Page 16 - Taxikurier Januar 2021
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TITELTHEMA
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➔ WAS PASSIERT NACH EINEM UNFALL?
Eine Unfallaufnahme beginnt damit, festzustellen, wer Beteiligter ist. Hier gibt der § 142 Abs. 5 Strafgesetzbuch vor,
dass dies „jeder ist, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“.
Hier muss man jedes Wort beachten. Jedoch lässt der Gesetzestext die genauen Fakten offen. Man muss also vor Ort eigene
Feststellungen treffen. Dann entscheidet es sich, ob der Unfall mit dem Unfallgegner gütlich selber geregelt wird oder
die Polizei gerufen werden muss. Die Polizeibeamten treffen dann eigene Feststellungen und nehmen die Daten und
Fakten auf. Über Schuld, Teilschuld oder Unschuld befinden Gerichte und Versicherungen.
Im Zusammenhang mit der Polizei wird der, Fotos der Beschädigungen und der rade biegen? Nur das Spiegelglas? Neue
gerne eine Verwarnung oder Anzeige als Unfallstelle machen. Ist kein Fahrer an- Halterung für den Schurz?). Vorsicht: man-
Schuld anerkenntnis gesehen. Eine Verwar- wesend, Verständigung desselben sicher- che offensichtlich leichte Blessuren werden
nung ist noch nicht einmal ein offizieller stellen (z. B. durch Anruf bei Polizei) – plötzlich recht teuer, wenn z. B. Halterun-
Verwaltungsakt, sondern ein Angebot, die Unfallspuren nicht beseitigen – wenn gen und Querträger ausgetauscht werden
Angelegenheit auf einfachem Wege erledi- erforderlich: Polizei über 110 rufen. müssen (Thema: Kotflügel!).
gen zu können. Selbst bei einem Bußgeld-
bescheid ist der Bürger immer noch ein Bei sog. Kleinunfällen ist die Unfallstelle Bei einem Kleinunfall wird i. d. R. einem
„Betroffener einer Ordnungswidrigkeit“. Bei sofort zu räumen, sagt der § 34 Abs. 1 Beteiligten durch die Polizei ein Verwar-
seiner Anerkennung ist auch hier die Ange- Nr. 2 der StVO. Dies wird recht gerne über- nungsgeld angeboten, wenn der Verstoß
legenheit auf außergerichtlichem Wege sehen. Wenn es nicht geschieht, ist dies klar ersichtlich ist. Der Betroffene kann es
erledigt. Natürlich steht jedem Bürger zu mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro ablehnen, darüber muss er belehrt werden.
jeder Zeit das Recht auf ein richterliches bedroht. Aber was ist ein Kleinunfall (Text: Nimmt er es an, dann kann der Vorwurf in
Gehör zu. Erst hier wird die Schuldfrage „bei geringfügigem Schaden“)? Das Gesetz tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht
abschließend geklärt. hat sich auch hier nicht festgelegt. Der mehr weiter verfolgt werden. Wie oben
Bundesgerichtshof hat 2004 eine Scha- schon gesagt: außergerichtlich erledigt.
Ein kleiner Hinweis sei erlaubt: Wenn densgrenze von 700 Euro festgelegt. Das Es gibt hierbei auch kein Protokoll. Das ist
sich so mancher zurück lehnt, die Augen dürften nur einfachste „Rempler“ sein, bei wichtig zu wissen, weil die Versicherungen
schließt und sein eigenes Verhalten kri- denen nur leichteste Schäden erkennbar immer nach einem Unfallprotokoll fragt.
tisch überprüft, wird er feststellen, dass sind (reicht der Lackstift? Kennzeichen ge- Das gibt es dann nicht! Es werden nur auf
die Verwarnung ⁄ der Bußgeldbescheid
doch nicht so falsch sind, wie man im ers-
ten emotionalen Moment annimmt. Man
könnte sich dann so manches finanzen- istockphoto
und nervenaufreibendes Gerichtsverfahren
ersparen.
Sehen wir uns einmal die Pflichten der
Unfallbeteiligten an. Dies ist gar nicht so
schwer, wenn man sich die grundlegenden
Dinge einprägt: Anhalten – Unfallstelle
absichern – Verletzten helfen ⁄ Rettungs-
dienste verständigen – Austausch der not-
wendigen Daten (Fahrer, Halter, Fahrzeug,
Versicherung) der Beteiligten untereinan-
16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JANUAR 2021