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DER BUNDESVERBAND
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Mobilitätsdatengesetz MobDatenG len Rechtslage wurden die vorliegenden sonenbeförderungsgesetzes (PBefG) bün-
Eckpunkte entworfen. deln, sondern darüberhinausgehende Ver-
Mit der Reform des PBefG zum August 2021 kehrs-Infrastrukturdaten mit umfassen,
wurde auch die sogenannte Mobilitätsdaten- Der nationale Regulierungsspielraum im die nach dem EU-Recht zentral beim NAP
verordnung auf den Weg gebracht. Aus ver- Bereich der Mobilitätsdaten ist vom EU- zugänglich gemacht werden müssen.
schiedenen Gründen kam diese Mobilitätsda- Recht stark geprägt. Die bedeutendste Rol-
tenverordnung nie zur Anwendung und soll le spielen die EU Richtlinie 2010/40/EU Zur Ermöglichung der anbieterübergreifen-
jetzt in Form eines Mobilitätsdaten gesetzes zum Rahmen für die Einführung intelligen- den Buchung und Bezahlung hat die EU
neu aufgelegt werden. Hierzu übermittelte ter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und Kommission eine Verordnung angekündigt,
das Bundesministerium für Digitales und für deren Schnittstellen zu anderen Ver- die multimodale digitale Mobilitätsdienste
Verkehr folgende geplante Eckpunkte: kehrsträgern (IVS-RL) und die Delegierten (MDMS) stärken soll. Die Vorlage des Ver-
Verordnungen (DelVO), die zur Ergänzung ordnungsvorschlags seitens der EU Kom-
der IVS-RL erlassen wurden. Einige dieser mission ist im Oktober 2023 geplant.
Eckpunkte Mobilitätsdatengesetz Rechtsakte befinden sich gerade in der Re-
vision. Die IVS-RL und die DelVO geben die Unter der Berücksichtigung des EU-Rechts-
Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, Rahmenbedingungen für die Datenbereit- rahmens sowie der Erkenntnisse aus dem
ein Mobilitätsdatengesetz zu schaffen und stellung im Mobilitätsbereich vor, insbe- Stakeholder-Dialog konzentriert sich die
freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sondere für den Straßenverkehr, aber auch nationale Regulierung auf die Umsetzung
sicherzustellen. Verkehrsunternehmen und für die Schnittstellen zu anderen Verkehrs- und Durchsetzung der Datenbereitstel-
Mobilitätsanbieter werden für eine naht- trägern. Der zentrale Punkt dieser Rahmen- lungspflichten, auf die Gewährleistung der
lose Mobilität verpflichtet, Echtzeitdaten bedingungen ist die Datenzugänglichkeit benötigten Datenqualität und auf die Fest-
zu fairen Bedingungen bereitzustellen. beim nationalen Zugangspunkt (NAP), des- legung klarer Regeln zur Datennutzung. Im
sen Rolle in Deutschland aktuell die Mobi- Folgenden werden die Eckpunkte für das
Zur Erarbeitung der Eckpunkte für ein Mobi- lithek übernimmt. Eine Datenbereitstel- künftige Mobilitätsdatengesetz sowie Er-
litätsdatengesetz hat das Bundesministeri- lungspflicht an den NAP wird des Weiteren läuterungen zu jedem Eckpunkt dargestellt.
um für Digitales und Verkehr (BMDV) zwi- im EU-Vorschlag einer Verordnung über die
schen Oktober 2022 und März 2023 einen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
umfangreichen Stakeholder-Prozess durch- (AFIR-VO) vorgeschrieben. 1. Begriff Mobilitätsdaten
geführt. Der Schwerpunkt des Stakeholder-
Prozesses lag entsprechend des Auftrags aus Die Eckpunkte für das Mobilitätsdatengesetz Für die Zwecke dieser Eckpunkte sind
dem Koalitionsvertrag darauf, wie Daten zur richten sich nach dem EU-Rahmen. Im Mo- unter Mobilitätsdaten die Reise- und
Ermöglichung nahtloser, multimodaler Mobi- bilitätsdatengesetz werden also die natio- Verkehrs-Infrastrukturdaten zu ver-
lität genutzt werden können. Damit sind nalen und EU-Vorgaben, die eine Datenzu- stehen, die insb. nach den EU DelVO
Daten gemeint, die für die Berechnung von gänglichkeit beim NAP vorsehen, gebündelt zur Ergänzung der IVS-RL, dem EU-
Routenalternativen und zur tatsächlichen umgesetzt. Somit soll das Mobilitätsdaten- V orschlag der AFIR-VO und dem PBefG
Navigation verwendet werden können. Dabei gesetz einen Rahmen für die Umsetzung über den NAP zugänglich gemacht
handelt es sich um statische und dynami- der bestehenden und zukünftigen Vorgaben werden müssen.
sche Daten, wie Fahrpläne des öffentlichen schaffen, die eine Bereitstellung der vor-
Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echt- handenen Mobilitätsdaten über den NAP Das Mobilitätsdatengesetz soll im Wesent-
zeit-Verfügbarkeit von Taxis und Mietwagen vorschreiben. Hierzu soll die Mobilitätsdaten- lichen einen Rahmen für die Umsetzung der
oder Sharing-Fahrzeugen und Angaben zum Infrastruktur institutionell und organisato- bestehenden und zukünftigen nationalen
Straßennetz, inkl. Meldungen über Baustel- risch gestärkt werden, um die Erfüllung und und EU-Vorgaben schaffen, die eine Bereit-
len, die Verkehrssituation oder die Verfüg- Umsetzung der Bereitstellungspflichten in stellung der Mobilitätsdaten an den NAP
barkeit von Parkplätzen. der Praxis zu erleichtern. Ausgehend von der vorschreiben. Für die Zwecke dieser Eck-
Mobilitätsdaten-Infrastruktur soll das Gesetz punkte richtet sich deswegen der Begriff
Auf der Basis der Erkenntnisse aus der nicht nur die Datenbereitstellung im Bereich der Mobilitätsdaten nach dem EU-Rechts-
Stakeholder-Konsultation sowie der aktuel- multimodaler Reisen einschließlich des Per- rahmen. Diese Vorschriften bestehen aktu-
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