Page 10 - Taxikurier Juni 2020
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WICHTIGE INFORMATIONEN                             RECHTSPRECHUNG



             ➔ DER LANDESVERBAND                                ➔ URTEILE



            Jahreshauptversammlung Landesverband Bayerischer   Vorrang bei Fußgängerüberweg gilt nicht für
            Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V.                Pedelec-Fahrer

            Aufgrund der Versammlungsverbote kann die Jahreshauptver-  Für einen auf Fußgängerüber -
            sammlung des Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagen-  weg fahrenden Pedelec-Fahrer
            unternehmen e.V. nicht wie geplant stattfinden. Es ist davon   gilt § 10 StVO.                             istockphoto
            auszugehen, dass die Versammlung mit den Wahlen nicht vor
            September 2020 erfolgen kann. Nachdem in den vergangenen   Für einen Pedelec-Fahrer gilt der
            fünf Monaten nun zwei Vorstandsmitglieder ausgeschieden   Vorrang bei Fußgängerüberwe-
            sind, hat der Vorstand zwei Geschäftsführer bestellt. In der Ge-  gen gemäß § 26 StVO nicht.
            schäftsstelle in München führt Herr Thomas Kroker, Vorstands-  Kommt es zu einer Kollision mit
            mitglied der Taxi-München eG, die Geschäfte des Verbands; für   einem Pkw, so ist ihm ein Ver-
            die Außenstelle Nürnberg wurde Herr Christian Linz, Vorstands-  stoß gegen § 10 StVO anzulas-
            mitglied der Taxi-Nürnberg eG, zum Geschäftsführer bestellt.   ten. Dies hat das Oberlandes-
            Somit steht der Verband bis zur Jahreshauptversammlung unter   gericht Hamm entschieden.
            der Leitung vom Vorsitzenden Alfred Lehmair sowie den beiden
            Geschäftsführern Thomas Kroker und Christian Linz. Wir freuen   In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einem Fußgänger-
            uns auf eine gute Zusammenarbeit! (TK)             überweg zu einer Kollision zwischen einem Pedelec-Fahrer und
                                                               einem Pkw. Der Pedelec-Fahrer fuhr auf den Fußgängerüberweg.
                                                               Da die Pkw-Fahrerin zu spät bemerkte, dass der Pedelec-Fahrer
            Aktion „SAFE TAXI“                                 nicht anhalten wird, kam es zu dem Zusammenstoß. Bei dem Un-
                                                               fall wurde der Pedelec-Fahrer schwer verletzt. Er erhob schließ-
            Die Pandemie hat das Land in eine Schock-Starre versetzt, die   lich gegen die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherung
            Menschen im Land leben in permanenter Angst. Mit dem Ende   Klage auf Zahlung von Schadensersatz.
            der Beschränkungen wird das Leben ins Land zurückkehren, die
            Angst in den Köpfen der Menschen wird bleiben. Wir, das Taxi-  Landgericht bejaht Haftung in Höhe von 1 ⁄ 3
            gewerbe, müssen deshalb unseren Kunden zeigen, dass sie sich
            im Taxi sicher fühlen können. Deshalb hat der Landesverband   Das Landgericht Arnsberg gab der Klage teilweise statt. Es warf
              Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. das Projekt   dem Kläger ein überwiegendes unfallursächliches Verschulden
            „SAFE TAXI“ initiert. Federführend unter Christian Linz, Vor-  vor und entschied, dass die Beklagten wegen der verspäteten
            stand der Taxi-Nürnberg eG, wurde unter dem Begriff „SAFE     Reaktion zu einem Drittel für die Unfallfolgen haften müssen.
            TAXI“ eine Dienstleistung mit Taxifahrzeugen definiert, die ne-  Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.
            ben  regelmäßiger Desinfektion und Fahrpersonal mit Maske   Er hielt eine Haftungsquote von 2/3 für angebracht.
            auch über eine Trennschutzeinrichtung, also Trennscheibe oder
            Trennfolie, verfügt.                               Oberlandesgericht hält Haftungsquote für angemessen

            Um diese Merkmale sichtbar nach außen zu zeigen, hat der   Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des
            Landesverband Aufkleber für die seitlichen Fahrzeugtüren   Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück.
              entwickelt, die auf die Merkmale des „SAFE TAXI“ hinweisen.   Eine höhere Haftungsquote komme angesichts des hier gegebe-
            Selbstverständlich kann das „SAFE TAXI“ auch über die Zentra-  nen massiven deutlich überwiegenden unfallursächlichen Versto-
            len bestellt oder über die Taxi-Deutschland-App gebucht   ßes des Klägers nicht in Betracht. Der Kläger habe schwerwie-
              werden. (TK)                                     gend gegen § 10 StVO verstoßen. Er habe den Vorrang der
                                                               Beklagten missachtet. Der Kläger habe sich nicht auf den Vor-
                                                               rang aus § 26 StVO berufen können, da er als Pedelec-Fahrer, wie
                                                               ein Radfahrer nicht dessen Schutzbereich unterfalle.

                                                               Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.03.2018
                                                               – 9 U 54 ⁄ 17 –












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