Page 25 - Taxikurier August 2022
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Räuber und Wegelagerer Elche, um zu ihren wahrscheinlich kein Drängler. Beim Zurück-
in sumpfigen Wäldern liegenden Verstecken setzen ⁄ im Rückwärtsgang muss in Slo-
zu gelangen, die Pferde der Verfolger ver- wenien auch am PKW die Warnblink anlage
sanken regelrecht im Morast. Da der Erlass aktiviert sein.
bis dato nicht aufgehoben worden ist, gilt
er förmlich nach wie vor. Alleine von den
bei Zuwiderhandlung damals vorgesehenen
Strafen, wie Hängen, wahlweise Rädern,
dürfte heutzutage abgesehen werden. Aber
zurück zu ernst zu nehmenden Fallen des
Straßenverkehrs. Das Verkehrszeichen „Grü-
ner Pfeil“ als Lichtsignal sieht aus wie sein
deutsches Pendant. Doch Achtung: anders
als in Deutschland hat in Polen immer
noch der querende Verkehr Vorfahrt, selbst
wenn der grüne Pfeil zum Abbiegen hell
leuchtet. Also unbedingt anhalten, prüfen Schweden – Vorsicht bei einem Elch
und erst, wenn sich kein Fahrzeug nähert, auf der Straße
fahren.
Das immer wieder belächelte Warnschild
mit dem Elch sollte jeder Autofahrer ernst Spanien – Hände weg vom
Schweiz – Harte Strafen nehmen und sein Tempo drastisch verlang- Navigationssystem
für Temposünder samen. Denn, wenn ein Elch auf der Straße
steht, muss ausgewichen werden. Dies ist Autofahrer dürfen in Spanien ihre Naviga-
Rasen in der Eidgenossenschaft ist keine auch ratsam, da der Aufprall auf das statt- tionssysteme während der Fahrt auf keinen
gute Idee. Abgesehen von der Absturz- liche Tier durchaus für beide Teilnehmer am Fall bedienen. Wer sich nicht daran hält,
gefahr auf alpinen Bergstraßen kennt der Geschehen tödlich enden kann. Die meisten der muss bis zu 500 Euro Strafe bezahlen.
schweizer Ordnungshüter kein Pardon. Wer Fahrer geben den entgegenkommenden
in einer 30er-Zone 70 km ⁄ h oder generell Verkehrsteilnehmern außerdem Lichtzei-
mehr als 80 km ⁄ h zu schnell fährt, muss chen, wenn sich ein großes Tier in der Rabatte für Schnellzahler
mit einer Gefängnisstrafe von mindestens Nähe der Straße befindet.
einem Jahr rechnen. In einigen europäischen Ländern macht es
einen erheblichen Unterschied, wann man
Slowenien – Keine Regeln bei der das Bußgeld bezahlt. Slowenien etwa ge-
Rettungsgasse währt 50 Prozent Rabatt bei Zahlung inner-
halb von acht Tagen. In Griechenland sind
In Slowenien ist das Bilden einer Rettungs- es zehn, in Großbritannien für einige Ver-
gasse eine freiwillige Angelegenheit, dazu stöße 14 und in Spanien sogar 20 Tage. In
verpflichtet ist niemand. In Slowenien ist Italien gibt es 30 Prozent Ermäßigung auf
es vorgeschrieben, auch auf mehrspurigen das Bußgeld, wenn es innerhalb von fünf
Schnellstraßen, beim Überholen den Blinker Tagen ab Zustellung bezahlt wird, in der
links eingeschaltet zu lassen. Wer Ihnen Türkei sind es 25 Prozent und Frankreich
also dort ein Auto mit „Blinker links“ von gewährt unterschied liche Rabatte, je nach
hinten auf der linken Spur naht, ist es sehr Art des Verstoßes. (BH)
Werther von Kummer Nöker Dr. Schwerdt
Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft *
Tätigkeitsschwerpunkte
Monika Werther * Sven von Kummer * Nicola Nöker * Dr. Birgit Schwerdt *
Fachanwältin: Verkehrsrecht Fachanwalt: Familienrecht Fachanwältin: Arbeitsrecht Fachanwältin: Strafrecht
Unfallschadenregulierung Sozialrecht Verwaltungsrecht Bußgeldsachen
Zivilrecht Erbrecht Fahrerlaubnisrecht
Monica Wunderlich-Serban Amelie Friedmann Verena Kessinger
Wir haben umfirmiert – Fachanwältin: Mietrecht Gewährleistungsrecht Bußgeldsachen
bisher Dr. Cichon Privatinsolvenzen Reiserecht Opfer- u. Entschädigungsrecht
und Partner.
Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46 - 0, Fax 089 / 16 59 51
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