Page 10 - Taxikurier Oktober 2022
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VERKEHRSRECHT

            WERBUNG UND AUSSENWIRKUNG VON MIETWAGEN –
                                                 recht kompakt
            WAS IST ERLAUBT, WAS NICHT?





              Ein Mietwagen in hellelfenbein-Farbe? Ein mit äußerst   ➔  An der Betriebssitzimmobilie eines Mietwagenunternehmens
                auffälliger Farbe oder Bewerbung folierter Mietwagen?    angebrachte Werbetafeln, auf denen es, jeweils in Verbin-
              Die Verwendung des Wortes Taxi auf dem Mietwagen?    dung mit der Firmenbezeichnung, heißt: „Taxi? Mietwagen?
              „Das geht doch nicht, das dürfen die nicht“, das ist von den   Vergleichen Sie!" verstoßen gegen das Verwechselungs-
              Taxikolleginnen und -kollegen schnell, häufig und im Brust-  verbot.
              ton voller Überzeugung geäußert! Aber stimmt das denn so?
              Das wollen wir aufklären, indem wir erst mal auf die grund-
              legenden Vorschriften eingehen. Schon in der Mietwagen-  Kommen wir zur Auflösung der drei Eingangsfragen:
              definition heißt es, dass Mietwagenverkehr nicht als Taxen-
              verkehr ausgeführt werden darf. Und an anderer Stelle heißt   1.   Die Farbgebung allein reicht nicht zur Annahme der Verwech-
              es, dass Mietwagen nichts unternehmen dürfen, was zu   selungsgefahr, weil die Farbgebung „hell-elfenbein" zwar den
                Verwechslungen mit dem Taxenverkehr geeignet sein kann.     Taxen vorgeschrieben, aber nicht vorbehalten ist.
              Eine kleine Auswahl, was die Rechtsprechung zu dieser   2.   Eine ins Auge fallende, „knallige“ Gestaltung des Fahrzeuges
                Frage der Verwechselungsgefahr erarbeitet hat:  ist eine zulässige Werbemaßnahme, soweit nicht durch An-
                                                                bringen von besonderen Streifen, Aufklebern mit entsprechen-
            ➔  Eine Vermittlung von Mietwagen über eine gemeinsame Taxi-   dem Erklärungsgehalt oder Beschriftung am Mietwagen der
              Mietwagen-Zentrale verstößt dann nicht gegen das Verwech-  Eindruck erweckt wird, dass das Fahrzeug im Taxenverkehr
              selungsverbot, wenn der Kunde darauf hingewiesen wird,   eingesetzt ist.
              dass ihm statt eines Taxis ein Mietwagen geschickt wird. Ver-  3.   Wenn ein Unternehmer, der sowohl Taxen und Mietwagen
              boten ist es allerdings, wenn eine Zentrale, der nur Mietwa-  einsetzt, über Türwerbung auf sein Taxenunternehmen hin-
              gen angeschlossen sind oder die ungefragt Mietwagen statt   weist und das Wort Taxi so herausgestellt wird, dass der
              Taxen vermittelt, damit firmiert, dass sie Taxidienstleistun-  Eindruck entstehen kann, dass das die Werbung tragende
              gen vermittelt.                                   Fahrzeug ein Taxi ist, dann – aber auch nur dann – liegt
                                                                eine verbotene Verwechslung vor. Eine neutrale Bewerbung
            ➔  Auch ist dem Mietwagen zwar nicht das bloße Aufstellen   des Unternehmens dürfte heutzutage wegen des hohen
              und das Parken auf öffentlichen Straßen untersagt, denn     Gutes der unternehmerischen Werbefreiheit von den meisten
              dieses Verhalten ist erst einmal neutral und unverfänglich.   Gerichten akzeptiert  werden.
              Dann aber, wenn der Mietwagenfahrer das Fahrzeug an sol-
              chen öffentlichen Orten wie bspw. Bahnhöfen, Endhaltestel-  Wo steht’s im Gesetz?
              len von Linienverkehren, Flughäfen oder Gaststätten sowie   § 49 Abs. 4 Satz 1, Satz 5, Satz 6 PBefG
              Diskotheken  aufstellt, wo bevorzugt vom dortigen Publikum
              Personenbeförderungsdienstleistungen angefragt werden,
              ist verbotenes  Bereithalten zu bejahen.

            ➔  In gleicher Weise ist der Anschein eines taxiähnlichen
                Verkehrs hergestellt und damit das Verwechselungsverbot
              tangiert, wenn Mietwagen durch ein gemeinschaftliches
              Aufstellen auf öffentlichen Straßen den Eindruck erwecken,
              dass es sich um bereitgehaltene Taxen handelt. Deshalb ist   Der Autor:
              das Parken von mehreren Mietwagen im öffentlichen Ver-  Rechtsanwalt Thomas Grätz
              kehrsraum auf einem Bahnhofsvorplatz in unmittelbarer   ist seit über 30 Jahren mit
              Nähe zu Taxistandplätzen verboten.                Personenbeförderungsrecht
                                                              befasst und war Geschäftsführer
            ➔  Ein Mietwagenunternehmer darf sich nicht in den Telefon-  vom  damaligen Taxi-Bundes-
              büchern als Taxiunternehmer eintragen lassen. Telefonbuch-  verband BZP.  Bekannt ist auch
              werbung von Mietwagen-Unternehmen unter dem Suchbuch-  sein PBefG- Standardwerk
              staben „T" ist nach neuerer Rechtsprechung allerdings dann     „Fielitz ⁄ Grätz“.
              erlaubt, wenn es deutlich wird, dass es sich um Angebote
              eines Miet wagenuntemehmens handelt.






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