Page 8 - Taxikurier Juli 2021
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HILFEN FÜR DAS TAXIGEWERBE
➔ BUNDESREGIERUNG VERLÄNGERT WIRTSCHAFTSHILFEN
ÜH III plus nun bis 30.09.2021 Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förde-
rung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrü-
Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern ckungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von
in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betrof-
deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen fen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen
und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Über- der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist
brückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen wer- die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische
den in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat.
kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren
Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustart- Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu
hilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustart- 12 Mio. Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der
hilfe Plus weitergeführt. Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus
52 Mio. Euro. Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: Regelung können in Kürze gestellt werden. Für Hilfen oberhalb
„Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. Sep- der bisher geltenden 12 Mio. Euro gelten in Anlehnung an die im
tember 2021. Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unterneh- KfW-Sonder programm 2020 und dem Wirtschaftsstabilisierungs-
men nach der Krise wieder Gas geben können. Der Konjunktur- fonds bereits angewandten Regelungen Beschränkungen zu
motor läuft zum Glück wieder, aber aktuell noch nicht für alle. Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und
Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein Bonuszahlungen.
klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit. Wir setzen
Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen
eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit Ergänzende Informationen zur Fortführung der
holen oder Beschäftigte neu einstellen. Und schließlich verlän- Überbrückungshilfe III:
gern und erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige auf
bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.“ Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen
Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich
Bundesfinanzminister Scholz: weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist.
„Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstan- Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen
den als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens
geleistet hat. Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls
Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen ver- durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes
längern wir die Überbrückungshilfen. Auch wenn sinkende Inzi- beantragt.
denzzahlen auf ein Ende der Pandemie hoffen lassen, sind viele
Unternehmen weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen.
Deshalb stehen wir den Unternehmen und ihren Beschäftigten Für beide Programme gemeinsam gilt künftig:
weiter zur Seite. Das sind gute Nachrichten für alle.
➔ Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe
Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird er- III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
höht. Zudem bauen wir die Neustarthilfe für Soloselbstständige
weiter aus. Mir ist besonders wichtig, dass Arbeitnehmerinnen ➔ Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen be-
und Arbeitnehmer auch ganz direkt profitieren durch die heute trägt maximal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem
ebenfalls beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe,
die „Restart-Prämie“. Es ist ein neuer, sozial gerechter Aspekt De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem
unseres breiten Hilfsangebots, das Anreize zur Beendigung von neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.
Kurzarbeit und zu Neueinstellungen setzt. Gerecht ist zudem, Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unter-
dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine nehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt
Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden
die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.“ von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.
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