Page 24 - Taxikurier Juli 2024
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer
Verurteilung wegen einer Strafsache nicht entgegen
Taten mangels innerer Verknüpfung einzeln zu betrachten Eine innere Verknüpfung beider Handlungen, die über eine bloße
punktuelle Gleichzeitigkeit hinausgehe, liege nicht vor. Das Unter-
Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass die Ver- lassen das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen, sei auch
urteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Über- dann mit Bußgeld bedroht, wenn der Halter mit dem Kraftfahrzeug
schreitens des Termins zur Vorführung eines Fahrzeuges zur nicht am Straßenverkehr teilnehme. Die Verwirklichung dieser Ord-
Haupt untersuchung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne nungswidrigkeit sei von der Benutzung oder Nichtbenutzung des
Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegen- Fahrzeuges im Straßenverkehr unabhängig und knüpfe allein an
steht, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden die Haltereigenschaft an. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis knüpfe
und dasselbe Fahrzeug betreffen. hingegen gerade an die Fahrereigenschaft an und die Haltereigen-
schaft sei unerheblich. Die Taten stehen zueinander ohne erkenn-
Der Angeklagte hatte im Dezember 2022 mit seinem PKW in bare Beziehung oder Bedingungszusammenhang, weshalb kein
Kaiserslautern am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, Strafklageverbrauch eingetreten sei.
obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz der für das Führen eines
Kraftfahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis war. Bei einer Ver- (Oberlandesgericht Zweibrücken,
kehrskontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Angeklagte den Urteil vom 29.01.2024 – 1 ORs 1 SRs 16 ⁄ 23)
Termin zur Vorführung seines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung
überschritten hatte. Die Vorführungsfrist für das Fahrzeug war be-
reits im Februar 2022 verstrichen. Aufgrund dessen wurden sowohl Wiederholte Verkehrsverstöße und Fahren ohne
ein Strafverfahren als auch ein Bußgeldverfahren gegen den Ange- Fahrerlaubnis: Auto zu Recht sichergestellt
klagten eingeleitet. Das AG Kaiserslautern hatte den Angeklagten
wegen einer Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Überschreitens
des Termins zur Vorführung seines Fahrzeuges zur Hauptuntersu- Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens
chung in dem Bußgeldverfahren zu einer Geldbuße von 60 Euro
verurteilt. Das Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in
wurde durch das AG mit Urteil eingestellt. Das AG ist davon ausge- einem Eilverfahren die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen
gangen, dass durch die Verurteilung in der Bußgeldsache in der wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Strafsache Strafklageverbrauch eingetreten sei, denn niemand darf als rechtmäßig bestätigt.
wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden.
In der Vergangenheit wurde das streitgegenständliche Fahrzeug
des Antragstellers – ein Mercedes GLC – regelmäßig von dessen
Keine innere Verknüpfung beider Handlungen Sohn genutzt, der damit wiederholt erhebliche Geschwindigkeits-
überschreitungen von bis zu 70 km ⁄ h beging. Das Verhalten des
Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat Sohnes mündete in zwei Fahrverbote, die für die Dauer von einem
das OLG Zweibrücken das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur bzw. zwei Monaten angeordnet wurden. Während er den verhäng-
erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen. Das in der Buß- ten Fahrverboten unterlag, wurde der Sohn des Antragstellers
geldsache ergangene Urteil des AG Kaiserslautern stehe der Verfol- erneut zwei Mal wegen zum Teil beträchtlicher Geschwindigkeits-
gung des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht entgegen- überschreitungen (52 km ⁄ h) am Steuer des streitgegenständlichen
stehe. Die Ausführungshandlungen der beiden Delikte deckten sich Fahrzeugs geblitzt. In der Folge wurden wegen des Fahrens ohne
nicht einmal teilweise. Bei der Ordnungswidrigkeit habe der Ange- Fahrerlaubnis gegen den Sohn des Antragstellers und wegen des
klagte in seiner Funktion als Halter eines Kraftfahrzeuges ab März Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Antragsteller
2022 den Entschluss gefasst, einer gesetzlichen Handlungspflicht Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus stellte die Polizei
nicht nachzukommen, während der Entschluss für das Fahren ohne Speyer den Mercedes des Antragstellers präventiv zur Verhinderung
Fahrerlaubnis auf einem gesondert gefassten Tatentschluss im De- weiterer Straftaten sicher. Der Antragsteller legte gegen die
zember 2022 beruhe. Sicherstellung Widerspruch ein und beantragte die Herausgabe
des Fahrzeugs. Wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung des
Widerspruchs wandte er sich zudem mit einem Eilantrag an das
Verwaltungsgericht.
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