Page 23 - Taxikurier Juni 2023
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recht kompakt

            VERKEHRSRECHT



            WAS BEDEUTET DIE PFLICHT ZUR LIEFERUNG

            VON MOBILITÄTSDATEN FÜR DIE UNTERNEHMER?




              Das Bandwurmwort „Mobilitätsdatenbereitstellungsver-  Spätestens an dieser Stelle werden sich viele fragen, bin ich
              pflichtung“ haben wohl die meisten schon irgendwie mal     eigentlich Informatiker oder bin ich Taxiunternehmer? Nun, eine
              gehört, was diese Pflicht aber für die Unternehmer bedeu-  Erleichterung gibt es schon mal für Einzelunternehmer ohne
              tet, das ist weitgehend Niemandsland. Versuchen wir eine     ei gene Mitarbeiter oder Soloselbstständige. Diese sind von der
              Aufklärung: die bisher nicht bußgeldbewehrte Pflicht der     Bereitstellungsverpflichtung komplett ausgenommen, sie können
              Unternehmer aller Verkehrsarten und Verkehrsformen zur   sich aber freiwillig an der Datenbereitstellung beteiligen.
              Bereitstellung von Mobilitätsdaten ist mit dem novellierten
              PBefG neu geschaffen und diese Pflicht gilt im Grundsatz   Die zweite Erleichterung betrifft alle Unternehmer. Alle Unterneh-
              seit August 2021.                               mer sind nämlich berechtigt, sich bei der Datenbereitstellung
                                                                eines Erfüllungsgehilfens zu bedienen. Das können gewerbliche
            Der dahinterstehende Zweck liegt darin, eine bessere Kontrolle    Spezial-Anbieter oder auch Software-Ausrüster sein. Bei vielen
            von PBefG-Vorgaben, insbesondere auch der Rückkehrpflicht von   liegt es nahe, dass die Taxizentrale, die im Regelfall sowieso die
            Mietwagen, zu ermöglichen. Die Mobilitätsdaten sollen zudem    bereitzustellenden Daten hat oder diese leicht ermitteln kann,
            den Ländern und Kommunen eine effektive Verkehrslenkung im   diese Aufgabe für die ihr angeschlossenen Unternehmen überneh-
              Interesse der Umweltverträglichkeit ermöglichen. Diese absolut    men kann. Wenn sie dazu bereit ist, braucht es eigentlich nur
            zu  unterstützenden Zielsetzungen werden nach Gesetz und der   noch einer Vereinbarung darüber, dass sie die Eigenschaft des
            zwischenzeitlich dazu erlassenen Mobilitätsdatenverordnung so     Erfüllungsgehilfens übernehmen soll und den Nachweis und die
            umgesetzt, dass die Mobilitätsdaten in festgesetzten Datenforma-    Erklärung des Erfüllungsgehilfens, dass die Mobilitätsdaten aus-
            ten bei dem sog. Nationalen Zugangspunkt (NAP) abzuliefern sind.   schließlich über den Erfüllungsgehilfen an den Nationalen
            Dieser NAP wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)   Zugangspunkt übermittelt werden. Der Erfüllungsgehilfe hat ferner
            betrieben, die als zentrales Daten-Eingangstor ein Portal einge-  gegenüber dem Nationalen Zugangspunkt ebenfalls elektronisch
            richtet hat. Dieses ist mit zahlreichen weiterführenden Informa-  einen Nachweis zu erbringen, für wen die Daten bereitgestellt
            tionen unter https://mobilithek.info zu erreichen.     werden und dass der Erfüllungsgehilfe ermächtigt ist, alle Rück-
                                                              meldungen des Nationalen Zugangspunktes zur Bereitstellung die-
            Hinsichtlich der bereitzustellenden Daten wird    ser Daten für den Unternehmer und Vermittler entgegenzunehmen.
            grundsätzlich unterschieden zwischen statischen und
            dynamischen Mobilitätsdaten:                      Soweit ein Einzelunternehmer ohne eigene Mitarbeiter sich frei-
                                                              willig an der Datenbereitstellung beteiligen will, kann er sich
            ➔  statische Daten sind allgemeine, bei Änderung zu     natürlich auch eines Erfüllungsgehilfens bedienen. Das Verfahren
                aktualisierende, Daten unter anderem zu Unternehmer-  ist so weit dasselbe wie beim verpflichteten Unternehmer, nur
              namen und dessen Kontaktdaten, Bediengebiet und    muss vom Erfüllungsgehilfen zusätzlich ein Nachweis über die
              -zeiten, Standorte, Preisen, Buchungs- und Bezahl-    Einwilligung des Unternehmers zur Verwendung seiner personen-
              möglichkeiten, Barriere freiheit und Umweltstandard    bezogenen Daten geführt werden.
              der Fahrzeuge

            ➔  dynamische Daten sind Verfügbarkeits- und
              Auslastungsdaten.                               Der Autor:
                                                              Rechtsanwalt Thomas Grätz
                                                              ist seit über 30 Jahren mit
                                                                Personenbeförderungsrecht
                                                              befasst und war Geschäftsführer
                                                              vom  damaligen Taxi-Bundes-
                                                              verband BZP.  Bekannt ist auch
                                                              sein PBefG- Standardwerk
                                                                „Fielitz ⁄ Grätz“.













                                                                                          JUNI 2023 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 23
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