Page 17 - Taxikurier September 2021
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Starke


                                                               Argumente


                                                               Starke


            Dem Beklagten sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts
            nicht beweisen können, dass der Beklagte unaufmerksam oder  Zielgruppe
            kein Verkehrsverstoß vorzuwerfen. Jedenfalls habe der Kläger
            der Lkw-Fahrer bauartbedingt nicht bzw. nur mit einem gesetz- Starke
            falsch reagiert habe. Es sei zu beachten, dass sich in einem
            schrägen Bereich vor dem Lkw ein toter Winkel befindet, den

            lich nicht vorgeschriebenen Sicherheitsspiegel einsehen kann.
            Ein Lkw-Fahrer dürfe darauf vertrauen, dass sich ein Fahrzeug   Wirkung
            nicht direkt in den nicht einsehbaren Bereich setzt. Er müsse
            nicht vor jedem kurzfristigen Anhalten im Stop-and-go-Verkehr
            den Bereich rechts vorne neben seinem Lkw überprüfen.

            Die Mithaftung der Beklagten in Höhe von 25 % ergebe sich aus
            der Betriebsgefahr des Lkw, so das Oberlandesgericht.

            (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 23.06.2021 – 14 U 186 ⁄ 20)










              Auch in schwierigen Zeiten:
                                                                                         EIN MAUSKLICK GENÜGT
                                                                                         Für die Online-Version des TAXIKURIER
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