Page 13 - Taxikurier Oktober 2023
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5. Verpflichtende Bereitstellung von Aufwand von einzelnen Datennutzern korri- 8. Mobilitätsdateninfrastruktur
Auslastungsdaten giert. Da die Korrekturen aber nicht zur gemeinsam mit den Ländern schaffen
Quelle, dem Dateninhaber, zurückgemeldet
Die Bereitstellung von Auslastungsdaten werden, können sie die Qualität der zu- Der Bund strebt den Aufbau einer ver-
für öffentliche Personenverkehre wird er- grundeliegenden Daten nicht verbessern. netzten Mobilitätsdateninfrastruktur in
gänzend zu den aktuell im PBefG vorhan- Im Mobilitätsdatengesetz werden beide Zusammenarbeit mit den Ländern an.
denen Regelungen verpflichtend vorge- Seiten zur Zusammenarbeit bei der Fehler- Dafür werden ggfls. bereits vorhandene
schrieben. Zuvor werden die Details u.a. korrektur verpflichtet. Falls Korrekturen Strukturen verstetigt. Die Aufgaben der
zur Umsetzbarkeit und die Aussagekraft durch Dateninhaber mehrfach nicht berück- vernetzten Mobilitätsdateninfrastruktur
der Daten für das jeweilige Verkehrs- sichtigt werden, sollte dieses Verhalten werden im Gesetz definiert und Einzel-
mittel mit den Stakeholdern erörtert. von der Datenaufsicht sanktioniert werden heiten in einer Bund-Länder-Vereinba-
können. rung festgeschrieben.
Die revidierte MMTIS wird nach dem aktuel-
len Stand der Entwürfe den Mitgliedstaaten Es wird der Aufbau einer gemeinsamen
die Option einräumen, eine Verpflichtung 7. Bund übernimmt eine aktivere Struktur von Bund und Ländern angestrebt,
zur Bereitstellung von Auslastungsdaten Rolle als „Datenkoordinator für um die Rolle des „Datenkoordinators für
für öffentliche Verkehre einzuführen. Wie Mobilitätsdaten“ Mobilitätsdaten” kooperativ auszuüben und
für alle Mobilitätsdaten gilt dabei: Die Be- effektiv zu gestalten.
reitstellung der Daten ist nur verpflichtend, Im Gesetz werden die Aufgaben des
wenn die Daten auch tatsächlich vorliegen. „Datenkoordinators für Mobilitätsdaten” Einige Länder üben die Rolle des Daten-
Eine Pflicht zur Erhebung der Daten geht definiert. Der Bund wird dabei eine ak- koordinators auf Landesebenen bereits
dabei nicht einher. Die Entscheidung hierü- tivere Rolle einnehmen. Aufgaben des jetzt aktiv aus. Die von ihnen bereits in
ber liegt den Verkehrsunternehmen und „Datenkoordinators für Mobilitätsdaten” Landessystemen erfassten bzw. aggregier-
Aufgabenträgern. können z.B. die Festlegung von Quali- ten Daten tragen zur Verfügbarkeit beim
tätsstandards sowie die Unterstützung NAP bei. Deren Einbindung werden den
Für die Nutzung dieser Option spricht die von bundesweit und international täti- Aufbau einer vernetzten Mobilitätsdaten-
Möglichkeit zahlreicher Anwendungsfälle gen Dateninhabern sein. Der „Daten- infrastruktur wesentlich vereinfachen und
für diese Daten, sei es für die Fahrgastin- koordinator für Mobilitätsdaten” wird beschleunigen.
formation oder als Datengrundlage für die organisatorisch und institutionell von
Planung und Steuerung von Verkehren. der „Datenaufsicht“ getrennt. Auch für die Erhöhung der Datenqualität
sind gut vernetzte Strukturen notwendig,
Der Stakeholder-Prozess hat Unsicherheiten da Korrekturen jeweils an der Quelle der
6. Verpflichtungen zu Qualitäts- der Dateninhaber mit Blick auf die prakti- Daten vorgenommen werden müssen. Auf-
verbesserungen für Datennutzer und sche Umsetzung der zukünftigen Datenbe- grund der Vielzahl der Dateninhaber und
Dateninhaber reitstellungspflichten erkennen lassen. Es der unterschiedlichen Organisationsformen
wurde durchgehend die Erwartung formu- in den Bundesländern kann der Bund die
Datennutzer und Dateninhaber werden liert, dass ein Dialog über technische und Rolle des Datenkoordinators für Mobili-
zur Mitwirkung bei der Verbesserung der fachliche Fragen und die genauen Anforde- tätsdaten nicht alleine zentral wahrneh-
Datenqualität verpflichtet. rungen für die Bereitstellung über den NAP men. Damit die Daten nach bundesweit
dauerhaft stattfindet. Aus dem Dialog mit einheitlichen Standards beim NAP bereit-
Damit verfügbare Daten auch nutzbar sind, Staaten, in denen heute mehr Mobilitäts- gestellt werden, ist eine enge Abstim-
müssen sie in ausreichender Qualität vorlie- daten in besserer Qualität zur Verfügung mung zwischen Bund und Ländern not-
gen. Die technische Qualität der Daten (z.B. stehen, ist bekannt, dass dort auch Stellen wendig.
Einhaltung von Standards) kann durch den mit Daten- und Software-Entwicklungskom-
Einsatz von Prozessen und Tools zur techni- petenz geschaffen wurden, um die Quanti-
schen Validierung erhöht werden. Um die tät und die Qualität der im NAP bereitge- 9. „Datenaufsicht“: Sanktionierung
sogenannte „Datenwahrheit” zu erhöhen, stellten Daten zu erhöhen. bei Nicht-Bereitstellung
also die Zahl der faktischen Fehler in den
Daten zu verringern, ist nach den Erkennt- Die Aufgaben des Datenkoordinators für Die Nichtbeachtung der Regelungen des
nissen aus dem Stakeholder-Beteiligungs- Mobilitätsdaten können grundsätzlich zwi- Mobilitätsdatengesetzes (z.B. Bereit-
prozess sowie Erfahrungen aus anderen schen einem technischen Arm (technische stellungspflichten, Mitwirkungspflichten
Staaten ein Austausch zwischen Dateninha- Fragen wie z.B. Festlegung von Qualitäts- zur Verbesserung der Datenqualität, Ein-
bern und Datennutzern sinnvoll: Fehler fal- standards, Überprüfung der Datenqualität) haltung von Standards) kann durch eine
len oft erst bei der Nutzung auf, korrigiert und einem operativen Arm (operative Fra- mit der Datenaufsicht betraute Behörde
werden sollten sie aber an der Quelle. gen wie z.B. Unterstützung von bundesweit verfolgt und als ultima ratio auch mit
Die aktuellen Prozesse sind hier noch und international tätigen Dateninhabern) der Verhängung von Bußgeldern sankti-
ineffizient: Daten werden z.T. mit großem aufgeteilt werden. oniert werden.
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