Page 15 - Taxikurier Oktober 2023
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Sinne sein, protestieren wir energisch
             dagegen. Aus guten Gründen, nämlich
             denen des Datenschutzes, aber vor
               allem auch des Schutzes des ausgeübten
             und betriebenen Geschäftes hat das
             PBefG in seinen §§ 3b und 3c sowie die
             MDV in den §§ 5, 6 und 7 sichergestellt,
             dass Daten- und Geschäftsschutz
             gewähr leistet sind. Es kann nicht sein,
             dass über eine kostenfreie und so gut
             wie ungeregelte Datenteilung langjährig
             aufgebaute und  existierende Geschäfts-
             grundlagen von Kontrahenten und
               Disrupteuren abgesaugt werden können.
             Dem PBefG-Modell ist unverändert zu
             folgen, höchstens mit Einverständnis
             des Dateninhabers und unter strenger
             Beachtung des Datenschutzes darf
             eine „offene” Bereitstellung an Dritte
             erfolgen.

           7.   Zu 4 (Vorziehen der von der EU vorgese-
             henen Bereitstellungspflichten): Das Er-
             möglichen eines einheitlichen Termines
             zum Start der Bereitstellungspflicht mit
             Einräumung einer adäquaten Übergangs-
             frist wird begrüßt.

           8.   Zu 5 (Verpflichtende Bereitstellung von
             Auslastungsdaten): Da auch der Taxi-
             verkehr öffentlicher Verkehr ist, dies
             aber nicht allen geläufig ist, sollte die
             Einbindung der Taxenunternehmen hier   widrigkeitsbewehrung im PBefG der   Mittel” per Bußgeld durchgesetzt werden
             beschrieben werden. Die Erhebung von   Grund dafür, dass man die Bereitstellung   sollen, wird das zu einer langandauern-
             Auslastungsdaten bei dieser Verkehrs-   der Mobilitätsdaten mangels entspre-  den Entschleunigung führen.
             form ist im Kundeninteresse sehr sinn-  chender Anmeldung bei dem NAP bei
             voll, wobei der Gesichtspunkt der feh-  den Taxenbetrieben nur als „unzurei-  11.  Zu 10: keine Anmerkungen von unserer
             lenden Erhebungspflicht, sofern die   chend“ und bei den Miet wagenbetrieben   Seite.
               Daten unternehmensseitig nicht erho-  als „glatten Ausfall” beschreiben kann.
             ben werden, begrüßt wird.         Wenn die Regelungen nur als „letztes   (Berlin, den 04.08.2023)

           9.   Zu 6, 7 und 8: keine Anmerkungen von
             unserer Seite.

           10.  Zu 9 („Datenaufsicht”: Sanktionierung   Verkehrmedizinische
             bei Nichtbereitstellung): Zu viele Kon-  Untersuchungen in Schwabing   Unfall was nun?
             junktive und „ultima ratio”. Nach unserer                           KFZ-Schadensgutachter
             festen Überzeugung angesichts des An-  Dr. Josef Venczel und Dr. Marta Venczel
             meldeverhaltens der potenziellen Daten-    Betriebsärzte                 Thomas Moitz
                                                            .
             lieferanten hinsichtlich der Datenbereit-  Adelheidstr. 23   80798 München
             stellungsverpflichtungen nach dem                                       Tel: 089/ 31231886
             PBefG gehört ein eindeutiges Bekenntnis   Tel: 089 - 27 29 460             01776052960
             zu einem geregelten Ordnungswidrigkei-  Handy: 0172 - 89 16 575
                                                  Alle med. Untersuchungen für
             tenverfahren (natürlich mit entsprechen-  Ersterwerb oder Verlängerung des   auch
             der vorheriger Androhung eines Bußgel-  Führerscheins für Berufsfahrer  Minderwertgutachten
             des) in die Eckpunkte. Nach unseren      (Taxi, LKW, Bus etc. )     bei Privatentnahme des
             Erkenntnissen ist die fehlende Ordnungs-
                                                 Um telefonische Vereinbarung wird   Firmenfahrzeuges
                                                          gebeten              Seit 27 Jahren im Münchner Taxigewerbe


                                                                                       OKTOBER 2023 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15
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