Page 13 - Taxikurier August 2023
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TITELTHEMA

            ➔ GV BAYERN – AUFBAU UND STRUKTUR





           Von Thomas Kroker



           Viele Mitglieder wissen, dass der Genossenschaftsverband jedes Jahr bei der TMEG die Bilanz und den Jahresabschluss prüft.
           Doch nur wenigen ist bewusst, was sich wirklich hinter dem Namen „Genossenschaftsverband Bayern e.V.“ verbirgt.


             Der Genossenschaftsverband Bayern   Die Bezirksverbände – Der Verband glie-  Ausgeführt wird die Prüfung durch die
             ist ein eingetragener Verein mit    dert sich in sieben regionale Bezirksver-  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Genossen-
             Sitz in München, ist selbst aber keine   bände. Diese fördern die Interessen der   schafts-Treuhand Bayern GmbH, München
             Genossenschaft. Der Verband setzt   Mitglieder, pflegen den Erfahrungsaus-  oder kurz „GTB“. Die GTB ist schon seit Ein-
             sich aus folgenden Organen und   tausch und unterstützen den Verband bei   tragung am 30. Juli 1947 in der Bayeri-
               Gremien zusammen:             seinen Aufgaben. Die Organe eines Bezirks-  schen Genossenschaftsorganisation ein Be-
                                             verbands sind der Vorsitzende (Bezirks-  griff und eine 100%ige Tochtergesellschaft
           Der Verbandsrat – Der Verbandsrat des   präsident), der Bezirksverbandsausschuss   des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V..
             Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) be-  (BVA) sowie die Mitgliederversammlung.   Sie ist im bayerischen Genossenschafts-
           steht aus 18 Mitgliedern und repräsentiert   Der BVA berät über die Besetzung der Gre-  wesen traditionell verwurzelt.
           alle Genossenschaftsgruppen. Kernaufgabe   mien. Die Mitgliederversammlung wählt
           des Verbandsrats ist die Überwachung der   den Bezirksverbandsvorsitzenden.   Die Genossenschafts-Treuhand Bayern
           Geschäftsführung des Vorstands und die                              GmbH übernimmt auch die Funktion des
           Würdigung seiner Berichte. Bei Entschei-  Die Fachausschüsse – Die Fachausschüsse   externen Datenschutzbeauftragten bei der
           dungen von grundsätzlicher verbandspoli-  beraten den GVB-Vorstand sowie den Ver-  Taxi-München eG und beim Landesverband
           tischer Bedeutung muss der Verbandsrat   bandsrat in Fachfragen und vertreten die   Bayerischer Taxi- und Mietwagen-Unterneh-
           zustimmen.                        Interessen der Mitglieder der genossen-  men e.V. Sowohl für die Taxi-München eG
                                             schaftlichen Unternehmen. Für jeden Fach-  als auch für den Landesverband hat diese
           Die Vertreterversammlung – Die Vertre-  ausschuss werden 14 Vertreter der jeweili-  Funktion Frau Manuela Feese-Zolotnitski
           terversammlung ist die Mitgliederversamm-  gen genossenschaftlichen Gruppe für vier   inne. Die Rechtsabteilung des GVB ist un-
           lung des Genossenschaftsverbands Bayern   Jahre gewählt.            ser Ansprechpartner in allen Fachfragen
           im Sinne des §32 BGB. Sie entscheidet über                          zum Genossenschaftsrecht und zur Satzung,
           Satzung und Wahlordnung des Verbands und                            insbesondere Satzungsänderungen werden
           beschließt über Mitgliedsbeiträge sowie   Genossenschaftsverband Bayern    vorab durch die Rechtsabteilung des GVB
           den Jahresabschluss. Die Vertreterver-  und Taxi-München eG         geprüft.
           sammlung setzt sich derzeit zusammen aus
           146 gewählten Vertreterinnen und Vertre-  Die Taxi-München eG ist Mitglied im Genos-  Im Magazin „Profil“ des Genossenschafts-
           tern der bayerischen Genossenschafts-  senschaftsverband Bayern und nimmt aktiv   verbandes Bayern finden sich regelmäßig
           banken, Waren- und Dienstleistungsgenos-  am Verbandsleben teil. Unser Vorstands-  auch Beiträge zum Taxigewerbe und über
           senschaften sowie den gewerblichen   mitglied, Herr Thomas Kroker, wurde in den   die Taxi-München eG.
           Warengenossenschaften.            Bezirksverbandsausschuss Oberbayern
                                               gewählt, der unter der Leitung von Herrn   Die Taxi-München eG mit ihrer 106-jährigen
           Der Verbandstag – Der Verbandstag ist    Michael Dandorfer steht. (siehe auch    Geschichte ist auch Mitglied im histori-
           die jährliche zentrale Veranstaltung der   das Interview mit Michael Dandorfer auf   schen Verein des GVB. Dieser „Historische
           bayerischen Genossenschaften. Die Vollver-  Seite 18 dieser Ausgabe). Des Weiteren   Verein bayerischer Genossenschaften e.V.“
           sammlung mit rund 1.300 Gästen dient zur   wurde Herr Kroker in den Fachausschuss   wurde vor 25 Jahren gegründet, sein Auf-
           öffentlichen Darstellung der bayerischen   „gewerbliche Waren- und Dienstleistungs-  trag ist es, durch die Erforschung der Ge-
           Genossenschaftsorganisation. Aktuelle The-  genossenschaften“ gewählt, den Herr Hel-  schichte der bayerischen Genossenschaften
           men aus Wirtschaft und Politik mit Rele-  mut Wiedemann leitet. Jede eingetragene   ihre Tradition und Werte zu bewahren und
           vanz für Genossenschaften stehen auf der   Genossenschaft (eG) ist gesetzlich ver-  nachhaltig weiterzureichen. Durch die Er-
           Tagesordnung. Darüber hinaus hat der Ver-  pflichtet, einem Prüfverband anzugehören.   haltung und Pflege der Genossenschafts-
           bandstag die Aufgabe, über die Verschmel-  Der Prüfverband der Taxi-München eG ist   archive werden die individuellen Besonder-
           zung sowie die Auflösung des Verbands zu   der Genossenschaftsverband Bayern. Durch   heiten in der Historie der Mitglieder
           beschließen.                      den Prüfverband erfolgen die jährlichen   wiederentdeckt.
                                             Pflichtprüfungen gemäß § 53 Genossen-
                                             schaftsgesetz (GenG) in Verbindung mit
                                             § 55 GenG.




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