Page 12 - Taxikurier April 2022
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DER LANDESVERBAND
➔ AKTUELLE INFORMATIONEN
Für Taxen und Mietwagen gilt
keine generelle einrichtungsbezogene
Schreiben des Landesverbandes an die Genehmigungsbehörden Impfpflicht!
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutsch-
An die Landratsämter München, Dachau gibt. Letztendlich sollte aber eine An- land sieht, dass in der jüngsten Handrei-
und Fürstenfeldbruck fahrtslösung das Ziel sein, die verbraucher- chung des Bundesministeriums für Gesund-
freundlich und unmissverständlich in der heit zur Impfprävention im Bereich
Sehr geehrte Damen und Herren, Anwendung ist, dem Fahrpersonal keine einrichtungsbezogener Tätigkeiten seine
Missbrauchsoptionen bietet und durch den praxisnahe Überzeugungsarbeit in den
der Landesverband Bayerischer Taxi- und Kunden nicht hinterfragt wird oder den betroffenen Ministerien auf Bundesebene,
Mietwagen-Unternehmen e.V. hat an den Eindruck hinterlässt, dass der Kunde durch in den Gesprächen mit den Staatssekretä-
Sondierungsgesprächen der Münchner mehrmalige Schaltvorgänge am Taxameter ren, gerade auch bei den Kontakten auf der
Gewerbevertretungen teilgenommen. Dabei zwischen den Tarifstufen 1 und 2 abge- Länderebene und bei den verantwortlichen
wurde erneut die Problematik der Taxi- zockt oder betrogen wird. Letzteres stellen Politikern im Bundestag wirkliche Früchte
Anfahrtskosten im Ballungsraum München wir immer wieder im Zuge von Fahrgastbe- getragen hat und nun Wirkung zeigt.
diskutiert. Im Bereich vieler Stadtgrenzen schwerden fest, wenn Taxifahrer versuchen,
verläuft die Grenze inmitten der Bebauung, aus der momentanen Anfahrtskostenrege- „Wir brauchten dringend eine Präzisierung,
sodass es für viele Bürger ⁄ Kunden ⁄ Taxi- lung Profit zu schlagen und anstatt mit da die bisherigen Veröffentlichungen aus
fahrgäste nur schwer verständlich ist, war- Tarifstufe 2 wird mit Tarifstufe 1 doppelt dem Gesundheitsministerium, was nun ab
um auf einer Seite einer Straße für das Taxi berechnet. dem 15. März wirklich für Taxen und Miet-
Anfahrtskosten bezahlt werden müssen und wagen bei Fahrten für stationäre, teilsta-
auf der gegenüberliegenden Straßenseite Eine einvernehmliche, gegenseitige Rege- tionäre und ambulante Einrichtungen gilt,
nicht. Die aktuell gültige Regelung der lung der freien Anfahrt schafft für alle Ta- eher für Verwirrung, denn für Sicherheit
Anfahrtskosten ist entgegen dem Zeitgeist xis im Bediengebiet ausschließlich Vorteile. gesorgt hat. Dies haben wir als TMV an
der Globalisierung und Digitalisierung und Der Wegfall dieser nur schwer verständli- vielen Stellen unmissverständlich klar ge-
führt letztendlich dazu, dass mehreren Or- chen Systematik ist ein großer Schritt zur macht und sind auf großes Verständnis
ten zu gewissen Zeiten für die Bürger kein Verbesserung der Servicequalität und für gestoßen, das sich jetzt auch in der Hand-
anfahrtsfreies Taxi zur Verfügung steht. das Fortbestehen des Taxigewerbes in der reichung wiederfindet!“, so der Bundes-
Zukunft. geschäftsführer des TMV Patrick Meinhardt.
Als Verband vertreten wir die Interessen
aller Bayerischen Taxi-Unternehmer und Mit freundlichen Grüßen In der Fortschreibung der Handreichungen
sind uns der Situation bewusst, dass es in vom 14. und 28. Dezember heißt es auf die
der Frage der Anfahrtsregelung im Stadt- Christian Linz Frage Nummer 10:
grenzbereich unterschiedliche Positionen (stellvertretender Vorsitzender)
„Zu den ambulanten Pflegediensten und
Einrichtungen, welche den voll- und teil-
stationären Einrichtungen zur Betreuung
und Unterbringung älterer, behinderter
oder pflegebedürftiger Menschen vergleich-
bare Dienstleistungen anbieten, zählen
insbesondere folgende Unternehmen und
Einrichtungen, (§ 20a Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 Buchst. a bis f IfSG):“…
„Beförderungsdienste, die für Einrichtun-
gen nach § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
IfSG dort behandelte, betreute, gepflegte
oder untergebrachte Personen befördern
oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1
Nummer 1 des Neunten Buches Sozial-
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