Page 6 - Taxikurier Juli 2023
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET
FACHKUNDE IM TAXI!
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, die zum Nachdem in diesem Austausch die Rahmenbedingungen auf-
02.08.2021 in Kraft trat, gilt auch die Änderung der Fahrerlaub- gezeigt wurden, befindet man sich nun in der Entwicklungsphase
nisverordnung für Taxi, Mietwagen und im gebündelten Bedarfs- des Fragenkatalogs. Hierzu steuern alle an der Entstehung
verkehr. Nach dieser darf nach dem 02.08.2021 keine Ortskunde- dieser Prüfung beteiligten Verbände und Vertretungen ihre Ent-
prüfung mehr abgenommen werden. Laut Gesetz ist dafür ein würfe bei. Auch hier ist der Landesverband Bayerischer Taxi- und
Fachkundenachweis zu erbringen, was aber immer noch nicht Mietwagen- Unternehmen e.V. als eine tragende Säule im TMV
möglich ist, da seitens des Bundesministeriums für Digitales und eingebunden, sodass die Interessen des bayerischen Taxi-
Verkehr immer noch keine bundeseinheitliche Lösung zur Aus- gewerbes mit einfließen.
gestaltung der Fachkunde vorliegt.
Mit etwas Optimismus könnten die Bedingungen für die Prüfung
Nahezu alle Bundesländer haben seitdem Übergangsregelungen im Herbst 2023 in trockenen Tüchern sein und im Verordnungs-
für die Fachkunde erlassen. Die Fachkundeprüfung muss aber von verfahren in Kraft gesetzt werden. Anschließend muss die Prü-
allen Personen, die nach dem 02.08.2021 den Personenbeförde- fung in die Praxis umgesetzt werden, d.h. es müssen Prüfstellen
rungsschein erhalten haben, nachgereicht werden. Ursprünglich definiert und Prüfpersonal zugelassen werden. Ebenfalls benöti-
war die Übergangsfrist für ein Jahr festgelegt. gen die Ausbildungsstellen entsprechenden Zeitvorlauf, um sich
selbst und danach die ersten Prüflinge vorzubereiten.
Nach über 20 Monaten (!) langer Überzeugungsarbeit seitens des
Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland (TMV) verabschiede- Wenn alle Faktoren positiv zusammenspielen, könnten im
te die Verkehrsministerkonferenz im März 2023 einen Grundsatz- 2. Quartal 2024 tatsächlich die ersten Prüfungen abgenom-
beschluss zum Kleinen Fachkundenachweis. Die Beratungen sol- men werden. Aus Sicht des gesamten Taxigewerbes ist es
len noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen. positiv zu bewerten, dass die Kleine Fachkundeprüfung in
absehbarer Zeit eingeführt werden könnte. Denn in der Praxis
Anfang Mai fand eine Beratungsrunde zum Kleinen Fachkunde- hat es sich gezeigt, dass ein Zugang als Taxifahrer ⁄ in ohne
nachweis im Bundesverkehrsministerium in Bonn, die auch der jegliche Voraussetzung nicht zielführend für das Taxigewerbe
TMV Anfang April beantragt hatte, bei Staatssekretär Oliver Luksic, ist. Schlechtes Fahrpersonal schädigt nicht nur dem Image
MdB, statt. Der TMV wurde bei diesem Termin von Vizepräsident des Gewerbes, sondern ist auch für die Taxiunternehmer ⁄ innen
Markus Gossmann und Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt mit erheblichen Risiken verbunden.
vertreten, Vizepräsident Thomas Kroker, der bisher den TMV bei der
Entwicklung der kleinen Fachkunde vertrat und dabei viel Zeit und Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und Preiswürdigkeit sollte aber
Energie investierte, war zum Termin dieser Sitzung verhindert. für jeden Dienstleister auch ohne Kleine Fachkundeprüfung eine
Selbstverständlichkeit sein.
Die Vorschläge des TMV, wie die strukturelle Ausgestaltung des
kleinen Fachkundenachweises aussehen könnte, liegen dem
Ministerium bereits seit März 2021 vor. Der TMV hält essentiell Mit kollegialen Grüßen
vier Prüfmodule für wichtig:
Max Weiland
➔ Verkehrsverhalten und Verkehrssicherheit (Aufsichtsratsvorsitzender)
➔ Umgang mit den Fahrgästen
➔ Kranken- und Inklusionsfahrten
➔ Rechte und Pflichten im Taxibereich
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