Page 16 - Taxikurier Mai 2020
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SONDERTHEMA








            FAKTENCHECK


             ➔ WAS UNSERE MITGLIEDER BEWEGT



            Wir wollen hier die häufigsten Fragen aus den vergangenen Wochen für Sie alle plausibel beantworten:


            Besteht weiterhin eine Betriebspflicht?           Darf man Fahrten aus Gründen des Ansteckungs -

                                                                potentials ablehnen?
            ➔  Taxen müssen immer fahren – auch zu Zeiten von Corona!
                                                              Kurz gesagt: Nein! Eine besondere Bedeutung hinsichtlich der
            Drei wichtige Regeln gelten für das Taxi-Gewerbe: Neben der     Daseinsvorsorge kommt der Beförderungspflicht zu. Nach § 22 des
              Betriebspflicht, die diese ständige Verfügbarkeit festlegt, sind   Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) ist folgendes geregelt:
            das die Tarif- und die Beförderungspflicht.
                                                              „Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
            Das Personenbeförderungsgesetz schreibt dem Unternehmer in
            § 21 vor, seinen Betrieb ordnungsgemäß aufzunehmen und dann   1.  die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
            für die Geltungsdauer nach den Bedürfnissen des Verkehrs und   2.   die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförde-
            dem Stande der Technik ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten.   rungsmitteln möglich ist und
              Natürlich müssen sich die Fahrzeuge in ordentlichem und vor   3.  die Beförderung nicht durch  Umstände verhindert wird, die der
              allem verkehrssicherem Zustand befinden. Der Gesetzgeber will   Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhel-
            so sicherstellen, dass der öffentliche Verkehr ohne Beeinträchti-  fen kann.“
            gungen stattfindet. Daher müssen die mit einer Genehmigung
            ausgestatteten Taxi-Unternehmer ihr Geschäft auch tatsächlich   In § 61 steht außerdem, dass eine Zuwiderhandlung eine
            ausüben.                                            Ordnungswidrigkeit ist und theoretisch mit bis zu 10.000 Euro
                                                              geahndet werden kann.
            Die weitere Konkretisierung der Betriebspflicht erfolgt dann in
            den Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte und   Also – man darf eine Fahrt nicht grundlos bzw. wegen einer
            größere Gemeinden) durch behördlich festgelegte Dienstpläne     allgemeinen Ansteckungsgefahr ablehnen. Gründe für eine Ableh-
            und Bereitstellungszeiten. Zugleich enthalten die lokalen Taxi-  nung sind:
            ordnungen entsprechende Vorgaben (§ 47 Absatz 3 PBefG).
                                                              In bestimmten Fällen darf ein Taxifahrer die Mitnahme von
                                                                Fahrgästen zum eigenen Schutz und dem der anderen Personen
            Wie kann ich mich von der Betriebspflicht befreien lassen?  ablehnen (Gefahr für Leib und Leben). Zum Beispiel:

            Betriebspflichtbefreiungen aufgrund der Corona Epidemie können   ➔   stark betrunkene, aggressive oder unter Drogen stehende
            mittlerweile formlos für einen Befreiungszeitraum von bis zu drei   Fahrgäste
            Monaten beim Kreisverwaltungsreferat gestellt werden. Die An-  ➔  stark verschmutzte oder sogar blutende Fahrgäste
            tragsteller erhalten vom KVR einen kostenfreien Befreiungsbe-  ➔  rauchende Fahrgäste
            scheid und sind nicht verpflichtet, etwaige Nachweise vorzule-  ➔  Verweigerung der Gurtpflicht durch den Fahrgast
            gen. Im Falle einer Betriebsprüfung dient dieser Bescheid zudem   ➔  wenn der Gast nicht zahlen kann
            als Nachweis über die Befreiung. Bitte senden Sie Ihre Betriebs-
            pflichtbefreiung auch an Frau Reich per Mail:     Nicht in jeder betrunkenen Person besteht die Gefahr einer
            reich@taxi-muenchen.de                              F ahrzeugverschmutzung durch mögliches Erbrechen, so stellt in
                                                              Corona-Zeiten nicht jede Person eine konkrete Gefahr für Leib
                                                              und Leben des Fahrers (durch Infektion mit dem Virus) dar –
            Wiedererteilungen im Corona-Zeitraum              selbst dann nicht, wenn sie kürzlich in einem betroffenen Gebiet
                                                              gewesen sein oder z.B. aus China stammen sollte.
            Unternehmen, die im Monat März zur Wiedererteilung fällig sind,
            erhalten die Unterlagen (Bescheid und Urkunden) vom KVR pos-  Insofern ist es wichtig, Hygienemaßnahmen zur Minimierung des
            talisch. Es entfällt somit die persönliche Vorsprache. Diese Rege-  Ansteckungsrisikos einzuhalten. Vor allem, da das Taxigewerbe
            lung bezieht sich auf vollständige Anträge. Das KVR geht davon   eine zunehmende Rolle bei der Versorgung von Risikopersonen
            aus, dass die Unternehmer*innen die „alten Genehmigungsurkun-  und von Quarantäne Betroffenen spielt, etwa durch Einkaufs-
            den“ unaufgefordert postalisch zukommen lassen.   oder Besorgungsfahrten.









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