Page 12 - Taxikurier April 2020
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➔ DER LANDESVERBAND
Bericht aus dem Landesverband sich dieser Taxifahrer nun erfolgreich beim Gegebenenfalls kann wegen eines
Bundesverwaltungsgericht zur Wehr ge- Verstoßes gegen eine Halte- oder Park-
Von 20. bis 21. Februar 2020 fand in setzt. Eigentlich ist die Aufnahme dieser vorschrift dann auch noch ein Ord-
Würzburg eine Vorstandssitzung sowie eine Bestimmung in die örtliche Taxiordnung nungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
regionale Mitgliederversammlung für den auch überflüssig, weil bereits das Perso- werden.
Regierungsbezirk Unterfranken statt. Bei nenbeförderungsgesetz (PBefG) in § 47,
der Sitzung des Vorstandes am 20. Februar Abs. 3 regelt, dass Taxis nur an den be- 2. Wer sich entgegen den Regelungen des
musste eine umfangreiche Tagungsordnung hördlich zugelassenen Stellen bereitgehal- Personenbeförderungsgesetzes verhält,
bewältigt werden. ten werden dürfen. Allerdings ist dieser verschafft sich gegenüber anderen Taxi-
Sachverhalt im PBefG nicht als Ordnungs- fahrern, die sich an das Gesetz halten,
Aufgrund des überraschenden Rücktritts widrigkeit mit einem Bußgeld bewehrt. einen Vorteil. Dies kann nun nach dem
des Vorsitzenden Frank Kuhle und dem Deshalb können Genehmigungsbehörden, Gesetz gegen den unlauteren Wettbe-
Ende der Tätigkeit des stellvertretenden auch nach der Bestimmung des PBefG, werb (UWG) angegriffen werden. So sind
Vorsitzenden Wolfgang Ziegler, der Ende kein Bußgeld verhängen, wenn gegen die also künftig sowohl Taxi-Zentralen als
März in Ruhestand geht, müssen auf der Standplatzpflicht verstoßen wird. auch einzelne Taxiunternehmen berech-
Jahreshauptsammlung am 28. April 2020 tigt solches Verhalten abzumahnen.
in München im Augustiner-Keller zwei neue Und jetzt ist alles Chaos oder was? Alle Entsprechend ist auch der Klageweg
Vorstandsmitglieder gewählt werden. Für Taxis dürfen sich überall bereit stellen? zulässig. Bei solch einer anwaltlichen
das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden Abmahnung sind nicht, wie bei einer
kandidiert mit Herrn Christian Linz ein Nein, nicht ganz! Zwar steht den Genehmi- Ordnungswidrigkeit nur ein paar Euro,
Vorstandsmitglied der Taxigenossenschaft gungsbehörden tatsächlich das Instrument sondern eher Beträge, die sich Richtung
Nürnberg. Kandidat für den Vorsitzenden „Ordnungswidrigkeitsverfahren“ nicht zur 1.000 Euro bewegen, zu erwarten. Es ist
des Landesverbandes Bayerischer Taxi- Verfügung. Mit folgenden Maßnahmen kann davon auszugehen, dass die Taxi-Zentra-
und Mietwagenunternehmer ist Herr jedoch auch künftig verhindert werden, len, aber auch Taxiunternehmer, die
Thomas Kroker, Vorstandsmitglied der dass sich Taxis überall wild bereitstellen. solch gesetzwidriges Verhalten beobach-
Taxi-München eG. Wir bitten Sie, diesen ten, Abmahnungen künftig vornehmen
wichtigen Termin vorzumerken. 1. Gesetzwidrig bleibt ein solches Verhal- werden.
ten auf jeden Fall, daher ist die Polizei
natürlich berechtigt, Taxis, die sich Besser also korrekt verhalten – wie bisher
Regelung in einer Taxiordnung unerlaubt bereitstellen, zu verweisen. auch! (Wolfgang Ziegler)
zur Standplatzpflicht für Taxen
ist unwirksam
Am 22.01.2020 hat das Bundesverwaltungs-
gericht in Leipzig eine Vorschrift der Taxi-
ordnung der Landeshauptstadt München für
unwirksam erklärt, wonach Taxis nur an be- ANWALTSKANZLEI Gesamtes Formularwesen
hördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten MICHAEL BAUER Autopflege/KFZ-Bedarf
werden dürfen. Das Personenbeförderungs- Unfallabwicklung Taxizubehör/Taxibedarf
gesetz ermächtigt nach Auffassung des Leip- Personenbeförderungsrecht Brotzeiten/Getränke...
ziger Gerichtes die Genehmigungsbehörden Strafsachen ...alles, was der
Bußgeldsachen
nicht, in der Taxiordnung die Standplatz- Taxler braucht
pflicht für Taxis zu regeln. MICHAEL BAUER
Fachanwalt Verkehrsrecht
Die Landeshauptstadt München hatte ein SILVIA KOBER Montag bis Freitag 9-16 Uhr
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Schwerpunkt Strafrecht
Verstoßes gegen die Taxiordnung eingelei-
tet. Der Fahrer hatte sich an einer nicht kanzlei@anwalt-bauer.de www.anwalt-bauer.de
zugelassenen Stelle mit seinem Taxi bereit- GLASI´S TAXISHOP
gestellt, die Behörde hatte ein entspre- Schillerstraße 21 Tel: 089-515569-30 Engelhardstr. 6, Tel. 77 05 50
Fax: 089-515569-55
chendes Bußgeld verhängt. Dagegen hat 80336 München
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