Page 15 - Taxikurier Oktober 2023
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Sinne sein, protestieren wir energisch
dagegen. Aus guten Gründen, nämlich
denen des Datenschutzes, aber vor
allem auch des Schutzes des ausgeübten
und betriebenen Geschäftes hat das
PBefG in seinen §§ 3b und 3c sowie die
MDV in den §§ 5, 6 und 7 sichergestellt,
dass Daten- und Geschäftsschutz
gewähr leistet sind. Es kann nicht sein,
dass über eine kostenfreie und so gut
wie ungeregelte Datenteilung langjährig
aufgebaute und existierende Geschäfts-
grundlagen von Kontrahenten und
Disrupteuren abgesaugt werden können.
Dem PBefG-Modell ist unverändert zu
folgen, höchstens mit Einverständnis
des Dateninhabers und unter strenger
Beachtung des Datenschutzes darf
eine „offene” Bereitstellung an Dritte
erfolgen.
7. Zu 4 (Vorziehen der von der EU vorgese-
henen Bereitstellungspflichten): Das Er-
möglichen eines einheitlichen Termines
zum Start der Bereitstellungspflicht mit
Einräumung einer adäquaten Übergangs-
frist wird begrüßt.
8. Zu 5 (Verpflichtende Bereitstellung von
Auslastungsdaten): Da auch der Taxi-
verkehr öffentlicher Verkehr ist, dies
aber nicht allen geläufig ist, sollte die
Einbindung der Taxenunternehmen hier widrigkeitsbewehrung im PBefG der Mittel” per Bußgeld durchgesetzt werden
beschrieben werden. Die Erhebung von Grund dafür, dass man die Bereitstellung sollen, wird das zu einer langandauern-
Auslastungsdaten bei dieser Verkehrs- der Mobilitätsdaten mangels entspre- den Entschleunigung führen.
form ist im Kundeninteresse sehr sinn- chender Anmeldung bei dem NAP bei
voll, wobei der Gesichtspunkt der feh- den Taxenbetrieben nur als „unzurei- 11. Zu 10: keine Anmerkungen von unserer
lenden Erhebungspflicht, sofern die chend“ und bei den Miet wagenbetrieben Seite.
Daten unternehmensseitig nicht erho- als „glatten Ausfall” beschreiben kann.
ben werden, begrüßt wird. Wenn die Regelungen nur als „letztes (Berlin, den 04.08.2023)
9. Zu 6, 7 und 8: keine Anmerkungen von
unserer Seite.
10. Zu 9 („Datenaufsicht”: Sanktionierung Verkehrmedizinische
bei Nichtbereitstellung): Zu viele Kon- Untersuchungen in Schwabing Unfall was nun?
junktive und „ultima ratio”. Nach unserer KFZ-Schadensgutachter
festen Überzeugung angesichts des An- Dr. Josef Venczel und Dr. Marta Venczel
meldeverhaltens der potenziellen Daten- Betriebsärzte Thomas Moitz
.
lieferanten hinsichtlich der Datenbereit- Adelheidstr. 23 80798 München
stellungsverpflichtungen nach dem Tel: 089/ 31231886
PBefG gehört ein eindeutiges Bekenntnis Tel: 089 - 27 29 460 01776052960
zu einem geregelten Ordnungswidrigkei- Handy: 0172 - 89 16 575
Alle med. Untersuchungen für
tenverfahren (natürlich mit entsprechen- Ersterwerb oder Verlängerung des auch
der vorheriger Androhung eines Bußgel- Führerscheins für Berufsfahrer Minderwertgutachten
des) in die Eckpunkte. Nach unseren (Taxi, LKW, Bus etc. ) bei Privatentnahme des
Erkenntnissen ist die fehlende Ordnungs-
Um telefonische Vereinbarung wird Firmenfahrzeuges
gebeten Seit 27 Jahren im Münchner Taxigewerbe
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