Page 11 - Taxikurier Juli 2021
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Starke


                                                               Argumente


                                                               Starke


            OLG Frankfurt am Main bestätigt Untersagung der
              Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch Uber­App  Zielgruppe



            Vermittlung von Fahrten für Mietwagen durch Uber-App   Starke
            bleibt verboten
            die Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunterneh- Wirkung
            Das OLG hat die Berufung des Fahrdienstvermittlers Uber gegen

            men mittels einer Applikation zu übermitteln, zurückgewiesen.
            Der klagende Zusammenschluss von Taxizentralen (Taxi
            Deutschland) wendet sich gegen eine von dem Fahrdienstver-
            mittler Uber genutzte Applikation. Über sie können Fahrten mit
            Mietwagenfahrern gebucht und abgerechnet werden. Der Fahr-
            gast fragt mit der App eine Fahrt zu einem angegebenen Ziel
            an. Vor Bestätigung der Anfrage erhält er u.a. Angaben zum
            Preis und zur Dauer der Bereitstellung des Mietwagens. Die App
            ermittelt dann automatisiert einen geeigneten Fahrer eines
            Mietwagenunternehmens. Dieser erhält eine Push-Mitteilung
            nebst einer Dienstanweisung. Kommt es zur Auftragsannahme,
            rechnet die Beklagte nach Fahrtende die Fahrt über die App ab.
            Die Kläger halten dieses Vorgehen unter Hinweis auf die Rege-
            lungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in mehrfa-
            cher Hinsicht für wettbewerbswidrig.
                                                                                         EIN MAUSKLICK GENÜGT
            Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben und die Fahr-
            dienstvermittlung für Mietwagen untersagt. Zur Begründung                    Für die Online-Version des TAXIKURIER
            hatte das Landgericht u.a. darauf hingewiesen, dass Uber die                 können Sie Ihre Anzeigen-Werbung mit
            hier für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer er-                 einem Link zu Ihrer Homepage versehen
            forderliche Mietwagenkonzession fehle. Aus der maßgeblichen                  lassen. Infos unter: www.tmeg.de
            Sicht des Fahrgastes erbringe Uber selbst die Dienstleistung
            und sei damit Unternehmerin. Uber trete als Anbieter der Be-
                                                                        b
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            förderungsleistung nach außen auf, bestimme die Konditionen
            Nach der Berufungsverhandlung hat das OLG die Berufung von  Werbung und
                                                               Werbung und
                                                               W W W W
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            und rechne ab. Folglich sei Uber selbst konzessionspfl ichtig.
            Uber gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die
            schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.  aktuelle Aktionen
            (Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
            Urteil vom 20.05.2021 – 6 U 18 ⁄ 20)               im TAXIKURIER
                                                               Anzeigenverwaltung:
                                                               Taxi-München eG
                                                               Engelhardstraße 6
                                                               81369 München
                                                               Ansprechpartner:
                                                               Frau Birgit Heller
                                                               Telefon: (089) 21 61- 877
                                                               E-Mail: anzeigen@tmeg.de
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