Page 11 - Taxikurier September 2023
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DER BUNDESVERBAND
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TMV sieht im Münchener Tarifkorridor Der TMV-Bundesgeschäftsführer Patrick Sie gestatten, dass ich auf unsere Ein-
bundesweite Vorbildfunktion Meinhardt ergänzt: „München zeigt, wie es schätzung verweise, die wir schon so am
geht. Jetzt kann keine Stadt mehr sagen, 12. April 2023 zur Neufassung des Anwen-
Zum Münchener Tarifkorridor erklärt TMV- dass es nicht möglich ist, einen Tarifkorri- dungserlasses zu § 146a AO an das Bundes-
Vizepräsident Thomas Kroker, der auch Vor- dor einzuführen. Ich danke unserem Mit- ministerium der Finanzen eingereicht
sitzender des Landesverbandes Bayerischer glied, der Taxi-München eG, für ihr Engage- haben und zitiere die hierfür ausschlagge-
Taxi- und Mietwagen-Unternehmen e.V. und ment, damit diese Regelung so in München bende Passage: „Grundsätzlich halten wir
Vorstand der Taxi-München eG ist: hat verabschiedet werden können. Die die vorgeschlagenen Regelungen zur Defi-
muss jetzt bundesweit dafür Motor sein, nition von Taxa metern und Wegstrecken-
„Der Taxi- und Mietwagenverband Deutsch- dass endlich fairere Rahmenbedingungen zählern ebenso für sachdienlich wie die für
land (TMV) dankt der bayerischen Landes- für das Taxi- und Mietwagenwesen geschaf- die Taxameter und Wegstreckenzähler auf-
hauptstadt München ausdrücklich dafür, fen werden. Tarifkorridore sind die einzig gestellten Vorgaben des AEAO.
mit der Ausarbeitung des sogenannten richtige Antwort auf Uber & Co. Jetzt geht
Tarifkorridors eine Vorreiterrolle eingenom- die Überzeugungsarbeit in ganz Deutsch- Insbesondere begrüßen wir angesichts der
men und damit ein bundesweites Vorzeige- land weiter!“ für viele unserer vertretenen Unternehmen
modell geschaffen zu haben. Mit dieser bestehenden Unsicherheiten bei der An-
lang ersehnten Regelung erhält die Taxi- wendung der Regeln der Kassensicherungs-
branche einen Mechanismus im harten Anwendung der Kassensicherungs- verordnung die relativ bald anstehende
Wettbewerb gegen den Wildwuchs an verordnung auf EU-Taxameter und Umsetzung der AEAO-Neufassung, die viele
Betrieben, die unter systematischer Umge- Wegstreckenzähler ab 1. Januar 2024, Fragen klärt. Soweit nur die einführende
hung elementarer Bestimmungen des PBefG hier: Einschätzung Implementierung und isolierte Einschätzung und Betrach-
unter dem Deckmantel von sogenannten tung hinsichtlich der Neufassung der AEAO.
„Mietwagen“ seit etwa zehn Jahren taxi- Sehr geehrte Damen und Herren
ähnlichen Verkehr anbieten und damit die des Bundesministeriums der Finanzen, Womit wir allerdings allergrößte Probleme
Funktions- sowie Existenzfähigkeit des sehr geehrte Frau Ministerialrätin haben, ist der avisierte Umsetzungstermin
Taxigewerbes gefährden. Es gibt Phasen, D anewitz, vielen Dank für die Möglichkeit 1.1.2024 hinsichtlich der Ausrüstungs-
in denen auf Münchens Straßen mehr für Stellungnahme. verpflichtung mit EU-Taxametern, die die
sogenannte Mietwagen als echte Taxis im Anforderungen des § 7 KassenSichV zu er-
Einsatz sind, wovon der größte Teil dieser Eine Einschätzung aus der Praxis des Taxi- füllen haben, und Wegstreckenzählern, für
sogenannten Mietwagen nicht in München und Mietwagenwesens heraus ist auch ge- die ähnliches über § 8 KassenSichV gelten
konzessioniert ist und hier auch keine rade in diesem Fall ausgesprochen sinnvoll, wird. Bis dahin ist es nur noch ein knappes
Gewerbesteuer bezahlt. Mit den neuen denn es wird eine wahrnehmbare Diskre- dreiviertel Jahr und wir melden schwerwie-
Optionen des Tarifkorridors fällt eine wich- panz zwischen dem vermeintlich Machbaren gende Bedenken hinsichtlich der Realisier-
tige Hürde im täglichen Wettbewerb.“ und dem wirklich Möglichen geben. barkeit an. Bis heute fehlt es an den Fest-
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