Page 24 - Taxikurier Juli 2024
P. 24

RECHTSPRECHUNG


            ➔ URTEILE



           Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer
           Verurteilung wegen einer Strafsache nicht entgegen



           Taten mangels innerer Verknüpfung einzeln zu betrachten  Eine innere Verknüpfung beider Handlungen, die über eine bloße
                                                              punktuelle Gleichzeitigkeit hinausgehe, liege nicht vor. Das Unter-
             Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass die Ver-  lassen das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen, sei auch
             urteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Über-  dann mit Bußgeld bedroht, wenn der Halter mit dem Kraftfahrzeug
             schreitens des Termins zur Vorführung eines Fahrzeuges zur   nicht am Straßenverkehr teilnehme. Die Verwirklichung dieser Ord-
             Haupt untersuchung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne   nungswidrigkeit sei von der Benutzung oder Nichtbenutzung des
             Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegen-  Fahrzeuges im Straßenverkehr unabhängig und knüpfe allein an
             steht, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden   die Haltereigenschaft an. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis knüpfe
             und dasselbe Fahrzeug betreffen.                 hingegen gerade an die Fahrereigenschaft an und die Haltereigen-
                                                              schaft sei unerheblich. Die Taten stehen zueinander ohne erkenn-
           Der Angeklagte hatte im Dezember 2022 mit seinem PKW in   bare Beziehung oder Bedingungszusammenhang, weshalb kein
             Kaiserslautern am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen,   Strafklageverbrauch eingetreten sei.
             obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz der für das Führen eines
           Kraftfahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis war. Bei einer Ver-  (Oberlandesgericht Zweibrücken,
           kehrskontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Angeklagte den   Urteil vom 29.01.2024 – 1 ORs 1 SRs 16 ⁄ 23)
           Termin zur Vorführung seines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung
           überschritten hatte. Die Vorführungsfrist für das Fahrzeug war be-
           reits im Februar 2022 verstrichen. Aufgrund dessen wurden sowohl   Wiederholte Verkehrsverstöße und Fahren ohne
           ein Strafverfahren als auch ein Bußgeldverfahren gegen den Ange-    Fahrerlaubnis: Auto zu Recht sichergestellt
           klagten eingeleitet. Das AG Kaiserslautern hatte den Angeklagten
           wegen einer Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Überschreitens
           des Termins zur Vorführung seines Fahrzeuges zur Hauptuntersu-  Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens
           chung in dem Bußgeldverfahren zu einer Geldbuße von 60 Euro
           verurteilt. Das Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis   Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in
           wurde durch das AG mit Urteil eingestellt. Das AG ist davon ausge-    einem Eilverfahren die Sicherstellung eines Fahrzeugs wegen
           gangen, dass durch die Verurteilung in der Bußgeldsache in der   wiederholter Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis
           Strafsache Strafklageverbrauch eingetreten sei, denn niemand darf   als rechtmäßig bestätigt.
           wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden.
                                                              In der Vergangenheit wurde das streitgegenständliche Fahrzeug
                                                              des Antragstellers – ein Mercedes GLC – regelmäßig von dessen
           Keine innere Verknüpfung beider Handlungen         Sohn genutzt, der damit wiederholt erhebliche Geschwindigkeits-
                                                              überschreitungen von bis zu 70 km ⁄ h beging. Das Verhalten des
           Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat   Sohnes mündete in zwei Fahrverbote, die für die Dauer von einem
           das OLG Zweibrücken das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur   bzw. zwei Monaten angeordnet wurden. Während er den verhäng-
           erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen. Das in der Buß-  ten Fahrverboten unterlag, wurde der Sohn des Antragstellers
           geldsache ergangene Urteil des AG Kaiserslautern stehe der Verfol-    erneut zwei Mal wegen zum Teil beträchtlicher Geschwindigkeits-
           gung des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht entgegen-  überschreitungen (52 km ⁄ h) am Steuer des streitgegenständlichen
           stehe. Die Ausführungshandlungen der beiden Delikte deckten sich   Fahrzeugs geblitzt. In der Folge wurden wegen des Fahrens ohne
           nicht einmal teilweise. Bei der Ordnungswidrigkeit habe der Ange-  Fahrerlaubnis gegen den Sohn des Antragstellers und wegen des
           klagte in seiner Funktion als Halter eines Kraftfahrzeuges ab März   Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Antragsteller
           2022 den Entschluss gefasst, einer gesetzlichen Handlungspflicht   Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus stellte die Polizei
           nicht nachzukommen, während der Entschluss für das Fahren ohne   Speyer den Mercedes des Antragstellers präventiv zur Verhinderung
           Fahrerlaubnis auf einem gesondert gefassten Tatentschluss im De-  weiterer Straftaten sicher. Der Antragsteller legte gegen die
           zember 2022 beruhe.                                  Sicherstellung Widerspruch ein und beantragte die Herausgabe
                                                              des Fahrzeugs. Wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung des
                                                              Widerspruchs wandte er sich zudem mit einem Eilantrag an das
                                                              Verwaltungsgericht.








           24 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JULI 2024
   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28   29