Page 12 - Taxikurier Juni 2020
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➔ BUSSGELD-KATALOG


           Fehlverhalten im Straßenverkehr wird teurer                                                       istockphoto

           Am 28. April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft. Neben den Ge-
           schwindigkeitsüberschreitungen werden auch Fehlverhalten in der
             Rettungsgasse sowie Parkverstöße deutlich härter geahndet. Dabei
           handelt es sich nicht nur um höhere Verwarnungs- und Bußgeld-
           sätze, sondern auch um Fahrverbote. Bereits in der Januarausgabe
           des TAXIKURIER haben wir detailliert die Änderungen bei den Park-
           verstößen und dem Verhalten in der Rettungsgasse vorgestellt.

           Dem Gesetzgeber ist besonders die Sicherheit von Radfahrern
           wichtig. Aus diesem Grund wurde erstmals ein Mindestabstand
           beim Überholvorgang eines Radfahrers genau definiert. Innerorts
           müssen vom überholenden PKW mindestens 1,5 Meter und außer-
           orts mindestens 2 Meter Abstand zum Radfahrer eingehalten wer-
           den. An Engstellen kann das Überholen von Radfahrern untersagt
           sein. Um das Abbiegen von LKW an Kreuzungen für Radfahrer
           und Fußgänger sicherer zu gestalten, dürfen Fahrzeuge mit über
           3,5 Tonnen Gesamtgewicht nur noch in Schrittgeschwindigkeit   Halt- und Parkverstöße
           rechts abbiegen. Bei Nichtbeachtung dieser Regel werden 70 Euro
           fällig und es gibt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Auto-   Die folgende Tabelle enthält Auszüge von Verstößen gegen
           Poser werden nun auch mit deutlich höheren Geldbußen zur Kasse   Halt- und Parkvorschriften.
           gebeten. „Das Verursachen von Lärm und einer vermeidbaren Ab-
           gasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren“ wird mit   Tatbestand                Regelsatz
           100 Euro geahndet. Dies gilt auch für Motorradfahrer auf bevor-                            in Euro
           zugten Applausstrecken. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen
           haben sich die Bußgelder zum Teil verdoppelt. Es werden früher   Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung   55
           Punkte und Fahrverbote fällig. Wer nun meint, mit einer Blitzer-   – mit Behinderung/Gefährdung oder Sachbeschädigung  bis zu 100
           App auf dem Smartphone oder dem Navigationsgerät sicher zu
           sein, der irrt. Die Nutzung solcher Apps ist nun auch verboten    Allgemeiner Parkverstoß   25
           und wird mit 75 Euro plus einem Punkt geahndet. In besonderen   – mit Behinderung oder länger als eine Stunde  40
           Fällen kann das Gerät auch ganz eingezogen werden. (BH)  Allgemeiner Haltverstoß           20
                                                              – mit Behinderung                       35
           Geschwindigkeitsüberschreitung                     Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt   55
                                                              – mit Behinderung/Gefährdung oder Sachbeschädigung  bis zu 110
           Innerorts:             Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
           bis 10 km/h              30 Euro  –     –          An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle
           11 bis 15 km/h           50 Euro  –     –          oder im  Bereich einer Kurve geparkt    35
           16 bis 20 km/h           70 Euro  –     –          – mit Behinderung oder länger als eine Stunde   55
           21 bis 25 km/h           80 Euro  1     1 Monat    – mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100
           26 bis 30 km/h         100 Euro  1      1 Monat    Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt   55
           31 bis 40 km/h         160 Euro  2      1 Monat    – mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei  bis zu 100
           41 bis 50 km/h         200 Euro  2      1 Monat    mit  Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung
           51 bis 60 km/h         280 Euro  2      2 Monate
           61 bis 70 km/h         480 Euro  2      3 Monate   Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt   55
           über 70 km/h           680 Euro  2      3 Monate   – mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100
           Landstraßen und Autobahnen:  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot  Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den
           bis 10 km/h              20 Euro  –     –          Radverkehr gehalten                     55
           11 bis 15 km/h           40 Euro  –     –          – mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung bis zu 100
           16 bis 20 km/h           60 Euro  –     –          Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
           21 bis 25 km/h           70 Euro  1     –          geparkt                                 55
           26 bis 30 km/h           80 Euro  1     1 Monat
           31 bis 40 km/h         120 Euro  1      1 Monat    Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch
           41 bis 50 km/h         160 Euro  2      1 Monat    betriebene  Fahrzeuge geparkt           55
           51 bis 60 km/h         240 Euro  2      1 Monat
           61 bis 70 km/h         440 Euro  2      2 Monate   Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-
           über 70 km/h           600 Euro  2      3 Monate   fahrzeuge geparkt                       55




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