Page 5 - Taxikurier August 2023
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET

            KASSENSICHERUNGSVERORDNUNG























            Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wurde im Jahr   Dieses Sicherheitsmodul müsste bis Ende 2023 entwickelt und
            2016 von der Politik beschlossen und trat am 01. Januar 2020 in   funktionsfähig in allen Taxis und Mietwagen verbaut sein. Taxa-
            Kraft. Der Hintergedanke ist, die Möglichkeiten der Steuerhinter-  meter, die mit INSIKA-Technik ausgerüstet sind, würden dann
            ziehung einzuschränken, beziehungsweise die Manipulation an   künftig nicht mehr zulässig sein. Allerdings soll es für verbaute
            der Kassensoftware zu verhindern. Das Bundesamt für Sicherheit   Taxameter mit INSIKA eine Übergangsfrist bis zum Jahreswechsel
            in der Informationstechnik (BSI) hat eine Technische Sicherheits-  2025/26 geben.
            einrichtung (TSE) für Kassen entwickelt, welche seit 1.1.2020 als
            Manipulationsschutz der Kassen fungiert und die Kassendaten   Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hat eine
            verschlüsselt.                                      Stellungnahme dazu abgegeben und hält den geplanten Ter-
                                                                min für nicht realistisch. Er fordert eine Nichtbeanstandungs-
            Die Kassensysteme müssen die TSE besitzen. Dieses System muss   regelung für die Steuerprüfer auf unbestimmte Zeit.
            dann vom BSI zertifiziert werden. Das Sicherheitsmodul hält
            dann Stornos und Änderungen fest und kann vom Finanzamt   Aus Sicht der Taxiunternehmer ⁄ innen ist diese Forderung des
              ausgewertet werden.                               TMV zu begrüßen, da die technischen Voraussetzungen nicht
                                                                  gegeben sind und nur zu einer weiteren Verunsicherung im
            Was hat das nun mit dem Taxigewerbe zu tun? Mit der Änderung   Taxigewerbe führt.
            der Kassensicherungsverordnung vom 30. Juli 2021 gelten Taxame-
            ter und Wegstreckenzähler als „elektronische Aufzeichnungssyste-
            me“. Für beide soll ein Sicherheitsmodul eingeführt werden. Das   Mit kollegialen Grüßen
            soll die manipulationssichere Einzelaufzeichnung, ähnlich wie bei
            Registrierkassen, gewährleisten. Die Änderungen für Taxameter   Max Weiland
            und Wegstreckenzähler sollen am 01.01.2024 in Kraft treten.  (Aufsichtsratsvorsitzender)






             Werther   von Kummer   Nöker   Dr. Schwerdt

                                    Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft       *
                                            Tätigkeitsschwerpunkte

                Monika Werther   *    Sven von Kummer     *      Nicola Nöker  *      Dr. Birgit Schwerdt  *
              Fachanwältin: Verkehrsrecht  Fachanwalt: Familienrecht   Fachanwältin: Arbeitsrecht   Fachanwältin: Strafrecht
               Unfallschadenregulierung     Sozialrecht           Verwaltungsrecht         Bußgeldsachen
                     Zivilrecht              Erbrecht             Fahrerlaubnisrecht
                       Monica Wunderlich-Serban      Amelie Friedmann         Verena Kessinger
                            Fachanwältin: Mietrecht    Gewährleistungsrecht      Bußgeldsachen
                              Privatinsolvenzen            Reiserecht       Opfer- u. Entschädigungsrecht
                    Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46 - 0, Fax 089 / 16 59 51





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