Page 11 - Taxikurier Oktober 2023
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DER BUNDESVERBAND

            ➔ AKTUELLE INFORMATIONEN













           Mobilitätsdatengesetz MobDatenG   len Rechtslage wurden die vorliegenden   sonenbeförderungsgesetzes (PBefG) bün-
                                             Eckpunkte entworfen.              deln, sondern darüberhinausgehende Ver-
           Mit der Reform des PBefG zum August 2021                            kehrs-Infrastrukturdaten mit umfassen,
           wurde auch die sogenannte Mobilitätsdaten-  Der nationale Regulierungsspielraum im   die nach dem EU-Recht zentral beim NAP
           verordnung auf den Weg gebracht. Aus ver-  Bereich der Mobilitätsdaten ist vom EU-  zugänglich gemacht werden müssen.
           schiedenen Gründen kam diese Mobilitätsda-  Recht stark geprägt. Die bedeutendste Rol-
           tenverordnung nie zur Anwendung und soll   le spielen die EU Richtlinie 2010/40/EU   Zur Ermöglichung der anbieterübergreifen-
           jetzt in Form eines Mobilitätsdaten gesetzes   zum Rahmen für die Einführung intelligen-  den Buchung und Bezahlung hat die EU
           neu aufgelegt werden. Hierzu übermittelte   ter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und   Kommission eine Verordnung angekündigt,
           das Bundesministerium für  Digitales und   für deren Schnittstellen zu anderen Ver-  die multimodale digitale Mobilitätsdienste
           Verkehr folgende geplante Eckpunkte:  kehrsträgern (IVS-RL) und die Delegierten   (MDMS) stärken soll. Die Vorlage des Ver-
                                             Verordnungen (DelVO), die zur Ergänzung   ordnungsvorschlags seitens der EU Kom-
                                             der IVS-RL erlassen wurden. Einige dieser   mission ist im Oktober 2023 geplant.
           Eckpunkte Mobilitätsdatengesetz   Rechtsakte befinden sich gerade in der Re-
                                             vision. Die IVS-RL und die DelVO geben die   Unter der Berücksichtigung des EU-Rechts-
           Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag,   Rahmenbedingungen für die Datenbereit-  rahmens sowie der Erkenntnisse aus dem
           ein Mobilitätsdatengesetz zu schaffen und   stellung im Mobilitätsbereich vor, insbe-  Stakeholder-Dialog konzentriert sich die
           freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten   sondere für den Straßenverkehr, aber auch   nationale Regulierung auf die Umsetzung
             sicherzustellen. Verkehrsunternehmen und   für die Schnittstellen zu anderen Verkehrs-  und Durchsetzung der Datenbereitstel-
           Mobilitätsanbieter werden für eine naht-  trägern. Der zentrale Punkt dieser Rahmen-  lungspflichten, auf die Gewährleistung der
           lose Mobilität verpflichtet, Echtzeitdaten   bedingungen ist die Datenzugänglichkeit   benötigten Datenqualität und auf die Fest-
           zu fairen Bedingungen bereitzustellen.  beim nationalen Zugangspunkt (NAP), des-  legung klarer Regeln zur Datennutzung. Im
                                             sen Rolle in Deutschland aktuell die Mobi-  Folgenden werden die Eckpunkte für das
           Zur Erarbeitung der Eckpunkte für ein Mobi-  lithek übernimmt. Eine Datenbereitstel-  künftige Mobilitätsdatengesetz sowie Er-
           litätsdatengesetz hat das Bundesministeri-  lungspflicht an den NAP wird des Weiteren   läuterungen zu jedem Eckpunkt dargestellt.
           um für Digitales und Verkehr (BMDV) zwi-  im EU-Vorschlag einer Verordnung über die
           schen Oktober 2022 und März 2023 einen   Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
           umfangreichen Stakeholder-Prozess durch-  (AFIR-VO) vorgeschrieben.  1. Begriff Mobilitätsdaten
           geführt. Der Schwerpunkt des Stakeholder-
           Prozesses lag entsprechend des Auftrags aus   Die Eckpunkte für das Mobilitätsdatengesetz   Für die Zwecke dieser Eckpunkte sind
           dem Koalitionsvertrag darauf, wie  Daten zur   richten sich nach dem EU-Rahmen. Im Mo-  unter Mobilitätsdaten die Reise- und
           Ermöglichung nahtloser, multimodaler Mobi-  bilitätsdatengesetz werden also die natio-  Verkehrs-Infrastrukturdaten zu ver-
           lität genutzt werden können. Damit sind   nalen und EU-Vorgaben, die eine Datenzu-  stehen, die insb. nach den EU DelVO
             Daten gemeint, die für die Berechnung von   gänglichkeit beim NAP vorsehen, gebündelt   zur Ergänzung der IVS-RL, dem EU-
           Routenalternativen und zur tatsächlichen   umgesetzt. Somit soll das Mobilitätsdaten-  V orschlag der AFIR-VO und dem PBefG
           Navigation verwendet werden können. Dabei   gesetz einen Rahmen für die Umsetzung    über den NAP zugänglich gemacht
           handelt es sich um statische und dynami-  der bestehenden und zukünftigen Vorgaben     werden müssen.
           sche Daten, wie Fahrpläne des öffentlichen   schaffen, die eine Bereitstellung der vor-
           Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echt-  handenen Mobilitätsdaten über den NAP   Das Mobilitätsdatengesetz soll im Wesent-
           zeit-Verfügbarkeit von Taxis und Mietwagen   vorschreiben. Hierzu soll die Mobilitätsdaten-   lichen einen Rahmen für die Umsetzung der
           oder Sharing-Fahrzeugen und Angaben zum   Infrastruktur institutionell und organisato-  bestehenden und zukünftigen nationalen
           Straßennetz, inkl. Meldungen über Baustel-  risch gestärkt werden, um die Erfüllung und   und EU-Vorgaben schaffen, die eine Bereit-
           len, die Verkehrssituation oder die Verfüg-  Umsetzung der Bereitstellungspflichten in   stellung der Mobilitätsdaten an den NAP
           barkeit von Parkplätzen.          der Praxis zu erleichtern. Ausgehend von der   vorschreiben. Für die Zwecke dieser Eck-
                                             Mobilitätsdaten-Infrastruktur soll das Gesetz   punkte richtet sich deswegen der Begriff
           Auf der Basis der Erkenntnisse aus der   nicht nur die Datenbereitstellung im Bereich   der Mobilitätsdaten nach dem EU-Rechts-
             Stakeholder-Konsultation sowie der aktuel-  multimodaler Reisen einschließlich des Per-  rahmen. Diese Vorschriften bestehen aktu-






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