Page 5 - Taxikurier Juni 2023
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET
E-TAXIS
Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge
➔ Befreiung bis zum 31.12.2030
Bei der E-Taxi Förderung der Stadt München, die vom Münchner
Stadtrat von 2017 bis 2025 beschlossen wurde, sind die finanziel-
len Mittel derzeit fast komplett ausgeschöpft. Aus diesem Grund
haben die Münchner Stadtratsfraktionen der Grünen ⁄ Rosa Liste und
der SPD ⁄ Volt einen Antrag gestellt, um die Fortsetzung und Weiter-
entwicklung der Münchner E-Taxi Förderung zu ermöglichen.
Die Förderrichtlinien könnten bei der Weiterentwicklung geändert
werden, beispielsweise durch die Auszahlung eines festgelegten
Betrages beim Kauf eines E-Taxis.
Das Thema Elektromobilität gewinnt auch im Taxigewerbe zu-
nehmend an Bedeutung. Hamburg soll als erstes Bundesland Bis Dato ist die Auszahlung von der Besetztauslastung abhängig,
ab dem 01.01.2025 nur noch „emissionsfreie“ Taxis zulassen. die mit 0,20 Euro pro Besetztkilometer vergütet wird. Die Auszah-
Am Münchner Flughafen gibt es bereits eine eigene Haltezone lung erfolgt pro Quartal und die Fahrdaten müssen von einem Fiskal-
für E-Taxis. Das Projekt „eTaxiMuc“ wurde vom Flughafen taxameter belegt werden. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre und
München, der Bayerischen Staatsregierung, der Stadt München kann im Höchstfall 40 % der Nettoanschaffungskosten abdecken.
und dem ADAC vorangetrieben.
Der Erfolg des Projektes E-Taxi hängt aber nicht nur von den finan-
Die Entscheidung, ein E-Taxi anzuschaffen, erfordert Mut ziellen Förderungen ab. Es muss auch eine angepasste Ladeinfra-
und eine gewisse Portion Idealismus. Durch Kaufanreize vom struktur für Taxis bereitgestellt werden. Ein z. B. selbstfahrender
Bund und den Städten sollte dieses Vorhaben weiterhin geför- Einzelunternehmer hat keinen eigenen Betriebshof in dem er eine
dert werden. Die Prämie des Bundesministeriums für Wirtschaft Ladestation einrichten kann. Die Aufladung von E-Taxis ist für viele
und Klimaschutz (BAFA) war für die Taxibranche ein Anreiz Unternehmer ⁄ innen das Hauptargument sich gegen eine Anschaf-
für den Umstieg auf ein E-Taxi. Die Bundesregierung hat zum fung eines E-Taxis zu entscheiden.
1. Januar 2023 die Subven tionsregeln für den Kauf von Elektro-
fahrzeugen geändert. Die Förderung von batterieelektrischen Die Politik hat erklärt, dass die Elektrifizierung der Taxiflotte
Autos und Brennstoffzellenautos wurde gesenkt und die Förde- beschleunigt werden soll und dass die Taxibranche als Teil des
rung von Plug-in-Hybrid- Fahrzeugen ganz eingestellt. Ab dem öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestmöglich unter-
1. September 2023 wird die Förderung zudem auf Privatperso- stützt werden muss. Wenn das Taxigewerbe tatsächlich Teil des
nen beschränkt sein. Käufer ⁄ innen von geschäftlich genutzten ÖPNV ist, müssen auch spezielle Lösungen gefunden werden.
Fahrzeugen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr antrags- Die Landeshauptstadt München hat sich das Ziel gesetzt, bis
berechtigt. zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, und bis 2025 sollen ins-
gesamt 80 Prozent (!) des Verkehrs im Münchner Stadtgebiet
von abgasfreien Fahrzeugen, dem ÖPNV sowie durch Rad- und
Aktuelle Förderungen (BAFA) bei Antragstellung Fußverkehr abgewickelt werden. Da gibt es noch einiges zu tun,
von Januar bis August 2023 um dieses Ziel zu erreichen!
➔ Nettolistenpreis bis maximal 40.000 Euro – Die Konformitätsbewertung bezüglich der Taxameter bereitet bei
Förderung 6.750 Euro einigen Elektrofahrzeugen ebenfalls massive Probleme, was die
(4.500 Euro vom Staat und 2.750 Euro vom Hersteller) Neuzulassung zusätzlich erschwert! Bei der Lösungsfindung, müsste
➔ Nettolistenpreis ab 40.000 und unter 65.000 Euro – auch die Eichbehörde, die Autohersteller, die Zulassungsbehörde
Förderung 4.500 Euro und natürlich auch das Taxigewerbe mit einbezogen werden.
(3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller)
➔ Nettolistenpreis über 65.000 Euro – Ein Taxi muss schnell und zuverlässig einsatzbereit sein!
keine Förderung. Steuerlicher Vorteil bei der privaten Nutzung
von Elektrofahrzeugen
➔ Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro Mit kollegialen Grüßen
– 0,25 % geldwerter Vorteil
➔ Bruttolistenpreis über 60.000 Euro Max Weiland
– 0,5 % geldwerter Vorteil (Aufsichtsratsvorsitzender)
JUNI 2023 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5