Regeln einzuhalten. Uber habe die Mietwagenfirmen
            aber nicht ausreichend kontrolliert, befand das Landgericht.


            Verstoß gegen Rückkehrpflicht zum Betriebssitz

            Schließlich werde gegen die sog. Rückkehrpflicht verstoßen. Sie
            besagt, dass ein Mietwagenfahrer nach der vermittelten Fahrt
            unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren muss, es sei denn, er
            hat zwischenzeitlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten.
            Die Taxivereinigung hatte belegt, dass ein Fahrer vor dem Beför-
            derungsauftrag mittels Uber-App eine längere Zeit in der Nähe
            des Frankfurter Flughafens gewartet hatte.


            Wirkung des Urteils

            Die mit dem heutigen Urteil ausgesprochene Untersagung der
            Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort. Eine Umstellungsfrist
            hat das Landgericht Frankfurt am Main nicht gewährt. Uber habe






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