Page 10 - Taxikurier Juni 2020
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WICHTIGE INFORMATIONEN RECHTSPRECHUNG
➔ DER LANDESVERBAND ➔ URTEILE
Jahreshauptversammlung Landesverband Bayerischer Vorrang bei Fußgängerüberweg gilt nicht für
Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. Pedelec-Fahrer
Aufgrund der Versammlungsverbote kann die Jahreshauptver- Für einen auf Fußgängerüber -
sammlung des Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagen- weg fahrenden Pedelec-Fahrer
unternehmen e.V. nicht wie geplant stattfinden. Es ist davon gilt § 10 StVO. istockphoto
auszugehen, dass die Versammlung mit den Wahlen nicht vor
September 2020 erfolgen kann. Nachdem in den vergangenen Für einen Pedelec-Fahrer gilt der
fünf Monaten nun zwei Vorstandsmitglieder ausgeschieden Vorrang bei Fußgängerüberwe-
sind, hat der Vorstand zwei Geschäftsführer bestellt. In der Ge- gen gemäß § 26 StVO nicht.
schäftsstelle in München führt Herr Thomas Kroker, Vorstands- Kommt es zu einer Kollision mit
mitglied der Taxi-München eG, die Geschäfte des Verbands; für einem Pkw, so ist ihm ein Ver-
die Außenstelle Nürnberg wurde Herr Christian Linz, Vorstands- stoß gegen § 10 StVO anzulas-
mitglied der Taxi-Nürnberg eG, zum Geschäftsführer bestellt. ten. Dies hat das Oberlandes-
Somit steht der Verband bis zur Jahreshauptversammlung unter gericht Hamm entschieden.
der Leitung vom Vorsitzenden Alfred Lehmair sowie den beiden
Geschäftsführern Thomas Kroker und Christian Linz. Wir freuen In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einem Fußgänger-
uns auf eine gute Zusammenarbeit! (TK) überweg zu einer Kollision zwischen einem Pedelec-Fahrer und
einem Pkw. Der Pedelec-Fahrer fuhr auf den Fußgängerüberweg.
Da die Pkw-Fahrerin zu spät bemerkte, dass der Pedelec-Fahrer
Aktion „SAFE TAXI“ nicht anhalten wird, kam es zu dem Zusammenstoß. Bei dem Un-
fall wurde der Pedelec-Fahrer schwer verletzt. Er erhob schließ-
Die Pandemie hat das Land in eine Schock-Starre versetzt, die lich gegen die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherung
Menschen im Land leben in permanenter Angst. Mit dem Ende Klage auf Zahlung von Schadensersatz.
der Beschränkungen wird das Leben ins Land zurückkehren, die
Angst in den Köpfen der Menschen wird bleiben. Wir, das Taxi- Landgericht bejaht Haftung in Höhe von 1 ⁄ 3
gewerbe, müssen deshalb unseren Kunden zeigen, dass sie sich
im Taxi sicher fühlen können. Deshalb hat der Landesverband Das Landgericht Arnsberg gab der Klage teilweise statt. Es warf
Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. das Projekt dem Kläger ein überwiegendes unfallursächliches Verschulden
„SAFE TAXI“ initiert. Federführend unter Christian Linz, Vor- vor und entschied, dass die Beklagten wegen der verspäteten
stand der Taxi-Nürnberg eG, wurde unter dem Begriff „SAFE Reaktion zu einem Drittel für die Unfallfolgen haften müssen.
TAXI“ eine Dienstleistung mit Taxifahrzeugen definiert, die ne- Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.
ben regelmäßiger Desinfektion und Fahrpersonal mit Maske Er hielt eine Haftungsquote von 2/3 für angebracht.
auch über eine Trennschutzeinrichtung, also Trennscheibe oder
Trennfolie, verfügt. Oberlandesgericht hält Haftungsquote für angemessen
Um diese Merkmale sichtbar nach außen zu zeigen, hat der Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des
Landesverband Aufkleber für die seitlichen Fahrzeugtüren Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück.
entwickelt, die auf die Merkmale des „SAFE TAXI“ hinweisen. Eine höhere Haftungsquote komme angesichts des hier gegebe-
Selbstverständlich kann das „SAFE TAXI“ auch über die Zentra- nen massiven deutlich überwiegenden unfallursächlichen Versto-
len bestellt oder über die Taxi-Deutschland-App gebucht ßes des Klägers nicht in Betracht. Der Kläger habe schwerwie-
werden. (TK) gend gegen § 10 StVO verstoßen. Er habe den Vorrang der
Beklagten missachtet. Der Kläger habe sich nicht auf den Vor-
rang aus § 26 StVO berufen können, da er als Pedelec-Fahrer, wie
ein Radfahrer nicht dessen Schutzbereich unterfalle.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.03.2018
– 9 U 54 ⁄ 17 –
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