Page 10 - Taxikurier Mai 2024
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AKTUELLE INFORMATIONEN
➔ DER LANDESVERBAND
Überbrückungshilfen / Anfragen aus dem Mitgliederbereich und tet Bindungswirkung gegenüber den nach-
Fristverlängerung auch auf Veranlassung von Steuerberater- geordneten Steuerbehörden, weshalb auch
seite an das Bayerische Wirtschaftsminis- eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
terium gewandt und dorthin mitgeteilt, erfolgt. Der Steuerpflichtige ist gut bera-
Das Covid-19-Bundesprogramm dass die Masse der Corona-Schlussabrech- ten, sich kritisch mit diesen BMF-Schreiben
nungen wohl nicht fristgerecht (zum auseinanderzusetzen bzw. sich an diesem
Überbrückungshilfen für kleine und 31.03.2024) eingereicht werden kann. zu orientieren, weil hier die Verwaltungs-
mittelständische Unternehmen, die Im Namen der von uns vertretenen etwa auffassung zur vorliegenden steuerlichen
ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der 2.400 bayerischen Mitglieder ersuchten Fragestellung zu erkennen ist.
Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen wir das federführend tätige bayerische
Teilen einstellen müssen, konnten kleine Wirtschaftsministerium, sich dafür einzu-
und mittelständische Unternehmen und setzen, dass eine angemessene weitere In der Einleitung zum genannten
Organisationen aus allen Wirtschafts- Fristverlängerung bis zum genannten Ter- BMF-Schreiben heißt es:
bereichen, darunter auch Soloselbst- min 30.09.2024 eingeräumt wird.
ständige, selbstständige Angehörige der „In den letzten Jahren haben sich die
Freien Berufe im Haupterwerb, gemein- Wir freuen uns, dass wir in dieser Frist- Anforderungen an elektronische Aufzeich-
nützige Unternehmen und Organisatio- verlängerungsangelegenheit behilflich sein nungssysteme im Hinblick auf die steuer-
nen, die dauerhaft wirtschaftlich am konnten. liche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen ge-
Markt tätig sind, beantragen. führten Bücher und sonst erforderlichen
Aufzeichnungen verändert. Die Veränderun-
Als Voraussetzung war die Corona-bezogene BMF-Schreiben vom 11. März 2024 gen betreffen auch Taxi- und Mietwagen-
vollständige Einstellung der Geschäftstätig- unternehmen und die in diesen Unterneh-
keit oder eine mindestens zu wesentlichen Am 11.03.2024 ist ein neues BMF- men insbesondere eingesetzten Taxameter
Teilen eingestellte Geschäftstätigkeit. Schreiben mit der Headline „Aufzeichnung und Wegstreckenzähler. Mit diesem
Dies wurde pauschal unterstellt, wenn der und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen BMF-Schreiben sollen die wesentlichen
Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 und anderen steuerlich relevanten Daten Anforderungen und bestehenden branchen-
zusammengenommen um mindestens bei Taxi- und Mietwagenunternehmen“ üblichen Mindestaufzeichnungen für diese
60 Prozent gegenüber den Vergleichsmona- erschienen. Unternehmen zusammengefasst werden.“
ten aus dem Jahre 2019 zurückgegangen
war. Das Schreiben hat absolute Relevanz Inhaltlich gesehen ist nun erstmalig defi-
hinsichtlich der steuerlichen Auf- niert, welche Daten vom Taxi- und Miet-
Die Einreichungsfrist der Schlussabrech- zeichnungsverpflichtungen (Taxi und wagenunternehmer pro Abrechnungstag
nung dieser Corona-Hilfen endete am Mietwagen) und zwar bezogen auf und welche Einzeldaten je Geschäftsvorfall
31. Oktober 2023. Soweit eine Fristverlän- den Arbeitstag und auf den jeweiligen zu erfassen sind. Bei diesem Schreiben
gerung beantragt wurde, endete die Frist Geschäftsvorfall. ist zu beachten, dass es sich bei der De-
zur Abgabe dieser verlängerten Schluss- tailaufzählung der aufzeichnungspflichti-
abrechnung am 31.03.2024. Diese wurde Zur Erklärung: Ein BFM-Schreiben ist eine gen Parameter um Mindestanforderungen
nun nochmals und letztmalig verlängert verwaltungsinterne Anweisung, die das handelt.
und zwar bis längstens 30.09.2024. Bundesministerium für Finanzen (BMF)
für die nachgeordneten Steuerbehörden Die relevanten Passagen zitieren wir
Hierbei handelt es sich um den sogenann- erlässt. Diese BMF-Schreiben sollen für Ihnen hier:
ten „Finalen Endtermin zur Einreichung einen bundesweit einheitlichen Vollzug der
der Schlussabrechnungen im digitalen Steuergesetzgebung sorgen. „Zur Erfüllung der steuerlichen Buch-
Antragsportal“. Auch der Landesverband führungs- und Aufzeichnungspflichten
Bayerischer Taxi- und Mietwagenunterneh- Die im Schreiben geäußerte Rechtsauffas- sind mindestens die folgenden branchen-
men e.V. hatte sich aufgrund mehrerer sung des Bundesfinanzministeriums entfal- üblichen Daten aufzuzeichnen:
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