Page 26 - Taxikurier Februar 2024
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TITELTHEMA
➔ E-TAXI 2024
Förderrichtlinie E-Taxi 2024 der Landeshauptstadt München – von Andreas Mekidiche
In 2023 waren rund 3.100 Taxis im Stadtgebiet München als fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs
unterwegs. Die Taxis legen auf Münchens Straßen eine Fahrleistung von etwa 190 Millionen km im Jahr zurück.
Die gesamte Taxiflotte besteht zum überwiegenden Teil aus Fahrzeugen, die mit Dieselmotoren betrieben werden.
Dieselmotoren stoßen in erheblichem Umfang das klimaschädliche CO 2 aus.
Um die Klimaschutzziele der Landes- Die Nettoanschaffungskosten setzen sich Ladeinfrastruktur:
hauptstadt München (Klimaneutralität zusammen aus den Nettoanschaffungs-
der Stadtverwaltung in 2030 sowie der kosten für den Erwerb eines E-Fahrzeugs Die Ladeinfrastruktur soll auch weiter ver-
Gesamtstadt in 2035) zu erreichen, wird in Grundausstattung sowie den Nettokos- bessert werden, so plant die Landeshaupt-
durch die Landeshauptstadt München ten zur Herstellung der Betriebsbereit- stadt München am ehemaligen Busbahnhof
mit einer Förderrichtlinie die sukzessive schaft des E-Fahrzeugs als Taxi im Sinne Olympiazentrum einen HPC-Ladepark mit
Umstellung des Taxiverkehrs auf Fahr- des PBefG. Nicht förderfähig sind die 10 Ladepunkten und jeweils 200 kW
zeuge mit batterieelektrischen Antrie- Kosten für ein Fiskaltaxameter. Schnellladeleistung. Der Arbeitskreis Zu-
ben gefördert, da die Anschaffungs- kunftstaxi der IHK München und Oberbay-
kosten von Elektrofahrzeugen noch die Informationen zur Förderung sind ern, in dem auch die Taxi-München eG und
Kosten von Fahrzeugen mit konventio- unter der Internetadresse der Landesverband Bayerischer Taxi- und
nellen Antrieben übersteigen. www.muenchen.de/etaxi veröffentlicht. Mietwagen-Unternehmen e.V. aktiv mitwir-
ken, hat hierzu vorgeschlagen, den Taxi-
Gegenstand der Förderung sind ausschließ- Die Zuwendung ist im Förderportal des standplatz am Helene-Mayer-Ring im Olym-
lich batterieelektrische Fahrzeuge, die mit Referats für Klima- und Umweltschutz der pischen Dorf hier miteinzubeziehen und
einer Genehmigung zur Ausführung des Landeshauptstadt München zu beantragen. ggf. den Taxistand an den Busbahnhof zu
Verkehrs mit Taxis in der LH München be- verlegen, um das Laden von e-Taxis am
trieben werden und Fahrgäste befördern. Sollte der oder dem Antragsteller*in kein Halteplatz zu ermöglichen. Die Umsetzung
Die E-Taxis müssen über ein eingebautes Internetzugang zur Verfügung stehen, kann dieses Vorhabens an dem Standort ist mit
Fiskaltaxameter verfügen. zur Beantragung der Zuwendung der zuge- der vorgesehenen Ladeleistung auch für
hörige Vordruck unter folgender Adresse das Taxigewerbe von großem Nutzen.
➔ Gefördert wird sowohl der Kauf als auch angefordert werden:
das Leasing von Neu- und Gebraucht- Darüber hinaus sind auch in zwei P+R
fahrzeugen. Landeshauptstadt München An lagen (P+R Aidenbachstraße und P+R
Referat für Klima- und Umweltschutz Carl-Wery-Straße) und in der Parkgarage
➔ Das geförderte Fahrzeug muss ab dem RKU-II-2 des Verwaltungsgebäudes der Olympiapark
Zeitpunkt der Auszahlung des Förder- Bayerstraße 28a GmbH und der Carl-von-Linde-Halle sowie
betrages mindestens drei Jahre lang als 80335 München in der Parkharfe mehrere Ausbaustufen
E-Taxi in der Landeshauptstadt München öffentlich zugänglicher Ladepunkte vor-
eingesetzt werden. Für die E-Taxi Förderung stehen für die gesehen. Auch diese Standorte könnten
Jahre 2024 und 2025 insgesamt jeweils vom Taxigewerbe für eine Zwischenladung
➔ Das E-Taxi muss innerhalb der Haltefrist 2 Mio. Euro zur Verfügung. Es können genutzt werden.
mindestens 30.000 km bei der Beförde- somit ca. 400 Fahrzeuge gefördert
rung von Personen zurücklegen. werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Fahrzeug-
hersteller noch mehr taxitaugliche Modelle
➔ Die Förderhöhe beträgt 10.000 Euro auf den Markt bringen.
pro E-Taxi, für die ersten 100 Fahrzeuge Weitere Vorteile eines Elektrotaxis:
sogar 11.000 Euro pro E-Taxi.
➔ Kfz-Steuerbefreiung bis 31.12.2030
Sollten die Nettoanschaffungskosten
des Fahrzeugs unter 30.000 Euro liegen, ➔ Privatnutzung 0,25 % (bis 60.000 Euro),
beträgt die Förderung ein Drittel der 0,5 % (ab 60.000 Euro) statt 1 %
Netto anschaffungskosten.
➔ Stromkosten meistens 50 % günstiger
als Diesel, geringe Wartungskosten
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