Page 14 - Taxikurier März 2023
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DEUTSCHE BUNDESBAHN
Nachtrag zu Taxigutscheinen der Deutschen Bahn
Seit Oktober 2022 gibt die Deutsche Bahn neue Taxigutscheine
(siehe nachfolgende Muster) an ihre Kunden aus, die wegen
Verspätungen oder sonstigen Gründen mit diesem Gutschein die
noch fehlende Strecke kostenfrei mit dem Taxi fahren dürfen.
Diese Taxigutscheine haben oben rechts einen QR-Code und
darunter einen Abrufcode. Der QR-Code kann von den Android-
Geräten über die integrierte Kamera eingescannt werden; bei den
HALE TT-01-Geräten muss man manuell den Abrufcode eingeben.
Mit den alten iPAQs und HTC-Geräte können diese Gutscheine
nicht mehr entgegengenommen werden. Die genaue Handhabung
an den Datenfunkendgeräten haben wir im TAXIKURIER Novem-
ber 2022 ausführlich beschrieben.
Es gibt zwei unterschiedliche Taxigutscheine von der Deutschen
Bahn, einmal mit Abrechnung lt. Taxameter und einen mit
Festpreis. Der darauf stehende Festpreis ist der Netto-Betrag,
unser System macht dann daraus den Brutto-Betrag (inkl.
Umsatzsteuer).
In der Praxis mussten sowohl wir als auch die Deutsche Bahn
feststellen, dass eine Vielzahl dieser Gutscheine bei der Taxi-
München eG „landen“, um hier manuell nacherfasst zu werden,
damit die Unternehmen Geld für diese ausgeführten Aufträge
bekommen. Beispiel Taxigutschein „Taxameter”
Dies war so in der Konzeption dieser Gutscheine von keiner Seite
geplant! Die Nacherfassung stellt einen erheblichen Zeitaufwand
für die Taxi-München eG – in Einzelfällen (bei Problemen) auch
bei der Deutschen Bahn – dar, weil diese Aufträge im ersten
Schritt über ein Webportal der DB freigeschaltet, dann behelfs-
weise über ein Datenfunkgerät eingescannt und schließlich
wieder über das Webportal der Deutschen Bahn auf das entspre-
chende Taxi geändert werden müssen.
Wir werden diese Nacherfassungen – in Absprache mit der
Deutschen Bahn – nur noch zeitlich befristet (für eine Über-
gangsphase) machen, dann aber in naher Zukunft einstellen.
Bei den eingereichten Taxigutscheinen ist darüber hinaus auch
darauf zu achten, dass diese nicht älter als einen Monat sind,
denn sonst können diese nicht mehr nacherfasst werden.
Wir bitte Sie daher, zum einen nochmals Ihr Fahrpersonal nach-
zuschulen, damit diese zukünftig vor Antritt der Fahrt entweder
den QR-Code einscannen (bei Android-Geräten) oder den Abruf-
code eingeben (bei den HALE TT-01-Geräten). Geschieht dies
nämlich nicht, so haben wir über das Webportal der DB zusätzli-
che Arbeit, weil diese Aufträge von uns nachgeprüft werden müs-
sen und erst im Anschluss für die Auszahlung freigegeben sind.
Bei Fahrzeugen, die noch nicht über das notwendige technische
Equipment (Android oder HALE TT-01) verfügen, würden wir Sie
bitten, diese zeitnah nachzurüsten. (NL) Beispiel Taxigutschein „Festpreis”
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