Page 17 - Taxikurier April 2022
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RECHTSPRECHUNG SPENDENÜBERGABE
UNGLÜCKSFALL BASAR ALICI
Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Gelungene Aktion
Linienbusfahrers
Am Montag, den 14. Februar 2022, übergaben die Vertreter des
Das Oberlandesgericht Celle entschied zum Teil zu Gunsten des Münchner Taxigewerbes an Frau Anja Alici die gesammelten
Klägers. Es spreche ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass Spendengelder für den Kollegen Basar Alici, der in der Silvester-
der Linienbusfahrer gegen § 10 StVO verstoßen habe. Denn er nacht bei einem Unfall als Helfer von einem Polizeifahrzeug
habe nicht nachweisen können, dass er seine Absicht nach links überfahren wurde und seitdem im Koma liegt bzw. immer noch
in den fließenden Verkehr einzubiegen durch den Fahrtrichtungs- in Lebensgefahr schwebt.
anzeiger angekündigt hat. Somit habe nicht bewiesen werden
können, dass dem Busfahrer das Vorrecht aus § 20 Abs. 5 StVO Die Münchner Taxikollegen sowie mehrere andere deutsche
zugestanden hat. Der Vorrang des Linienbusses nach dieser Taxizentralen hatten den stolzen Betrag von 13.500 Euro ge-
Vorschrift bestehe erst dann, wenn der Fahrer des Busses sein sammelt, von der Taxistiftung Deutschland und IsarFunk kamen
Vorhaben gemäß § 10 Satz 2 StVO ordnungsgemäß und recht- nochmal 6.000 Euro hinzu. Jörg Wohlfahrt und Ertekin Kocer
zeitig angezeigt hat. von der Taxi-München eG sowie Christian Hess von IsarFunk
sowie im Namen der Taxistiftung Deutschland übergaben ge-
Schadensersatz in Höhe von 75 % meinsam an Frau Alici den Betrag von 19.500 Euro.
Zwar sei dem Kläger kein Verschulden an dem Unfall anzulasten, Das Spendenkonto bei der Hypo-Vereinsbank
so das Oberlandesgericht. Jedoch müsse er sich die erhöhte Be- ist weiterhin in Betrieb:
triebsgefahr seines Fahrzeugs in Höhe von 25 % anlasten. Somit
könne der Kläger 75 % seines Schadens ersetzt verlangen. Taxi-München eG
IBAN: DE46 7002 0270 0035 8718 53
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.11.2021 – 14 U 96 ⁄ 21) BIC: HYVEDEMMXXX
Wir freuen uns über jede Spende für den verunglückten
Kollegen sowie seine Frau und die vier Kinder.
WUSSTEN SIE SCHON, DASS …
…das Olympische Feuer bei den Olympischen Spielen
der Neuzeit erst 1936 eingeführt wurde?
Die Entzündung des Olympischen Feuers im Rahmen der Eröff-
nungsfeier Olympischer Spiele fand erstmals 1936 in Berlin
statt. Auf Hitlers Weisung wurde vor Beginn der Spiele die
Fackel im griechischen Olympia entzündet und dann als Staffel-
lauf nach Berlin gebracht. Wegen der medialen Wirkung
behielten die Veranstalter aller folgenden Olympischen Spiele
dieses Spektakel bei. Die Griechen in der Antike kannten dieses
Ritual nicht. (BH)
Ertekin Kocer, Jörg Wohlfahrt, Anja Alici, Christian Hess (v.l.n.r.)
An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle,
die mit Ihrer Spende zur Hilfe beigetragen haben! (TK)
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