Page 19 - Taxikurier Januar 2021
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hohen Stellenwert, wenn z. B. entschieden werden muss, ob
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nur ein Rettungswagen zum Einsatz kommt oder ob sofort ein
Notarzt ausrückt.
TAXIKURIER: Ist es erforderlich, bei einem Verkehrsunfall Polizei
und Rettung zu verständigen, oder erfolgt die Verständigung
„hinter den Kulissen“?
ALAIN KRETSCHMER: Wird ein Unfall mit Verletzten bei der
Polizei gemeldet, verständigt die Einsatzzentrale den Rettungs-
dienst. Kommt aber der Anrufer zuerst in die integrierte Leitstel-
le der Feuerwehr, gibt der dortige Disponent die Unfallmeldung
an die Polizei weiter. Der Anrufer am Notruf muss in jedem Fall
nur einen Anruf tätigen, alles Weitere läuft planmäßig nach
einem festen Schema.
TAXIKURIER: Ist es denn egal, ob der Taxifahrer die 110 oder
die 112 wählt?
ALAIN KRETSCHMER: Nein. Im medizinischen Notfall ist immer
die 112 zu empfehlen, denn hier wird gerade bei akuten Situa- istockphoto
tionen bereits am Telefon der Anrufer zur Erstversorgung angelei-
tet, wie z. B. mit einer sogenannten „telefonischen Reanimation“
bei Herzstillstand. Zugleich können gezielte Fragen zum Zustand
des Patienten erfolgen, die nicht möglich wären, wenn der Not-
ruf bei der Polizei eingeht und dann weitergeleitet wird.
TAXIKURIER: Wie sind Ihre persönlichen Erfahrungen in der
Zusammenarbeit mit anderen Funkzentralen, wie z. B. der Taxi-
zentrale der Taxi-München eG?
ALAIN KRETSCHMER: Die Zusammenarbeit funktioniert völlig
problemlos, hier wird sehr professionell gearbeitet.
TAXIKURIER: Wir danken für das Gespräch. (TK)
*
Dr. Cichon & Partner
Rechtsanwaltskanzlei
Tätigkeitsschwerpunkte
Dr. Josef Cichon ✝ Monika Werther * Sven von Kummer * Nicola Nöker *
Fachanwältin: Verkehrsrecht Fachanwalt: Familienrecht Fachanwältin: Arbeitsrecht
Unfallschadenregulierung Sozialrecht Verwaltungsrecht
Zivilrecht Erbrecht Fahrerlaubnisrecht
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Dr. Birgit Schwerdt Monica Wunderlich-Serban Amelie Friedmann
Fachanwältin: Strafrecht Fachanwältin: Mietrecht Gewährleistungsrecht
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