Page 26 - Taxikurier Februar 2024
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TITELTHEMA

            ➔ E-TAXI 2024





           Förderrichtlinie E-Taxi 2024 der Landeshauptstadt München – von Andreas Mekidiche



           In 2023 waren rund 3.100 Taxis im Stadtgebiet München als fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs
           unterwegs. Die Taxis legen auf Münchens Straßen eine Fahrleistung von etwa 190 Millionen km im Jahr zurück.
           Die gesamte Taxiflotte besteht zum überwiegenden Teil aus Fahrzeugen, die mit Dieselmotoren betrieben werden.
           Dieselmotoren stoßen in erheblichem Umfang das klimaschädliche CO 2 aus.



             Um die Klimaschutzziele der Landes-  Die Nettoanschaffungskosten setzen sich   Ladeinfrastruktur:
             hauptstadt München (Klimaneutralität   zusammen aus den Nettoanschaffungs-
             der Stadtverwaltung in 2030 sowie der   kosten für den Erwerb eines E-Fahrzeugs    Die Ladeinfrastruktur soll auch weiter ver-
             Gesamtstadt in 2035) zu erreichen, wird   in Grundausstattung sowie den Nettokos-  bessert werden, so plant die Landeshaupt-
             durch die Landeshauptstadt München   ten zur Herstellung der Betriebsbereit-  stadt München am ehemaligen Busbahnhof
             mit einer Förderrichtlinie die sukzessive   schaft des E-Fahrzeugs als Taxi im Sinne   Olympiazentrum einen HPC-Ladepark mit
             Umstellung des  Taxiverkehrs auf Fahr-  des PBefG. Nicht förderfähig sind die   10 Ladepunkten und jeweils 200 kW
             zeuge mit batterieelektrischen Antrie-    Kosten für ein Fiskaltaxameter.  Schnellladeleistung. Der Arbeitskreis Zu-
             ben gefördert, da die Anschaffungs-                               kunftstaxi der IHK München und Oberbay-
             kosten von Elektrofahrzeugen noch die   Informationen zur Förderung sind    ern, in dem auch die Taxi-München eG und
             Kosten von Fahrzeugen mit konventio-  unter der Internetadresse    der Landesverband Bayerischer Taxi- und
             nellen Antrieben übersteigen.   www.muenchen.de/etaxi veröffentlicht.  Mietwagen-Unternehmen e.V. aktiv mitwir-
                                                                               ken, hat hierzu vorgeschlagen, den Taxi-
           Gegenstand der Förderung sind ausschließ-  Die Zuwendung ist im Förderportal des   standplatz am Helene-Mayer-Ring im Olym-
           lich batterieelektrische Fahrzeuge, die mit     Referats für Klima- und Umweltschutz der   pischen Dorf hier miteinzubeziehen und
           einer Genehmigung zur Ausführung des   Landeshauptstadt München zu beantragen.  ggf. den Taxistand an den Busbahnhof zu
           Verkehrs mit Taxis in der LH München be-                            verlegen, um das Laden von e-Taxis am
           trieben werden und Fahrgäste befördern.   Sollte der oder dem Antragsteller*in kein   Halteplatz zu ermöglichen. Die Umsetzung
           Die E-Taxis müssen über ein eingebautes   Internetzugang zur Verfügung  stehen, kann   dieses Vorhabens an dem Standort ist mit
           Fiskaltaxameter verfügen.         zur Beantragung der Zuwendung der zuge-  der vorgesehenen Ladeleistung auch für
                                             hörige Vordruck unter folgender Adresse   das Taxigewerbe von großem Nutzen.
           ➔  Gefördert wird sowohl der Kauf als auch   angefordert werden:
             das Leasing von Neu- und Gebraucht-                               Darüber hinaus sind auch in zwei P+R
             fahrzeugen.                     Landeshauptstadt München          An lagen (P+R Aidenbachstraße und P+R
                                             Referat für Klima- und Umweltschutz   Carl-Wery-Straße) und in der Parkgarage
           ➔  Das geförderte Fahrzeug muss ab dem   RKU-II-2                   des Verwaltungsgebäudes der Olympiapark
             Zeitpunkt der Auszahlung des Förder-  Bayerstraße 28a             GmbH und der Carl-von-Linde-Halle sowie
             betrages mindestens drei Jahre lang als   80335 München           in der Parkharfe mehrere Ausbaustufen
             E-Taxi in der Landeshauptstadt München                              öffentlich zugänglicher Ladepunkte vor-
             eingesetzt werden.                Für die E-Taxi Förderung stehen für die   gesehen. Auch diese Standorte könnten
                                               Jahre 2024 und 2025 insgesamt jeweils    vom Taxigewerbe für eine Zwischenladung
           ➔  Das E-Taxi muss innerhalb der Haltefrist   2 Mio. Euro zur Verfügung. Es können   genutzt werden.
             mindestens 30.000 km bei der Beförde-  somit ca. 400 Fahrzeuge gefördert
             rung von Personen zurücklegen.      werden.                       Es bleibt zu hoffen, dass die Fahrzeug-
                                                                               hersteller noch mehr taxitaugliche Modelle
           ➔  Die Förderhöhe beträgt 10.000 Euro                               auf den Markt bringen.
             pro E-Taxi, für die ersten 100 Fahrzeuge   Weitere Vorteile eines Elektrotaxis:
             sogar 11.000 Euro pro E-Taxi.
                                             ➔  Kfz-Steuerbefreiung bis 31.12.2030
           Sollten die Nettoanschaffungskosten
           des Fahrzeugs unter 30.000 Euro liegen,   ➔  Privatnutzung 0,25 % (bis 60.000 Euro),
           beträgt die Förderung ein Drittel der   0,5 % (ab 60.000 Euro) statt 1 %
             Netto anschaffungskosten.
                                             ➔  Stromkosten meistens 50 % günstiger

                                               als Diesel, geringe Wartungskosten



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