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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET

            DER AUFSICHTSRATSVORSITZ IN EINER GENOSSENSCHAFT























            Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat leitende und koordinieren-  Der Vorsitzende ist dafür verantwortlich, dass über die Sitzun-
            de Befugnisse, aber Weisungs- oder gar Disziplinarrechte gegen-  gen des Aufsichtsrates und die gemeinsamen Sitzungen von
            über anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates stehen ihm nicht zu.   Vorstand und Aufsichtsrat ordnungsgemäße Protokolle ange-
            Er ist der Repräsentant und Sprecher dieses Gremiums, dessen   fertigt werden und die satzungsgemäßen Prüfungshandlungen
            Beschlüsse er auszuführen hat. Er nimmt Berichte des Vorstandes   durchgeführt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist eben-
            an den Aufsichtsrat entgegen und stellt die Verbindungstelle   falls verpflichtet, die Mitglieder des Aufsichtsrates über
            zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dar.             den Beginn der Prüfung durch den Genossenschaftsverband
                                                                Bayern e.V. zu unterrichten.
            Der Aufsichtsratsvorsitzende besitzt kein alleiniges Entschei-
            dungsrecht. Entscheidungen trifft der Aufsichtsrat als Ganzes   Die Einberufung und Leitung der Generalversammlung sowie
            durch Beschluss. Dabei hat der Aufsichtsratsvorsitzende wie die   Berichterstattung über die Tätigkeit des Aufsichtsrates und
            übrigen Mitglieder nur eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende   das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung fällt auch in den Auf-
            hat kein Vetorecht gegen Beschlüsse des Aufsichtsrates. Bei den   gabenbereich des Vorsitzenden.
            gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt
            die Beschlussfassung über Angelegenheiten, die auch der Zustim-  Dies sind zusammengefasst die besonderen Aufgaben des Auf-
            mung des Aufsichtsrates bedürfen, nach gemeinsamer Beratung   sichtsratsvorsitzenden, und das führt immer wieder zu Missver-
            und durch getrennte Abstimmung. Ein Antrag gilt als abgelehnt,   ständnissen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat nicht mehr Rechte,
            wenn er nicht die Mehrheit sowohl im Vorstand als auch im Auf-  sondern genau genommen nur mehr Pflichten wahrzunehmen.
            sichtsrat findet. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist z.B. auch für die
            Unterzeichnung eines Dienstvertrages mit einem von der Gene-
            ralversammlung gewählten Vorstandsmitgliedes verantwortlich,   Mit kollegialen Grüßen
            dies setzt aber eine entsprechende Beschlussfassung des Auf-
            sichtsrates voraus.                               Max Weiland
                                                              (Aufsichtsratsvorsitzender)
            Eine weitere Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die Einbe-
            rufung und Leitung der Sitzungen des Aufsichtsrates sowie ge-
            meinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorsit-
            zende hat Sitzungen vorzubereiten, Tagesordnungen mitzuteilen
            und nötige Informationen bereitzustellen, die für Entscheidun-
            gen und die Durchführung von Beschlüssen des Aufsichtsrates
              erforderlich sind.



















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