Page 11 - Taxikurier Juli 2021
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Starke
Argumente
Starke
OLG Frankfurt am Main bestätigt Untersagung der
Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch UberApp Zielgruppe
Vermittlung von Fahrten für Mietwagen durch Uber-App Starke
bleibt verboten
die Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunterneh- Wirkung
Das OLG hat die Berufung des Fahrdienstvermittlers Uber gegen
men mittels einer Applikation zu übermitteln, zurückgewiesen.
Der klagende Zusammenschluss von Taxizentralen (Taxi
Deutschland) wendet sich gegen eine von dem Fahrdienstver-
mittler Uber genutzte Applikation. Über sie können Fahrten mit
Mietwagenfahrern gebucht und abgerechnet werden. Der Fahr-
gast fragt mit der App eine Fahrt zu einem angegebenen Ziel
an. Vor Bestätigung der Anfrage erhält er u.a. Angaben zum
Preis und zur Dauer der Bereitstellung des Mietwagens. Die App
ermittelt dann automatisiert einen geeigneten Fahrer eines
Mietwagenunternehmens. Dieser erhält eine Push-Mitteilung
nebst einer Dienstanweisung. Kommt es zur Auftragsannahme,
rechnet die Beklagte nach Fahrtende die Fahrt über die App ab.
Die Kläger halten dieses Vorgehen unter Hinweis auf die Rege-
lungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in mehrfa-
cher Hinsicht für wettbewerbswidrig.
EIN MAUSKLICK GENÜGT
Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben und die Fahr-
dienstvermittlung für Mietwagen untersagt. Zur Begründung Für die Online-Version des TAXIKURIER
hatte das Landgericht u.a. darauf hingewiesen, dass Uber die können Sie Ihre Anzeigen-Werbung mit
hier für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer er- einem Link zu Ihrer Homepage versehen
forderliche Mietwagenkonzession fehle. Aus der maßgeblichen lassen. Infos unter: www.tmeg.de
Sicht des Fahrgastes erbringe Uber selbst die Dienstleistung
und sei damit Unternehmerin. Uber trete als Anbieter der Be-
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förderungsleistung nach außen auf, bestimme die Konditionen
Nach der Berufungsverhandlung hat das OLG die Berufung von Werbung und
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und rechne ab. Folglich sei Uber selbst konzessionspfl ichtig.
Uber gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die
schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. aktuelle Aktionen
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
Urteil vom 20.05.2021 – 6 U 18 ⁄ 20) im TAXIKURIER
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