Page 14 - Taxikurier März 2023
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DEUTSCHE BUNDESBAHN


            Nachtrag zu Taxigutscheinen der Deutschen Bahn
            Seit Oktober 2022 gibt die Deutsche Bahn neue Taxigutscheine
            (siehe nachfolgende Muster) an ihre Kunden aus, die wegen
              Verspätungen oder sonstigen Gründen mit diesem Gutschein die
            noch fehlende Strecke kostenfrei mit dem Taxi fahren dürfen.
            Diese Taxigutscheine haben oben rechts einen QR-Code und
              darunter einen Abrufcode. Der QR-Code kann von den Android-
            Geräten über die integrierte Kamera eingescannt werden; bei den
            HALE TT-01-Geräten muss man manuell den Abrufcode eingeben.
            Mit den alten iPAQs und HTC-Geräte können diese Gutscheine
            nicht mehr entgegengenommen werden. Die genaue Handhabung
            an den Datenfunkendgeräten haben wir im TAXIKURIER Novem-
            ber 2022 ausführlich beschrieben.

            Es gibt zwei unterschiedliche Taxigutscheine von der Deutschen
            Bahn, einmal mit Abrechnung lt. Taxameter und einen mit
              Festpreis. Der darauf stehende Festpreis ist der Netto-Betrag,
              unser System macht dann daraus den Brutto-Betrag (inkl.
              Umsatzsteuer).

            In der Praxis mussten sowohl wir als auch die Deutsche Bahn
            feststellen, dass eine Vielzahl dieser Gutscheine bei der Taxi-
            München eG „landen“, um hier manuell nacherfasst zu werden,
            damit die Unternehmen Geld für diese ausgeführten Aufträge
              bekommen.                                       Beispiel Taxigutschein „Taxameter”
            Dies war so in der Konzeption dieser Gutscheine von keiner Seite
            geplant! Die Nacherfassung stellt einen erheblichen Zeitaufwand
            für die Taxi-München eG – in Einzelfällen (bei Problemen) auch
            bei der Deutschen Bahn – dar, weil diese Aufträge im ersten
            Schritt über ein Webportal der DB freigeschaltet, dann behelfs-
            weise über ein Datenfunkgerät eingescannt und schließlich
              wieder über das Webportal der Deutschen Bahn auf das entspre-
            chende Taxi geändert werden müssen.

            Wir werden diese Nacherfassungen – in Absprache mit der
              Deutschen Bahn – nur noch zeitlich befristet (für eine Über-
            gangsphase) machen, dann aber in naher Zukunft einstellen.

            Bei den eingereichten Taxigutscheinen ist darüber hinaus auch
            darauf zu achten, dass diese nicht älter als einen Monat sind,
            denn sonst können diese nicht mehr nacherfasst werden.

            Wir bitte Sie daher, zum einen nochmals Ihr Fahrpersonal nach-
            zuschulen, damit diese zukünftig vor Antritt der Fahrt entweder
            den QR-Code einscannen (bei Android-Geräten) oder den Abruf-
            code eingeben (bei den HALE TT-01-Geräten). Geschieht dies
            nämlich nicht, so haben wir über das Webportal der DB zusätzli-
            che Arbeit, weil diese Aufträge von uns nachgeprüft werden müs-
            sen und erst im Anschluss für die Auszahlung freigegeben sind.

            Bei Fahrzeugen, die noch nicht über das notwendige technische
            Equipment (Android oder HALE TT-01) verfügen, würden wir Sie
            bitten, diese zeitnah nachzurüsten. (NL)          Beispiel Taxigutschein „Festpreis”






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