Page 11 - Taxikurier August 2021
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           Leider liegen diese Regelungen bis heute
           selbst in Form eines Arbeitsentwurfs noch
           nicht vor.

           Zur Wahrung von Rechtssicherheit, zur
             Sicherstellung der weiteren oder künftigen
           Berufsausübung der in Personenbeförde-
           rungsunternehmen Beschäftigten, zur
             Sicherstellung des Betriebs der Personen-
           beförderungsunternehmen und zur Sicher-
           stellung der für die Gesellschaft wichtigen
           Dienstleistung „Personenbeförderung“ an
           sich sind deshalb Übergangsregelungen ge-
           boten. Sie gelten solange und soweit das
           BMVI keine bundeseinheitlichen Regelun-  Beauftragung geeigneter Stellen ab. Um   Führen von Taxen als originären Besitz-
           gen geschaffen hat und diese noch nicht   nicht vorgezogen den Besitzstand „Fach-  stand erfassen wollte. Der Besitzstand
           umgesetzt sind (Beauftragung geeigneter   kunde“ ohne entsprechenden Nachweis    gilt für alle Ortskundeprüfungen, gleich
           Stellen nach § 2 Abs. 13 Satz 1 StVG).  zu erwerben, sind diese Fahrerlaubnisse   für welches Beförderungspflichtgebiet
                                               mit einer auflösenden Bedingung zu be-  die Ortskenntnisse nachgewiesen
           Vor diesem Hintergrund wird im Einverneh-  schränken  (§ 23 Abs. 2 FeV, Art. 36 Abs. 2     wurden.
           men mit dem für das Personenbeförde-  Nr. 2 BayVwVfG). Diese hat folgenden
           rungsrecht zuständigen Staatsministerium   Wortlaut:                   Altinhaber, welche über das Übergangs-
           für Wohnen, Bau und Verkehr und vorbe-                                recht hinaus erweiterte Berechtigungen
           haltlich bis zu einer künftig bundeseinheit-                          erwerben wollen, sind insoweit mit Blick
           lichen Regelung durch das Bundesministe-  „Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung   auf den neuen Nachweis der Fachkunde
           rium für Verkehr und digitale Infrastruktur   wird unter der auflösenden Bedingung er-  wie Neuantragsteller zu behandeln.
           mit Gültigkeit für das Gebiet des Freistaats   teilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber    Da die Ausstellung von zwei Führerschei-
           Bayern Folgendes bestimmt:        die Bestätigung zum Nachweis der Fach-  nen ausscheidet, haben sie insoweit die
                                             kunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauf-  für Neuantragsteller geltende verkürzte
                                             tragung der für den Nachweis der Fachkunde     Erteilungsdauer und die auflösende
           Übergangsregelung                 geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der     Bedingung, allerdings beschränkt auf die
                                             Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der   Erweiterung, hinzunehmen.
           1.  Der Nachweis der Ortskunde ist bei     Beauftragung.“
             (erstmaliger) Erteilung der Fahrerlaubnis                         6.   Die Führerscheine zur Fahrgastbeförde-
             zur Fahrgastbeförderung ab 02.08.2021                               rung müssen ab 02.08.2021 dem neuen
             nicht mehr zu verlangen.           Den Fahrerlaubnisbehörden wird als un-  Muster 4 der Anlage 8, Abschnitt IV, der
                                               verbindliche Serviceleistung empfohlen,   FeV entsprechen. Das Übergangsrecht
           2.   Ortskundeprüfungen werden durch die   dies insbesondere bereits im Antragsfor-  des § 76 Nr. 14 FeV lässt einen Ver-
             Fahrerlaubnisbehörden ab 02.08.2021   mular mitzuteilen und die Inhaber die-  brauch alter Formulare bis 02.12.2021
             nicht mehr durchgeführt.          ser  Fahrerlaubnisse zusätzlich in geeig-  zu.
                                               neter Weise zu erfassen und schriftlich
           3.   Der Nachweis der Fachkunde ist bei   bzw. elektronisch vom Datum der Beauf-  7.   Soweit die Gebührenordnung für Maß-
               Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahr-  tragung zu unter richten.   nahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
             gastbeförderung für den Fall, dass die                              keine festen Gebühren vorgibt, ist die
             Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den   5.   Die Verlängerung bestehender, vor dem   verkürzte Dauer der Erlaubniserteilung
             gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll,   02.08.2021 erteilter Fahrerlaubnisse zur   angemessen zu berücksichtigen.
             vorübergehend – wegen tatsächlicher   Fahrgastbeförderung ist weiterhin je-
             Unmöglichkeit – nicht zu verlangen.   weils bis zu fünf Jahre möglich, solange   8.   Die Regierungen werden gebeten, halb-
                                               und soweit die Fahrerlaubnis zum Füh-  jährlich (zum 1. Februar, 1. August) die
           4.   Erstmals ab 02.08.2021 neu zu erteilende   ren für Taxen und von Personenkraftwa-  Anzahl der nach dieser Übergangsrege-
             Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung   gen im gebündelten Bedarfsverkehr und   lung erteilten Fahrerlaubnisse zur Fahr-
             (für Taxen, Mietwagen und den gebün-  im Linienbedarfsverkehr gelten soll. Ein   gastbeförderung zu erheben und uns
             delten Bedarfsverkehr) werden nicht für   „Nachweis der Fachkunde“ ist durch das   mitzuteilen. Die Kenntnis dieser Zahlen
             eine Dauer von nicht mehr als fünf Jah-  Übergangsrecht des § 76 Nr. 14 FeV in-  ist u. a. notwendig, um später zur Be-
             ren, sondern nur für drei Jahre erteilt.   soweit nicht erforderlich. Es wird im   auftragung geeigneter Stellen abschät-
                                               Rahmen dieser nur landesweiten Über-  zen zu können, ob dazu möglicherweise
             Ab wann und mit welchem Inhalt die ge-  gangsregelung davon ausgegangen, dass   ein Vergabeverfahren vorzuschalten ist.
             setzliche Voraussetzung „Nachweis der   das bundesrechtliche Übergangsrecht
             Fachkunde“ erfüllt werden kann, ist der-  mangels weiterer Hinweise in der Amtli-  Mit freundlichen Grüßen
             zeit ungewiss und hängt von den künfti-  chen Begründung „ungeschrieben“ mit
             gen bundeseinheitlichen Regelungen und   der Abschaffung der Ortskundeprüfung   Bayerisches Staatsministerium des Innern,
             der ggf. notwendigen landesrechtlichen   für Taxen nur die Berechtigung zum   für Sport und Integration




                                                                                        AUGUST 2021 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 11
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