Page 12 - Taxikurier Juni 2020
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➔ BUSSGELD-KATALOG
Fehlverhalten im Straßenverkehr wird teurer istockphoto
Am 28. April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft. Neben den Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen werden auch Fehlverhalten in der
Rettungsgasse sowie Parkverstöße deutlich härter geahndet. Dabei
handelt es sich nicht nur um höhere Verwarnungs- und Bußgeld-
sätze, sondern auch um Fahrverbote. Bereits in der Januarausgabe
des TAXIKURIER haben wir detailliert die Änderungen bei den Park-
verstößen und dem Verhalten in der Rettungsgasse vorgestellt.
Dem Gesetzgeber ist besonders die Sicherheit von Radfahrern
wichtig. Aus diesem Grund wurde erstmals ein Mindestabstand
beim Überholvorgang eines Radfahrers genau definiert. Innerorts
müssen vom überholenden PKW mindestens 1,5 Meter und außer-
orts mindestens 2 Meter Abstand zum Radfahrer eingehalten wer-
den. An Engstellen kann das Überholen von Radfahrern untersagt
sein. Um das Abbiegen von LKW an Kreuzungen für Radfahrer
und Fußgänger sicherer zu gestalten, dürfen Fahrzeuge mit über
3,5 Tonnen Gesamtgewicht nur noch in Schrittgeschwindigkeit Halt- und Parkverstöße
rechts abbiegen. Bei Nichtbeachtung dieser Regel werden 70 Euro
fällig und es gibt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Auto- Die folgende Tabelle enthält Auszüge von Verstößen gegen
Poser werden nun auch mit deutlich höheren Geldbußen zur Kasse Halt- und Parkvorschriften.
gebeten. „Das Verursachen von Lärm und einer vermeidbaren Ab-
gasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren“ wird mit Tatbestand Regelsatz
100 Euro geahndet. Dies gilt auch für Motorradfahrer auf bevor- in Euro
zugten Applausstrecken. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen
haben sich die Bußgelder zum Teil verdoppelt. Es werden früher Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung 55
Punkte und Fahrverbote fällig. Wer nun meint, mit einer Blitzer- – mit Behinderung/Gefährdung oder Sachbeschädigung bis zu 100
App auf dem Smartphone oder dem Navigationsgerät sicher zu
sein, der irrt. Die Nutzung solcher Apps ist nun auch verboten Allgemeiner Parkverstoß 25
und wird mit 75 Euro plus einem Punkt geahndet. In besonderen – mit Behinderung oder länger als eine Stunde 40
Fällen kann das Gerät auch ganz eingezogen werden. (BH) Allgemeiner Haltverstoß 20
– mit Behinderung 35
Geschwindigkeitsüberschreitung Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt 55
– mit Behinderung/Gefährdung oder Sachbeschädigung bis zu 110
Innerorts: Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 Euro – – An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle
11 bis 15 km/h 50 Euro – – oder im Bereich einer Kurve geparkt 35
16 bis 20 km/h 70 Euro – – – mit Behinderung oder länger als eine Stunde 55
21 bis 25 km/h 80 Euro 1 1 Monat – mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100
26 bis 30 km/h 100 Euro 1 1 Monat Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt 55
31 bis 40 km/h 160 Euro 2 1 Monat – mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei bis zu 100
41 bis 50 km/h 200 Euro 2 1 Monat mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung
51 bis 60 km/h 280 Euro 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 480 Euro 2 3 Monate Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 55
über 70 km/h 680 Euro 2 3 Monate – mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100
Landstraßen und Autobahnen: Bußgeld Punkte Fahrverbot Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den
bis 10 km/h 20 Euro – – Radverkehr gehalten 55
11 bis 15 km/h 40 Euro – – – mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung bis zu 100
16 bis 20 km/h 60 Euro – – Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
21 bis 25 km/h 70 Euro 1 – geparkt 55
26 bis 30 km/h 80 Euro 1 1 Monat
31 bis 40 km/h 120 Euro 1 1 Monat Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch
41 bis 50 km/h 160 Euro 2 1 Monat betriebene Fahrzeuge geparkt 55
51 bis 60 km/h 240 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 440 Euro 2 2 Monate Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-
über 70 km/h 600 Euro 2 3 Monate fahrzeuge geparkt 55
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