Page 11 - Taxikurier Oktober 2022
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
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Mithaftung zu 25 % für Verkehrsunfall wegen deutlicher
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahn
Vermeidbarkeit des Unfalls bei Einhaltung
der Richtgeschwindigkeit
Überschreitet der Unfallgeschädigter deutlich die Richtgeschwin-
digkeit auf der Autobahn und wäre der Unfall bei Einhaltung der
Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen, kommt eine Mithaftung
in Höhe von 25 % in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht
München entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrun-
de: Auf einer Autobahn kam es im August 2019 im Zusammenhang Zwar treffe dem Spurwechsler bei einem Verstoß gegen die Sorg-
mit einem Spurwechsel zu einem Verkehrsunfall. Der Spurwechsler faltsanforderungen des § 7 StVO im Regelfall die Alleinhaftung,
hatte den Unfall maßgeblich verursacht. Strittig war, ob dem da die einfache Betriebsgefahr des anderen Kraftfahrzeugs hinter
Unfallgeschädigten eine Mithaftung anzulasten sei, weil er die sein gewichtiges Verschulden zurücktrete.
Richtgeschwindigkeit von 130 km ⁄ h um 70 km ⁄ h überschritten
hatte. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass der Unfall bei
Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Mithaftung wegen deutlicher Überschreitung
der Richtgeschwindigkeit
Landgericht nimmt Alleinhaftung des Spurwechslers an Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei jedoch die deutliche
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km ⁄ h betriebsge-
Das Landgericht München I entschied, dass der beklagte Spur- fahrerhöhend zu berücksichtigen. Dies und die Tatsache, dass der
wechsler allein für die Unfallfolgen hafte. Ihm sei ein grobes Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewe-
Verschulden anzulasten, so dass die Betriebsgefahr des Klägerfahr- sen wäre, begründe die Mithaftung. Wer schneller als 130 km ⁄ h
zeugs vollständig zurücktrete. Gegen diese Entscheidung richtete fährt, vergrößere in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich
sich die Berufung des Beklagten. andere Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellen
und insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzen. Auch wenn
die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keinen Schuldvorwurf
Oberlandesgericht bejaht Mithaftung des Klägers begründe, bedeute dies nicht die rechtliche Irrelevanz für das
in Höhe von 25 % Haftungsrecht.
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Beklag- (Oberlandesgericht München,
ten. Dem Kläger sei eine Mithaftung in Höhe von 25 % anzulasten. Urteil vom 01.06.2022 – 10 U 7382⁄21 e)
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