Page 6 - Taxikurier September 2023
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET
GENERALVERSAMMLUNG 2023
Nach den Bestimmungen des Genossenschaftsrechtes erfordert Genossenschaft darauf verlassen müssen, dass nur über die
die Einberufung der Generalversammlung die Übersendung einer an gekündigten Beschlussanträge zu entscheiden ist. Neu auf die
Einladung und Tagesordnung an die Mitglieder der Taxi-München Tagesordnung gesetzte Beschlüsse stehen nur zur Beratung.
eG. Die Mitglieder sollten bezüglich der Tagesordnung hinrei-
chende Kenntnisse zur Ankündigung und Abänderung der Tages- Die Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindes-
ordnung verfügen. tens ein Zehntel der (Gesamt-) Mitglieder unter Anführung des
Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt. In gleicher
Die Einberufung der Generalversammlung muss innerhalb einer Weise sind die Mitglieder berechtigt zu verlangen, dass Gegen-
Frist von mindestens zwei Wochen erfolgen (§ 46 Absatz 1 GenG, stände zur Beschlussfassung einer Generalversammlung angekün-
§ 26 Absatz 2 Satzung der Taxi-München eG). Hiervon abwei- digt werden (45 Absatz 1 und 2 GenG). Die Mindestfristen für
chend gilt für die Ankündigung der Tagesordnung eine gesetz- die Ankündigung der Einladung und Tagesordnung gelten gleich-
liche Mindestfrist von einer Woche (§ 46 Absatz 2 Satz 1 GenG, lautend.
§ 26 Absatz 4 Satzung der Taxi-München eG). Eine längere Min-
destfrist ist zulässig. Bei Nichteinhaltung der Mindestfristen ist Die Generalversammlung 2023 der Taxi-München eG wird in
die Ankündigung der Einladung und der Tagesordnung mangel- diesem Jahr am 22. November 2023 im Circus Krone in der
haft. Durch die Mindestfristen soll den Mitgliedern die Möglich- Marsstraße 43, 80335 München, stattfinden. Dieses Jahr steht
keit gegeben werden, über die Notwendigkeit der Versamm- eine Vorstandswahl für das turnusgemäß ausscheidende Vor-
lungsteilnahme zu entscheiden und sich vor Überraschungen in standsmitglied, Herrn Jörg Wohlfahrt, und Aufsichtsratswah-
der Generalversammlung zu schützen. In der Tagesordnung sind len für die turnusgemäß ausscheidenden Aufsichtsratsmitglie-
die angedachten Beschlüsse konkret zu benennen. der Herrn Thomas Gollmann-Günthert, Herrn Murat Yilmaz und
Herrn Max Weiland an.
Vor der Durchführung einer Generalversammlung ist eine nach-
trägliche Änderung der Tagesordnung zulässig, soweit die sat- Bei der Vorstandswahl hält sich der Aufsichtsrat an den § 10
zungsgemäße oder gesetzliche Mindestfrist (eine Woche vor der der Satzung der Taxi-München eG:
Generalversammlung) noch nicht abgelaufen ist. Hierbei kann
derjenige die Tagesordnung nachträglich ändern, der die General- „Der Vorstand, dessen Mitglieder Genossen sein müssen,
versammlung einberufen hat. Nach Ablauf der Mindestfrist ist besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, die von der Generalver-
eine Abänderung der Tagesordnung ausgeschlossen. Denn auch sammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates gewählt werden.“
hier gilt, dass die Tagesordnungspunkte so rechtzeitig vor dem
Zusammentritt der Generalversammlung mitgeteilt werden, dass
genügend Zeit für eine sachgerechte Vorbereitung bleibt. Nachdem dieses Jahr einige wichtige Beschlüsse auf der Tages-
ordnung stehen werden, bittet der Aufsichtsrat eindringlich um
Während der Generalversammlung ist eine nachträgliche Ände- zahlreiches Erscheinen und Mitwirkung bei der Generalversamm-
rung der Tagesordnung nur durch Beschlussfassung der General- lung 2023. Sobald weitere Details vorliegen, wird der Aufsichts-
versammlung und nur in beschränktem Maße zulässig. So kann rat unverzüglich darüber berichten.
z. B. die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte abgeändert
werden oder Tagesordnungspunkte gestrichen werden. Über
Beschlussgegenstände, die nicht ausdrücklich in der Einladung Mit kollegialen Grüßen
zur Generalversammlung benannt waren, dürfen die Mitglieder Max Weiland
nicht abstimmen. Auch hier gilt, dass sich die Mitglieder der (Aufsichtsratsvorsitzender)
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