Page 16 - Taxikurier August 2021
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            RECHTSPRECHUNG


             ➔ URTEILE



            Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve   durchfahren hat. Im Falle einer Kollision während des Zurückset-
            geparkten Pkw aufgrund von Unaufmerksamkeit recht-  zens sei dem Fahrer vorzuwerfen, dass er die Rückwärtsfahrt
            fertigt Haftungsverteilung von 75 % zu 25 %       nicht  besonders langsam und vorsichtig fortgesetzt hat oder sich
                                                              nicht hat einweisen lassen.

            Mitverschulden wegen verbotswidrigen Parkens des Pkw    Dem Kläger sei ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten,
            in scharfer Kurve                                 so das Oberlandesgericht. Dieser habe entgegen § 12 Abs. 1 Nr. 2
                                                              StVO sein Fahrzeug im Bereich einer scharfen Kurve geparkt. Da-
                                                              mit habe er die Kurve verengt und ein Durchfahren für andere
                                                              Verkehrsteilnehmer erschwert. Durch das verbotswidrige Parken
                                                              habe der Kläger überhaupt die Situation geschaffen, in der sein
                                                              Fahrzeug der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt wurde.

                                                              (Oberlandesgericht Düsseldorf,
                                                              Urteil vom 20.04.2021 – I-1 U 122 ⁄ 20)



                                                              Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer
                                                                Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des
                                                                bisherigen Inhabers voraus



                                                              Kein Anspruch auf Übertragung bereits widerrufener
                                                              Taxikonzession

            Kollidiert ein Rettungswagen aufgrund von Unaufmerksamkeit   Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus
            mit einem in einer scharfen Kurve stehenden Pkw, rechtfertigt   einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisheri-
            dies eine Haftungsverteilung von 75 % zu 25 % zu Lasten der   gen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeit-
              Rettungswagenbetreiberin. Das verbotswidrige Parken des Pkw    punkt der Übertragung noch besteht. Das hat das Bundesverwal-
            in der scharfen Kurve begründet ein Mitverschulden von 25 %.    tungsgericht entschieden.
            Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
                                                              Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016
            Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem späten   hörte die Beklagte den Kläger wegen Zweifeln an seiner Zuver-
            Abend im März 2019 kollidierte in Düsseldorf ein Rettungswagen   lässigkeit zum Widerruf zweier Taxikonzessionen an, die sie ihm
            während einer Einsatzfahrt mit einem in einer Kurve stehenden   für die Zeit bis zum 7. August 2018 erteilt hatte. Der Kläger er-
            Pkw. Die Kurve hatte einen Winkel von 90 Grad. Unklar war, ob   hob Einwände und beantragte für den Fall, dass sich die Beklagte
            die Kollision bei der Anfahrt oder während des Zurücksetzens   zum Widerruf entschließen sollte, die Übertragung der Rechte
            beim Verlassen des Einsatzorts geschah. Jedenfalls klagte der   und Pflichten aus den Taxikonzessionen auf eine von ihm be-
            Halter des Pkw wegen des entstandenen Sachschadens in Höhe   nannte Person zu genehmigen. Die Beklagte widerrief die Taxi-
            von über 8.000 EUR auf Zahlung von Schadensersatz. Das Land-  konzessionen, ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an
            gericht Düsseldorf gab der Klage zwar grundsätzlich statt, lastete   und lehnte den Genehmigungsantrag ab, weil der Kläger nicht
            dem Kläger ab einer Mitverschulden in Höhe von 25 % an. Dage-  mehr zuverlässig sei. Das Verwaltungsgericht hat die Klage dage-
            gen richtete sich die Berufung des Klägers.       gen abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung
                                                              nur hinsichtlich der Übertragungsgenehmigung zugelassen und
            Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung   sie mit Urteil vom 6. Oktober 2020 zurückgewiesen.
            des Landgerichts. Zwar habe der Rettungswagenfahrer den Unfall
            schuldhaft verursacht, weil er die nach § 1 Abs. 2 StVO gebotene
            Sorgfalt entweder beim Anfahren der Örtlichkeit oder während   Kein Anspruch auf Übertragung bei fehlender Konzession
            des Rückwärtsfahrens beim Verlassen der Örtlichkeit missachtet
            habe. Hat sich der Unfall beim Anfahren ereignet, sei dem Fahrer   Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil im Ergebnis be-
            vorzuwerfen, dass er die Kurve nicht besonders vorsichtig und   stätigt. Zwar muss nach § 55 des Personenbeförderungsgesetzes
            mit ausreichendem Seitenabstand zum geparkten Fahrzeug   (PBefG) vor einer Klage gegen Verwaltungsakte nach diesem






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