Page 5 - Taxikurier April 2020
P. 5

DER AUSICHTSRAT BERICHTET

            MITGLIEDSCHAFTEN



                                                               Aktuell ist das Urteil vom 19.02.2019 vor dem Landgericht
                                                               Frankfurt, Taxi Deutschland gegen Uber, weiterhin hochbrisant.
                                                               Bei dem Urteil wurde festgestellt, dass das Geschäftsmodell von
                                                               Uber in Deutschland rechtswidrig ist, da dieses Unternehmen
                                                               über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in
                                                               Deutschland verfügt. Zudem wird den Fahrgästen vorgegaukelt,
                                                               Uber selbst führe die Fahrten durch. Uber nahm darauf kurz vor
                                                               Weihnachten 2019 Änderungen bei der Bestellung vor. Diese
                                                               Aufgabe wird jetzt von einem Generalunternehmer übernom-
                                                               men. Zudem sollen die Kunden vor jeder Fahrt darauf hingewie-
                                                               sen werden, wer die Tour ausführt. Außerdem erwägt Uber,
                                                                 gegen das Urteil Berufung einzulegen.
                                                               Taxi Deutschland sprach von einem „Winkelzug“ und stellte den
            Wie im letzten TAXIKURIER angekündigt, berichte ich über die   Uber-Anwälten am 15.01.2020 die vollsteckbare Ausfertigung
            Mitgliedschaft der Taxi-München eG bei der Taxi Deutschland eG.  des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die vom
                                                               Landgericht festgelegte Sicherungsleistung von 150.000 Euro
            Die Taxi Deutschland eG wurde 2007 von den Taxizentralen   zu. Nun sollen gerichtsfeste Beweise gesammelt werden. Nach
            Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin gegründet. Die Taxi-   Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht prüfen müssen, ob Uber
            München eG ist seit 2012 Mitglied. Die amtierenden Vorstände   gegen das Urteil verstößt. Das heißt, vermutete Verstöße müs-
            sind Dieter Schlenker (Vorsitzender), Hermann Waldner (Taxi   sen, wie seinerzeit bei Uber-Pop, dokumentiert und als Beweise
            Berlin) und Fred Buchholz (Taxi-Ruf Bremen). Herr Frank Kuhle   gesammelt werden.
            schied, nach dem Rücktritt in der Taxi-München eG, auch hier
            als Vorstand aus. Herr Dieter Schlenker ist im Hauptberuf Vor-  Die vom OLG geforderte Sicherheitsleistung wurde nicht alleine
            standsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG.          von der Taxi Deutschland eG aufgebracht. Sie wurde von der
                                                                 Taxi-München eG und anderen Zentralen mitgetragen.
            Weitere Mitglieder sind Taxizentralen aus ganz Deutschland
              sowie die Technikanbieter GefoS (Schwerte), Seibt und Straub   Als der Vorstand im Jahr 2012 die Absicht erklärte, Mitglied
            (Stuttgart) und FMS (Wien). Als Genossenschaft der Taxizentra-  der Taxi Deutschland eG zu werden, begrüßte dies auch der
            len vertritt die Taxi Deutschland eG die Interessen der Ruftaxis     damalige Aufsichtsrat. Hier haben sich deutsche Taxizentralen
            in Deutschland. Als Verbraucherservice wird die Taxi Deutsch-  zusammengeschlossen und verfolgen gemeinsame technische
            land App, der Facebook Taxi Messenger und die bundesweite   und gewerbepolitische Ziele.
            Mobil-Rufnummer 22456 angeboten. Taxi Deutschland erwirkte
            vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2016 ein bundes-  Weitere Informationen auch unter „taxi-deutschland.net“
            weites Verbot von Uber-Pop und klagte gegen die wettbewerbs-
            verzerrenden Rabattaktionen von Mytaxi, ebenfalls im Jahr   Mit kollegialem Gruß
            2016, erfolgreich.                                 Max Weiland, Aufsichtsratsvorsitzender




                               Dr. Cichon & Partner                                     *


                                                 Rechtsanwaltskanzlei
                                          Tätigkeitsschwerpunkte

                                        M. Werther   *        S. v. Kummer   *        J. Buchberger   *
                   Dr. J. Cichon          Fachanwältin            Fachanwalt              Fachanwalt
                                         für Verkehrsrecht      für Familienrecht        für Strafrecht /
                 Unfallschadenregulierung
                                            Zivilrecht            Sozialrecht            Bußgeldsachen
                    Fahrerlaubnisrecht
                       Erbrecht           N. Nöker        M. Wunderlich-Serban         A. Friedmann
                                     Fachanwältin: Arbeitsrecht  Fachanwältin: Mietrecht  Gewährleistungsrecht
                                         Verwaltungsrecht       Privatinsolvenzen         Reiserecht
                   Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46 - 0, Fax: 089 /16 59 51





                                                                                          APRIL 2020 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10