Page 5 - Taxikurier April 2022
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET
CHANCEN DURCH DAS NEUE PBefG
Am 01.08.2021 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft, schaftlichen Lage der einzelnen Unternehmen, sowie eine ausrei-
das dem Taxigewerbe neue Möglichkeiten bietet, sich im Wett- chende Gewinnspanne gewährleistet ist.
bewerb mit anderen Mobilitätsanbietern zu behaupten. Im § 51
PBefG wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverord- Das neue Personenbeförderungsgesetz § 51a sieht aber auch
nung Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Taxiverkehr eventuelle Änderungen bei den Beförderungsentgelten im Verkehr
festzusetzen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch mit Mietwagen vor, denn hierfür kann die Genehmigungs behörde
Rechtsverordnung übertragen. Für Fahrten auf vorherige Bestel- tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungs-
lung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- entgelte, festlegen. Für das Taxigewerbe könnte das durchaus vor-
und Höchstpreise getroffen werden. teilhaft sein, da sich dadurch die großen Fahrpreis unterschiede
zu den anderen Mobilitätsanbietern reduzieren würden.
Die Genehmigungsbehörde in München (KVR) hat sich aufgrund
dessen an die örtlichen Gewerbevertretungen gewandt, Ideen und Die Möglichkeit, sich als aktives Mitglied an der Umfrage zu
Vorschläge zu erarbeiten, wie diese PBefG-Änderungen in die Taxi- beteiligen, wurde leider nur sehr spärlich wahrgenommen, was
und Taxitarifordnung eingearbeitet werden könnten. Die notwendi- nach früheren Beschwerden darüber, nicht eingebunden worden
ge Neugestaltung könnte auch gleichzeitig verwendet werden, um zu sein, sehr überraschte. Wie sich die Tarif- und Festpreis-
vorhersehbare Kostensteigerungen, wie z.B. Kraftstoffe, Inflations- gestaltung schlussendlich weiter entwickelt, ist zum jetzigen
raten, Strom-, Heizkosten und auch die voraussichtliche Mindest- Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die behördlichen und eich-
lohnerhöhung auf 12 Euro, in einen neuen Tarif einzuarbeiten. rechtlichen Bestimmungen spielen bei der letztendlichen Be-
urteilung noch zusätzlich eine wesentliche Rolle. Auch wenn
Die Taxi-München eG hat eine Stellungnahme zu der Thematik sich die Ansichten der Soloselbständigen und der Taxiunterneh-
Festpreise abgegeben, die auf der Grundlage des aktuell gültigen men mit Angestellten unterscheiden, auch unter dem Aspekt
Taxitarifes und auf der Vorgabe der kürzesten Fahrtstrecke basiert. der zu erwartenden Kostensteigerungen, ist eine Tarifanpassung
Ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder war der Ansicht, dass bei solch wahrscheinlich.
einer grundlegenden Tarifanpassung die Meinungen, Vorschläge
und Sorgen der Mitglieder der Taxi- München eG berücksichtigt Mit kollegialen Grüßen
werden sollten. Unabhängig davon, ob ein Tarifantrag vorliegt,
muss jede Genehmigungsbehörde bei der Festsetzung der Taxitarife Max Weiland
insbesondere darauf achten, dass die Berücksichtigung der wirt- (Aufsichtsratsvorsitzender)
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