Page 5 - Taxikurier Juni 2023
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET

            E-TAXIS



                                                              Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge

                                                              ➔  Befreiung bis zum 31.12.2030

                                                              Bei der E-Taxi Förderung der Stadt München, die vom Münchner
                                                              Stadtrat von 2017 bis 2025 beschlossen wurde, sind die finanziel-
                                                              len Mittel derzeit fast komplett ausgeschöpft. Aus diesem Grund
                                                              haben die Münchner Stadtratsfraktionen der Grünen ⁄ Rosa Liste und
                                                              der SPD ⁄ Volt einen Antrag gestellt, um die Fortsetzung und Weiter-
                                                              entwicklung der Münchner E-Taxi Förderung zu ermöglichen.

                                                              Die Förderrichtlinien könnten bei der Weiterentwicklung geändert
                                                              werden, beispielsweise durch die Auszahlung eines festgelegten
                                                              Betrages beim Kauf eines E-Taxis.
            Das Thema Elektromobilität gewinnt auch im Taxigewerbe zu-
            nehmend an Bedeutung. Hamburg soll als erstes Bundesland    Bis Dato ist die Auszahlung von der Besetztauslastung abhängig,
            ab dem 01.01.2025 nur noch „emissionsfreie“ Taxis zulassen.   die mit 0,20 Euro pro Besetztkilometer vergütet wird. Die Auszah-
            Am Münchner Flughafen gibt es bereits eine eigene Haltezone   lung erfolgt pro Quartal und die Fahrdaten müssen von einem Fiskal-
            für E-Taxis. Das Projekt „eTaxiMuc“ wurde vom Flughafen   taxameter belegt werden. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre und
              München, der Bayerischen Staatsregierung, der Stadt München   kann im Höchstfall 40 % der Nettoanschaffungskosten abdecken.
            und dem ADAC vorangetrieben.
                                                              Der Erfolg des Projektes E-Taxi hängt aber nicht nur von den finan-
            Die Entscheidung, ein E-Taxi anzuschaffen, erfordert Mut    ziellen Förderungen ab. Es muss auch eine angepasste Ladeinfra-
            und eine gewisse Portion Idealismus. Durch Kaufanreize vom   struktur für Taxis bereitgestellt werden. Ein z. B. selbstfahrender
            Bund und den Städten sollte dieses Vorhaben weiterhin geför-  Einzelunternehmer hat keinen eigenen Betriebshof in dem er eine
            dert werden. Die  Prämie des Bundesministeriums für Wirtschaft   Ladestation einrichten kann. Die Aufladung von E-Taxis ist für viele
            und Klimaschutz (BAFA) war für die Taxibranche ein Anreiz    Unternehmer ⁄ innen das Hauptargument sich gegen eine Anschaf-
            für den Umstieg auf ein E-Taxi. Die Bundesregierung hat zum   fung eines E-Taxis zu entscheiden.
            1. Januar 2023 die Subven tionsregeln für den Kauf von Elektro-
            fahrzeugen geändert. Die Förderung von batterieelektrischen   Die Politik hat erklärt, dass die Elektrifizierung der Taxiflotte
            Autos und Brennstoffzellenautos wurde gesenkt und die Förde-    beschleunigt werden soll und dass die Taxibranche als Teil des
            rung von Plug-in-Hybrid- Fahrzeugen ganz eingestellt. Ab dem   öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestmöglich unter-
            1. September 2023 wird die Förderung zudem auf Privatperso-  stützt werden muss. Wenn das Taxigewerbe tatsächlich Teil des
            nen beschränkt sein. Käufer ⁄ innen von  geschäftlich genutzten   ÖPNV ist, müssen auch spezielle Lösungen gefunden werden.
            Fahrzeugen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr antrags-  Die Landeshauptstadt München hat sich das Ziel gesetzt, bis
            berechtigt.                                         zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, und bis 2025 sollen ins-
                                                                gesamt 80 Prozent (!) des Verkehrs im Münchner Stadtgebiet
                                                                von abgasfreien Fahrzeugen, dem ÖPNV sowie durch Rad- und
            Aktuelle Förderungen (BAFA) bei Antragstellung      Fußverkehr abgewickelt werden. Da gibt es noch einiges zu tun,
            von Januar bis  August 2023                         um dieses Ziel zu erreichen!

            ➔  Nettolistenpreis bis maximal 40.000 Euro –     Die Konformitätsbewertung bezüglich der Taxameter bereitet bei
              Förderung 6.750 Euro                              einigen Elektrofahrzeugen ebenfalls massive Probleme, was die
              (4.500 Euro vom Staat und 2.750 Euro vom Hersteller)  Neuzulassung zusätzlich erschwert! Bei der Lösungsfindung, müsste
            ➔  Nettolistenpreis ab 40.000 und unter 65.000 Euro –    auch die Eichbehörde, die Autohersteller, die Zulassungsbehörde
                Förderung 4.500 Euro                          und natürlich auch das Taxigewerbe mit einbezogen werden.
              (3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller)
            ➔  Nettolistenpreis über 65.000 Euro –            Ein Taxi muss schnell und zuverlässig einsatzbereit sein!
              keine Förderung. Steuerlicher Vorteil bei der privaten Nutzung
              von Elektrofahrzeugen
            ➔  Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro        Mit kollegialen Grüßen
              – 0,25 % geldwerter Vorteil
            ➔  Bruttolistenpreis über 60.000 Euro             Max Weiland
              – 0,5 % geldwerter Vorteil                      (Aufsichtsratsvorsitzender)






                                                                                           JUNI 2023 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5
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