Page 23 - Taxikurier November 2024
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recht kompakt


            VERKEHRSRECHT


             ➔ GRUNDLAGEN ZUR PATIENTENBEFÖRDERUNG



            Teil IV: Liegendpatientenfahrten

              Die Krankenfahrten sind insbesondere für die Pkw-Beförderer
              auf dem Land von eminenter, meist sogar gewerbeerhaltender,
              Bedeutung, aber auch für die städtische Branche sind diese
              Fahrten hoch interessant. Die rechtlichen Eckpunkte dieser
              Spezialbeförderungen darzustellen, ist Gegenstand dieses
              mehrteiligen Beitrages. Nachdem im letzten TAXIKURIER die
              umsatzsteuerrechtliche Behandlung dargelegt wurde, behan-
              delt der die Serie abschließende Beitrag die Liegendtransporte
              mit Taxi, aber auch Mietwagen.

            Patientenfahrten im Liegen mit einem Taxi sind eine spezielle
            Form des Krankentransports. Nach dem Gesetz  sind Liegend-
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            Beförderungen mit Taxi oder Mietwagen („Liegend-Taxen“ bzw.
            „Liegend-Mietwagen“), bei denen der Fahrgast weder einer medi-
            zinisch-fachlichen Betreuung noch der besonderen Einrichtung   es auch nicht darauf an, ob der Taxiunternehmer freiwillig die
            eines Krankenkraftwagens (KTW) bedarf, nicht ausgeschlossen   adäquaten Hygienemaßnahmen ergreift, wie sie bei Kranken-
            und damit zulässig . Für eine Beförderung mit Liegend-Taxi kom-  transporten vorgenommen werden . Inhaber einer Krankentrans-
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            men zwangsläufig nicht Schwerkranke in Betracht, sondern nicht   portgenehmigung haben in solchen Fällen einen Unterlassungs-
            gehfähige Patienten, bspw. mit Bein-Frakturen oder anderweitig   anspruch. Unzulässig ist auch die Verwendung eines Tragestuhls
            in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen und Dialysepatienten.   nach der DIN EN 1865, welche die Anforderungen an Kranken-
            Diese müssen während der Krankenbeförderung liegen, benötigen   transportwagen regelt. Da der Hersteller des Tragestuhls aber be-
            jedoch nicht den qualitativ anspruchsvollen Standard eines   scheinigt hatte, dass der Tragestuhl diese DIN-Norm nicht erfüllt,
            KTW-Transportes, der unnötige Kosten verursachen würde.  beurteilte das Gericht die durchgeführte Patientenbeförderung
                                                              als zulässig .
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            Die Liegendbeförderungs-Fahrzeuge, immer Kombis oder Pkw-
            Großraumfahrzeuge, sind mit einer Trage bzw. Liege ausgestattet.  Wo steht’s im Gesetz?
            Eine besondere Eintragung im Fahrzeugschein wie beim Kranken-  1  § 1 Abs. 2 Nummer 2 PBefG
            kraftwagen ist zwar nicht vorgesehen, wird jedoch häufig vorge-
            nommen („berechtigt auch zum Liegendtransport von Personen,   Welches Gericht hat so entschieden?
            die keiner sachgemäßen Betreuung bedürfen“). Der Einbau der   2  2OVG NRW, Urt. v. 29.04.2008 – 13 A 2457⁄ 05 –;
            Liegen bzw. Tragen wird von einem amtlich anerkannten Sach-  3  OLG Bremen, Urt. v. 12.02.2010 – 2 U 116 ⁄ 09 –;
            verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr fahrzeugs-  4  OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.05.2018 – I-15 U 19 ⁄ 18 –;
            icherheitstechnisch nach § 22 StVZO abgenommen. Eine medizi-  5  OVG SH, Beschl. v. 31.01.2022 – 5 LA 308 ⁄ 20 –
            nisch-fachlichen Betreuung ist zwar nicht erlaubt, einfache
            Hilfestellungen und Handreichungen, die angesichts der Erkran-
            kung notwendig sind, um bspw. in das Fahrzeug zu gelangen,
            sind jedoch zulässig, da sie keiner medizinischen Vorbildung   Der Autor:
              bedürfen .                                      Rechtsanwalt Thomas Grätz
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                                                              ist seit über 30 Jahren mit
            Achtung: Die Beförderung von Patienten, die an gefährlichen     Personenbeförderungsrecht
              Erregern erkrankt oder einer solchen Erkrankung verdächtig sind,   befasst und war Geschäftsführer
            stellen einen Krankentransport im Sinne des Rettungsgesetzes   vom  damaligen Taxi-Bundes-
            dar. Hier ist eine fachliche Betreuung durch qualifiziertes Perso-  verband BZP.  Bekannt ist auch
            nal erforderlich, der Patient benötigt die besondere Ausstattung   sein PBefG- Standardwerk
            eines Krankentransportwagens und anschließend ist eine Desin-    „Fielitz ⁄ Grätz“.
            fektion des Fahrzeugs erforderlich. Solche Krankentransporte lie-
            gen bei mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stäm-
            men (MRSA) besiedelten oder infizierten Patienten generell vor,
            weil deren Beförderung besondere Maßnahmen erfordert, die den
            Einsatz eines Krankenkraftwagens notwendig machen. Es kommt






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