Page 27 - Taxikurier September 2023
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Unzulässige Ablage des Parkausweises
auf Mittelkonsole des Fahrzeugs
Keine gute Lesbarkeit des Parkausweises
Ein Parkausweis muss gut lesbar im Fahrzeug gelegt werden. Dies
ist nicht der Fall, wenn der Parkausweis auf die Mittelkonsole des
Fahrzeugs gelegt wird. Dies hat das Amtsgericht Schwerin ent-
schieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem frühen drei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner
Nachmittag im November 2022 parkte ein Fahrzeugführer sein Fahreignung einzureichen. Der Antragsteller reagierte nicht. Ihm
Fahrzeug auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz in Schwerin. Da wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen.
ein Parkausweis nicht erkennbar war, erhielt der Fahrzeugführer ein
Knöllchen. Dagegen erhob er Einspruch. Er führte an, an dem Tag
einen Bekannten, der im Rollstuhl sitzt, befördert zu haben. Sein Trennungsgebot auch beim Fahren mit E-Scooter zu beachten
Parkausweis habe auf der Mittelkonsole des Fahrzeugs gelegen.
Das VG lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag des Antragstel-
lers ab. Die Fahrerlaubnisbehörde müsse demjenigen die Fahrer-
Keine gutes Lesbarkeit bei Ablage des Parkausweises laubnis entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraft-
auf Mittelkonsole fahrzeugen erweise. Dies sei beim Antragsteller anzunehmen, weil
er das zu Recht angeforderte medizinisch-psychologische Gutach-
Das Amtsgericht Schwerin entschied gegen den Betroffenen. ten nicht eingereicht habe. Eines solchen Gutachtens bedürfe es,
Selbst wenn sein Vortrag zutreffend sein sollte, hätte er den Park- um zu klären, ob der gelegentlich Cannabis konsumierende Antrag-
ausweis nicht gut lesbar ausgelegt. Dem Überwachungspersonal steller nur einmalig nicht zwischen dem Cannabiskonsum und
müsse eine Kontrolle der vollständigen Parkerlaubnis ohne erhebli- dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe oder dies auch in
che Schwierigkeiten, ohne Hilfsmittelverwendung und insbesonde- Zukunft nicht tun werde. Auch beim (erlaubnisfreien) Fahren mit
re ohne großen Zeitaufwand durch einen Blick in das Innere eines einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter sei das Tren-
Fahrzeugs möglich sein. Dies sei bei der Ablage eines Parkauswei- nungsgebot zu beachten. Die Grenze hinnehmbaren Cannabis-
ses auf der Mittelkonsole eines Fahrzeugs nicht der Fall. Aufgrund konsums sei überschritten, wenn auch nur die Möglichkeit einer
des Abstands zu den Fenstern, sei eine Lesbarkeit in einem sol- cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bestehe;
chen Fall, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Aufwand und ggf. dies nehme die Rechtsprechung – jedenfalls beim Fahren eines
unter zu Hilfenahme von Hilfsmitteln verbunden. Autos – bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml an. Vorliegend sei
neben dem deutlich überschrittenen THC-Wert erschwerend zu
(Amtsgericht Schwerin, Urteil vom 08.05.2023 – 35 OWi 83 ⁄ 23) berücksichtigen, dass der Antragsteller bei der Kontrolle im Juli
2022 durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet und
einen regelmäßigen Verstoß gegen das Trennungsgebot auch beim
Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt Autofahren eingeräumt habe.
nach Cannabiskonsum
Öffentliches Interesse rechtfertigt sofortigen Entzug
Cannabiskonsum rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnisentzug des Führerscheins
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Die gesetzte Frist von drei Monaten zur Beibringung des Gutach-
Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat tens sei ausreichend gewesen, weil Zweifel an der Fahreignung
das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. nach einem Verstoß gegen das Trennungsgebot rasch zu klären sei-
en. Das öffentliche Interesse, schwere Personen- und Sachschäden
Der Antragsteller war im Juli 2022 mit einem E-Scooter im Stra- zu vermeiden, die mit Verkehrsunfällen aufgrund einer Drogen-
ßenverkehr unterwegs. Da er Schlangenlinien fuhr und mehrfach einnahme verbunden sein könnten, rechtfertige schließlich den
nah an geparkte Autos geriet, wurde er von der Polizei angehalten sofortigen Entzug des Führerscheins. Gegen den Beschluss kann
und ihm eine Blutprobe abgenommen. Diese wies einen THC-Wert Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
von 4,4 ng/ml auf. Gegenüber den Polizisten äußerte der Antrag- eingelegt werden.
steller, jeden Tag Cannabis zu konsumieren und jeden Tag Auto zu
fahren; dies stellte er im Nachhinein als nicht ernst gemeint dar. (Verwaltungsgericht Berlin,
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller auf, binnen Beschluss vom 17.07.2023 – 11 L 184 ⁄ 23)
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