Page 12 - Taxikurier August 2022
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VERKEHRSSICHERHEIT
➔ HINDERNISSE
Das Risiko verlorener Gegenstände auf der Straße
„Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“, lautet eine alte Spruchweis-
heit zur Definition von Risiko bzw. zum Risikomanagement. Ganz
so einfach ist es in der Praxis dann häufig jedoch nicht, wie
Kraftfahrer immer wieder feststellen müssen. Denn sie bekommen
von den Verkehrsinfos zwar immer wieder Warnungen vor Gegen- Was folgt nun daraus, wie hat man sich zu verhalten, wenn man
ständen auf der Fahrbahn übermittelt. Doch eine Gefahr stellen selbst der Verursacher von Hindernissen auf der Fahrbahn ist?
diese Hindernisse vielfach trotzdem dar, wie die von ihnen her- Und wie lässt sich verhindern, dass Ladung verloren geht?
vorgerufenen Unfälle belegen. Und mancher Kraftfahrer traut Letztere Frage ist relativ einfach zu beantworten: Indem man
mitunter seinen Augen bzw. Ohren nicht, was so alles auf peinlich genau darauf achtet, dass alle transportierten Gegen-
Deutschlands Straßen herumliegt bzw. verloren wurde. stände bestmöglich gesichert sind. Am besten, man überprüft bei
Pausen unterwegs, dass die Ladung noch stabil verankert und
Die Liste der Gegenstände, die von den Straßenmeistereien, aber verschnürt ist. Hierzu finden sich in § 22 StVO spezielle Ladungs-
auch von der Polizei weggeräumt werden müssen, ist ebenso sicherungsvorschriften.
lang wie zum Teil kurios bis erschreckend: Da sind nicht nur
Auto- und Reifenteile, Fahrräder oder andere Transportmittel den Diese zu beachten, ist auch im eigenen Interesse. Denn werden
Verkehrsteilnehmern im Weg. Ganze Schränke, Möbelstücke un- durch nicht ordentlich gesicherte Gegenstände andere Verkehrs-
terschiedlichster Art, Paletten sowie sonstige verlorengegangene teilnehmer gefährdet, kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängt
Ladungsbestandteile nicht unerheblicher Größe tauchen ebenfalls werden. Kommt es zu einem Unfall und werden Personen ver-
auf Fahrbahnen vor Kraftfahrern auf und provozieren Brems- letzt, handelt es sich um einen Straftatbestand, bei dem ein
manöver „auf der letzten Rille“ oder im Worst Case Unfälle, von Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Tierkörpern und Baumstämmen ganz zu schweigen …
Gehen einem trotz größter Vorsicht dennoch Teile der Ladung
Deshalb sind Autofahrer gut beraten, immer ein wachsames Auge verloren, sind diese umgehend zu beseitigen oder zumindest so
auf mögliche Hindernisse zu haben und so zu fahren, dass sie zu kennzeichnen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilneh-
diesen gegebenenfalls noch rechtzeitig ausweichen können. Das mer ausgeschlossen ist. Verlorene Objekte können jedoch nur
gilt erst recht für Biker, für die Gegenstände auf der Fahrbahn von den dafür Verantwortlichen entfernt werden, wenn sie sich
eine noch viel größere Gefährdung darstellen. Zudem sollten alle auf Straßen befinden, für die eine niedrige Geschwindigkeit vor-
Verkehrsteilnehmer grundsätzlich immer dafür Sorge tragen, geschrieben ist. Auf Schnellstraßen oder gar Autobahnen verbie-
dass sie nichts auf der Straße zurücklassen bzw. verlieren, was tet sich dies von selbst, um nicht nur eine Gefährdung anderer
anderen gefährlich werden könnte. Verkehrsteilnehmer, sondern auch der eigenen Person auszu-
schließen. Das Betreten bzw. Überqueren der Autobahn ist aus
Das verlangt – neben dem normalen Verantwortungsbewusstsein diesem Grund denn auch verboten. Aber auch bei Schnellstraßen
– auch der § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist sollte man selbst bei sehr geringem Verkehrsaufkommen die
es verboten, „die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Fahrbahn besser meiden, weil die Geschwindigkeiten sich
Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, nähernder Fahrzeuge vielfach falsch eingeschätzt werden. Am
wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden besten man informiert schnellstmöglich die Polizei. Dabei sind
kann.“ Zudem verlangt die Vorschrift, dass die für solche ver- genaue Ortsangaben gefragt.
kehrswidrigen Zustände verantwortliche Person diese unverzüg-
lich zu entfernen bzw. bis zur Beseitigung ausreichend kenntlich Keinesfalls sollte man, auch bei Unfällen mit kleineren Blech-
zu machen hat. Zudem müssen Verkehrshindernisse, wenn nötig, schäden, sein Auto mit eingeschaltetem Warnblinker auf der
mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet oder durch andere zuge- Fahrbahn stehen lassen, um das Eintreffen der Polizei abzu-
lassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich gemacht werden, warten. Denn dies kann nicht nur zu Verkehrsbehinderungen,
wie es in § 17 Absatz 1 StVO heißt. Verstöße gegen § 32 StVO sondern auch zu Folgeunfällen führen und somit richtig teuer
werden mit Bußgeldern bis zu 60 Euro geahndet und können, je werden.
nach Schwere des Vergehens, sogar einen Punkt in Flensburg
nach sich ziehen. (RechercheTipp im GoslarInstitut)
12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ AUGUST 2022