Page 16 - Taxikurier November 2023
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recht kompakt

            VERKEHRSRECHT


            DIE UNTERNEHMERISCHE ZUVERLÄSSIGKEIT
            ALS ERSTRANGIGE GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNG (TEIL 1)



              Die Zuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer im
              Taxiverkehr (oder auch des Geschäftsführers) als eines der
              Merkmale des wichtigen § 13 PBefG („Voraussetzungen der
              Genehmigung“) nimmt unter den subjektiven Genehmi-
              gungsvoraussetzungen mit Abstand den wichtigsten Rang
              ein. Ohne das Vorhandensein der unternehmerischen Zuver-
              lässigkeit kann selbst die bei Erteilung der Genehmigung
              festgestellte Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Be-
              triebs auf Dauer nicht gewährleistet sein, auch die fachli-
              che Eignung tritt hinter die Zuverlässigkeit deutlich zurück.
            Was versteht man unter Zuverlässigkeit? Die Zuverlässigkeit
            ist eine Wesenseigenschaft, die Rückschlüsse auf die Befähigung
            als Unternehmer des Personenbeförderungsgewerbes zulassen,
            auch wenn sie nicht unmittelbar mit der Berufsausübung als
              Taxiunternehmer zu tun haben. Man kann es auch positiv aus-
            drücken: das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte
            bestellten Personen gelten als zuverlässig, wenn keine hinrei-
            chenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der  Führung des
            Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden
            Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb
            des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden. Unter dem
            Begriff der „Missachtung“ ist eine fehlerhafte, vom Vorsatz ge-
            tragene  Haltung des Unternehmers gegenüber den Anforderungen
            der Rechtsordnung zu verstehen, die über bloße Säumnis oder
            Nachlässigkeit hinausgeht .                       Diese Fallblöcke sind jeweils eigene Beiträge wert, fangen wir
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                                                              heute einmal mit dem straßenverkehrsrechtlichen Zuverlässig-
            Was ist die Folge der Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers?   keitsanforderungen an: Taxifahrer werden vielfach gerade von
            Sehr einfach, aber auch sehr gravierend für den beruflichen   Fahrgästen in Anspruch genommen, die verstärkt Gefährdungen
              Lebensweg: Widerruf der Taxigenehmigung. Dieser Widerruf ist   ausgesetzt oder aus anderen Gründen auf Hilfe durch Dritte
            zwingend, wenn im Unternehmen trotz Ermahnung die Verkehrs-    angewiesen sind (so infolge Alters, Krankheit oder sonstiger
            sicherheitsregeln nicht beachtet werden oder den PBefG-     Gebrechlichkeit, auch Trunkenheit, zur Nachtzeit oder aufgrund
            Vorschriften zuwidergehandelt wird. Der Widerruf kann von der   Ortsfremdheit), und zwar vor allem dann, wenn andere Möglich-
              Genehmigungsbehörde ausgesprochen werden, wenn arbeits-,   keiten nicht zur Verfügung stehen. Diese besondere Stellung
              sozial- oder steuerrechtliche Pflichten nicht befolgt werden.    rechtfertigt auch das eigens hierfür aufgestellte Erfordernis der
            Es ergibt sich zwar nicht aus dem PBefG, allerdings aus der Zu-  persönlichen Zuverlässigkeit, wie andererseits die Notwendigkeit
            verlässigkeitsdefinition selbst und der Berufszugangsverordnung,   einer eigenen Fahrerlaubnis, die das Zutrauen zu den Inhabern
            dass Verstöße gegen das Strafrecht – selbst wenn diese nicht   einer derartigen Fahrerlaubnis fördert.
              direkt mit dem Betrieb des Unternehmens zu tun haben – eben-
            falls zu einer Unzuverlässigkeitsbewertung führen können.    Die persönliche Zuverlässigkeit als das Gewährbieten der besonde-
            Sofern ein Geschäftsführer den Betrieb (mit-)führt, ist die Un-  ren Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen ist ein von
            zuverlässigkeit entweder des Unternehmers oder des Geschäfts-  der allgemeinen Eignung zum Führen von Kfz unabhängiges Erfor-
            führers ausreichend, um die Genehmigungserteilung zu versagen   dernis eigener Art . Für den Kfz-Führer im Taxi ist dies eine dau-
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            bzw. die erteilten Genehmigungen zu widerrufen.   ernde Charaktereigenschaft, die das besondere Vertrauensverhält-
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            In diesem Zusammenhang gibt es vier Blöcke, bei denen die   ordnungsgemäßen, gewissenhaften und pünktlichen Beförderung
            Rechtsprechung mannigfaltig herausgearbeitet hat, dass bei   betrifft . Von einem Taxifahrer muss erwartet werden, dass er sich
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              Missachtung der Regeln Unzuverlässigkeit anzunehmen ist:  insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten mit Fahrgästen oder
            ➔ Straßenverkehrsrechtliches Fehlverhalten        anderen Taxifahrern, aber auch in sonstigen belastenden Situatio-
            ➔ Verstoß gegen PBefG-Vorschriften                nen, mit denen er sich bei der Ausübung seines Berufes konfron-
            ➔ Verstoß gegen allgemeines Strafrecht            tiert sehen kann, so verhält, dass die Ehre sowie andere Rechts-
            ➔ Verstoß gegen sozial- und steuerrechtliche Pflichten  güter seines Gegenübers nicht verletzt werden .
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