Page 10 - Taxikurier Mai 2024
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AKTUELLE INFORMATIONEN

            ➔ DER LANDESVERBAND














           Überbrückungshilfen /               Anfragen aus dem Mitgliederbereich und   tet Bindungswirkung gegenüber den nach-
           Fristverlängerung                 auch auf Veranlassung von Steuerberater-  geordneten Steuerbehörden, weshalb auch
                                             seite an das Bayerische Wirtschaftsminis-  eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
                                             terium gewandt und dorthin mitgeteilt,   erfolgt. Der Steuerpflichtige ist gut bera-
           Das Covid-19-Bundesprogramm       dass die Masse der Corona-Schlussabrech-  ten, sich kritisch mit diesen BMF-Schreiben
                                             nungen wohl nicht fristgerecht (zum   auseinanderzusetzen bzw. sich an diesem
             Überbrückungshilfen für kleine und   31.03.2024) eingereicht werden kann.    zu orientieren, weil hier die Verwaltungs-
               mittelständische Unternehmen, die   Im Namen der von uns vertretenen etwa   auffassung zur vorliegenden steuerlichen
               ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der   2.400 bayerischen Mitglieder ersuchten   Fragestellung zu erkennen ist.
               Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen   wir das federführend tätige bayerische
             Teilen einstellen müssen, konnten kleine   Wirtschaftsministerium, sich dafür einzu-
             und mittelständische  Unternehmen und   setzen, dass eine angemessene weitere   In der Einleitung zum genannten
             Organisationen aus allen Wirtschafts-  Fristverlängerung bis zum genannten Ter-  BMF-Schreiben heißt es:
             bereichen, darunter auch Soloselbst-  min 30.09.2024 eingeräumt wird.
             ständige, selbstständige Angehörige der                           „In den letzten Jahren haben sich die
             Freien Berufe im Haupterwerb, gemein-  Wir freuen uns, dass wir in dieser Frist-    Anforderungen an elektronische Aufzeich-
             nützige Unternehmen und Organisatio-  verlängerungsangelegenheit behilflich sein   nungssysteme im Hinblick auf die steuer-
             nen, die dauerhaft wirtschaftlich am   konnten.                   liche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen ge-
             Markt tätig sind, beantragen.                                     führten Bücher und sonst erforderlichen
                                                                               Aufzeichnungen verändert. Die Veränderun-
           Als Voraussetzung war die Corona-bezogene  BMF-Schreiben vom 11. März 2024  gen betreffen auch Taxi- und Mietwagen-
           vollständige Einstellung der Geschäftstätig-                        unternehmen und die in diesen Unterneh-
           keit oder eine mindestens zu wesentlichen   Am 11.03.2024 ist ein neues BMF-   men insbesondere eingesetzten Taxameter
           Teilen eingestellte Geschäftstätigkeit.    Schreiben mit der Headline „Aufzeichnung   und Wegstreckenzähler. Mit diesem
           Dies wurde pauschal unterstellt, wenn der   und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen   BMF-Schreiben sollen die wesentlichen
           Umsatz in den Monaten April und Mai 2020   und anderen steuerlich relevanten Daten     Anforderungen und bestehenden branchen-
           zusammengenommen um mindestens    bei Taxi- und Mietwagenunternehmen“   üblichen Mindestaufzeichnungen für diese
           60 Prozent gegenüber den Vergleichsmona-    erschienen.             Unternehmen zusammengefasst werden.“
           ten aus dem Jahre 2019 zurückgegangen
           war.                                Das Schreiben hat absolute  Relevanz   Inhaltlich gesehen ist nun erstmalig defi-
                                               hinsichtlich der steuerlichen Auf-  niert, welche Daten vom Taxi- und Miet-
           Die Einreichungsfrist der Schlussabrech-  zeichnungsverpflichtungen (Taxi und   wagenunternehmer pro Abrechnungstag
           nung dieser Corona-Hilfen endete am    Mietwagen) und zwar bezogen auf    und welche Einzeldaten je Geschäftsvorfall
           31. Oktober 2023. Soweit eine Fristverlän-  den  Arbeitstag und auf den jeweiligen   zu erfassen sind. Bei diesem Schreiben
           gerung beantragt wurde, endete die Frist   Geschäftsvorfall.        ist zu beachten, dass es sich bei der De-
           zur Abgabe dieser verlängerten Schluss-                             tailaufzählung der aufzeichnungspflichti-
           abrechnung am 31.03.2024. Diese wurde   Zur Erklärung: Ein BFM-Schreiben ist eine   gen Parameter um Mindestanforderungen
           nun nochmals und letztmalig verlängert   verwaltungsinterne Anweisung, die das   handelt.
           und zwar bis längstens 30.09.2024.   Bundesministerium für Finanzen (BMF)
                                             für die nachgeordneten Steuerbehörden   Die relevanten Passagen zitieren wir
           Hierbei handelt es sich um den sogenann-    erlässt. Diese BMF-Schreiben sollen für   Ihnen hier:
           ten „Finalen Endtermin zur Einreichung     einen bundesweit einheitlichen Vollzug der
           der Schlussabrechnungen im digitalen   Steuergesetzgebung sorgen.     „Zur Erfüllung der steuerlichen Buch-
             Antragsportal“. Auch der Landesverband                            führungs- und Aufzeichnungspflichten
           Bayerischer Taxi- und Mietwagenunterneh-  Die im Schreiben geäußerte Rechtsauffas-  sind mindestens die folgenden branchen-
           men e.V. hatte sich aufgrund mehrerer   sung des Bundesfinanzministeriums entfal-  üblichen Daten aufzuzeichnen:






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