Page 27 - Taxikurier September 2023
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Unzulässige Ablage des Parkausweises
           auf Mittelkonsole des Fahrzeugs


           Keine gute Lesbarkeit des Parkausweises

           Ein Parkausweis muss gut lesbar im Fahrzeug gelegt werden. Dies
           ist nicht der Fall, wenn der Parkausweis auf die Mittelkonsole des
           Fahrzeugs gelegt wird. Dies hat das Amtsgericht Schwerin ent-
           schieden.

           Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem frühen   drei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner
           Nachmittag im November 2022 parkte ein Fahrzeugführer sein   Fahreignung einzureichen. Der Antragsteller reagierte nicht. Ihm
           Fahrzeug auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz in Schwerin. Da   wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen.
           ein Parkausweis nicht erkennbar war, erhielt der Fahrzeugführer ein
           Knöllchen. Dagegen erhob er Einspruch. Er führte an, an dem Tag
           einen Bekannten, der im Rollstuhl sitzt, befördert zu haben. Sein   Trennungsgebot auch beim Fahren mit E-Scooter zu beachten
           Parkausweis habe auf der Mittelkonsole des Fahrzeugs gelegen.
                                                              Das VG lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag des Antragstel-
                                                              lers ab. Die Fahrerlaubnisbehörde müsse demjenigen die Fahrer-
           Keine gutes Lesbarkeit bei Ablage des Parkausweises    laubnis entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraft-
           auf Mittelkonsole                                  fahrzeugen erweise. Dies sei beim Antragsteller anzunehmen, weil
                                                              er das zu Recht angeforderte medizinisch-psychologische Gutach-
           Das Amtsgericht Schwerin entschied gegen den Betroffenen.   ten nicht eingereicht habe. Eines solchen Gutachtens bedürfe es,
           Selbst wenn sein Vortrag zutreffend sein sollte, hätte er den Park-  um zu klären, ob der gelegentlich Cannabis konsumierende Antrag-
           ausweis nicht gut lesbar ausgelegt. Dem Überwachungspersonal   steller nur einmalig nicht zwischen dem Cannabiskonsum und
           müsse eine Kontrolle der vollständigen Parkerlaubnis ohne erhebli-  dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe oder dies auch in
           che Schwierigkeiten, ohne Hilfsmittelverwendung und insbesonde-  Zukunft nicht tun werde. Auch beim (erlaubnisfreien) Fahren mit
           re ohne großen Zeitaufwand durch einen Blick in das Innere eines     einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter sei das Tren-
           Fahrzeugs möglich sein. Dies sei bei der Ablage eines Parkauswei-  nungsgebot zu beachten. Die Grenze hinnehmbaren Cannabis-
           ses auf der Mittelkonsole eines Fahrzeugs nicht der Fall. Aufgrund   konsums sei überschritten, wenn auch nur die Möglichkeit einer
           des Abstands zu den Fenstern, sei eine Lesbarkeit in einem sol-  cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bestehe;
           chen Fall, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Aufwand und ggf.   dies nehme die Rechtsprechung – jedenfalls beim Fahren eines
           unter zu Hilfenahme von Hilfsmitteln verbunden.      Autos – bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml an. Vorliegend sei
                                                                neben dem deutlich überschrittenen THC-Wert erschwerend zu
           (Amtsgericht Schwerin, Urteil vom 08.05.2023 – 35 OWi 83 ⁄ 23)     berücksichtigen, dass der Antragsteller bei der Kontrolle im Juli
                                                              2022 durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet und
                                                                einen  regelmäßigen Verstoß gegen das Trennungsgebot auch beim
           Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt           Autofahren eingeräumt habe.
           nach Cannabiskonsum

                                                              Öffentliches Interesse rechtfertigt sofortigen Entzug
           Cannabiskonsum rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnisentzug  des Führerscheins
           Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter   Die gesetzte Frist von drei Monaten zur Beibringung des Gutach-
           Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat   tens sei ausreichend gewesen, weil Zweifel an der Fahreignung
           das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.  nach einem Verstoß gegen das Trennungsgebot rasch zu klären sei-
                                                              en. Das öffentliche Interesse, schwere Personen- und Sachschäden
           Der Antragsteller war im Juli 2022 mit einem E-Scooter im Stra-  zu vermeiden, die mit Verkehrsunfällen aufgrund einer Drogen-
           ßenverkehr unterwegs. Da er Schlangenlinien fuhr und mehrfach   einnahme verbunden sein könnten, rechtfertige schließlich den
           nah an geparkte Autos geriet, wurde er von der Polizei angehalten   sofortigen Entzug des Führerscheins. Gegen den Beschluss kann
           und ihm eine Blutprobe abgenommen. Diese wies einen THC-Wert   Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
           von 4,4 ng/ml auf. Gegenüber den Polizisten äußerte der Antrag-    eingelegt werden.
           steller, jeden Tag Cannabis zu konsumieren und jeden Tag Auto zu
           fahren; dies stellte er im Nachhinein als nicht ernst gemeint dar.   (Verwaltungsgericht Berlin,
           Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller auf, binnen   Beschluss vom 17.07.2023 – 11 L 184 ⁄ 23)






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