Page 5 - Taxikurier April 2022
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET

            CHANCEN DURCH DAS NEUE PBefG























            Am 01.08.2021 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft,  schaftlichen Lage der einzelnen Unternehmen, sowie eine ausrei-
            das dem Taxigewerbe neue Möglichkeiten bietet, sich im Wett-  chende  Gewinnspanne gewährleistet ist.
            bewerb mit anderen Mobilitätsanbietern zu behaupten. Im § 51
            PBefG wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverord-  Das neue Personenbeförderungsgesetz § 51a sieht aber auch
            nung Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Taxiverkehr     eventuelle Änderungen bei den Beförderungsentgelten im Verkehr
            festzusetzen. Die Landesregierung kann die  Ermächtigung durch   mit Mietwagen vor, denn hierfür kann die Genehmigungs behörde
            Rechtsverordnung übertragen. Für Fahrten auf vorherige Bestel-  tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungs-
            lung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest-   entgelte, festlegen. Für das Taxigewerbe könnte das durchaus vor-
            und Höchstpreise getroffen werden.                teilhaft sein, da sich dadurch die großen Fahrpreis unterschiede
                                                              zu den  anderen Mobilitätsanbietern reduzieren  würden.
            Die Genehmigungsbehörde in München (KVR) hat sich aufgrund
            dessen an die örtlichen Gewerbevertretungen gewandt, Ideen und   Die Möglichkeit, sich als aktives Mitglied an der Umfrage zu
            Vorschläge zu erarbeiten, wie diese PBefG-Änderungen in die Taxi-     beteiligen, wurde leider nur sehr spärlich wahrgenommen, was
            und Taxitarifordnung eingearbeitet werden könnten. Die notwendi-  nach früheren Beschwerden darüber, nicht eingebunden worden
            ge Neugestaltung könnte auch gleichzeitig verwendet werden, um   zu sein, sehr überraschte. Wie sich die Tarif- und Festpreis-
            vorhersehbare Kostensteigerungen, wie z.B. Kraftstoffe, Inflations-  gestaltung schlussendlich weiter entwickelt, ist zum jetzigen
            raten, Strom-, Heizkosten und auch die voraussichtliche Mindest-  Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die behördlichen und eich-
            lohnerhöhung auf 12 Euro, in einen neuen Tarif einzuarbeiten.   rechtlichen Bestimmungen spielen bei der letztendlichen Be-
                                                                urteilung noch zusätzlich eine wesentliche Rolle. Auch wenn
            Die Taxi-München eG hat eine Stellungnahme zu der Thematik   sich die Ansichten der Soloselbständigen und der Taxiunterneh-
            Festpreise abgegeben, die auf der Grundlage des aktuell gültigen   men mit Angestellten unterscheiden, auch unter dem Aspekt
            Taxitarifes und auf der Vorgabe der kürzesten Fahrtstrecke basiert.   der zu erwartenden Kostensteigerungen, ist eine  Tarifanpassung
            Ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder war der Ansicht, dass bei solch   wahrscheinlich.
            einer grundlegenden Tarifanpassung die Meinungen, Vorschläge
            und Sorgen der Mitglieder der Taxi- München eG berücksichtigt   Mit kollegialen Grüßen
              werden sollten. Unabhängig davon, ob ein Tarifantrag vorliegt,
            muss jede Genehmigungsbehörde bei der Festsetzung der Taxitarife  Max Weiland
            insbesondere darauf achten, dass die Berücksichtigung der wirt-  (Aufsichtsratsvorsitzender)





                                                                                +49 (0) 89 77 99 62
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