Page 14 - Taxikurier August 2022
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           RECHTSPRECHUNG


            ➔ URTEILE



           Untersagung des Führens von Fahrrädern wegen Missachtung   Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei ärztlich verordnetem
           der Anordnung zur Einholung eines medizinisch-     amphetaminhaltigen Medikament möglich
           psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt

                                                              Fehlende Fahreignung bei Dauerbehandlung mit amphetaminhal-
           Sturz von Fahrrad mit BAK von 1,8 Promille         tigen Arzneimitteln und drogentypischen Ausfallerscheinungen

           Ergeht gegen einen Fahrradfahrer die Anordnung zur Einholung   Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung
             eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, weil er mit einer   Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der
           BAK von 1,8 Promille vom Fahrrad stürzte, und missachtet er die   wissenschaftlich gestützten Annahme, dass bereits die einmalige
           Anordnung, kann ihm das Führen von Fahrrädern im öffentlichen   Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschließt, wenn drogen-
           Straßenraum mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Dies hat der   typische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies entschied
           Bayerische Verwaltungs gerichts hof entschieden.   das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.
           Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Sep-  Anfang des Jahres wurde der Antragsteller im Rahmen eines Polizei-
           tember 2020 stürzte in Bayern ein Fahrradfahrer und zog sich dabei   einsatzes mit einem Pkw angetroffen. Dabei stellten die Polizei-
           eine Platzwunde zu. Eine Blutprobe ergab eine BAK von 1,8 Promil-  beamten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Die
           le. Wegen des Vorfalls wurde er wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt     toxikologische Untersuchung ergab eine Amphetamin-Konzentration
           verurteilt. Zudem verlangte die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage   im Blut des Antragstellers. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnis-
             eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Nachdem der Rad-  behörde des Rhein-Hunsrück-Kreises die Fahrerlaubnis. Hiergegen
           fahrer dieser Aufforderung nicht nachkam, untersagte ihm die Be-  wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag beim Verwal-
           hörde mit sofortiger Wirkung das Führen von Fahrrädern auf öffent-  tungsgericht Koblenz. Im gerichtlichen Verfahren legte er eine ärzt-
           lichen Straßen. Dagegen erhob der Radfahrer Klage und beantragte   liche Bescheinigung vor, wonach ihm das Medikament „Elvanse”
           Eilrechtsschutz. Er meinte, die Behörde hätte mildere Maßnahmen     verordnet wurde. Dieses enthält einen Wirkstoff aus der Stoffgruppe
           ergreifen müssen. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies den Eil-  der Amphetamine.
           antrag ab, wogegen sich die Beschwerde des Radfahrers richtete.
                                                              Richter bestätigen die Entziehung der Fahrerlaubnis
           Rechtmäßigkeit der Untersagung des Führens von Fahrrädern
                                                              Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Entziehung der
           Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung   Fahrerlaubnis sei, so die Koblenzer Richter, rechtmäßig. Denn der
           des Verwaltungsgerichts. Solange der Betroffene ein zu Recht ange-  Antragsteller habe sich aufgrund der Einnahme von Amphetamin,
           ordnetes Eignungsgutachten nicht beibringt, dürfe die Fahrerlaub-  einer harten Droge, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
           nisbehörde nach § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass seine Unge-  erwiesen.
           eignetheit zum Führen von Fahrzeugen feststehe und eine bedingte
           Eignung nicht bestehe. Zwar solle das Gutachten auch klären, ob
           eine Beschränkung oder Auflagen ausreichend sein können. Werde   Ausschluss der Fahreignung schon bei einmaliger Einnahme
           aber das Gutachten nicht beigebracht, bleibe der Behörde keine   von Amphetamin
             andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer
             Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des   Regelmäßig genüge zum Ausschluss der Fahreignung schon die ein-
           Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen   malige Einnahme von Amphetamin. Dass das im Blut des Antrag-
           ohne Einschränkung zu untersagen.                  stellers festgestellte Amphetamin von einem ärztlich verordneten
                                                              Medikament stamme, ändere an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
           (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof,               Nach der für die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln vorrangigen
           Beschluss vom 25.04.2022 – 11 CS 21.2988)          Sondervorschrift in der Fahrerlaubnis-Verordnung scheide eine Fahr-
                                                              eignung dann aus, wenn eine Beeinträchtigung der Leistungsfähig-
                                                              keit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß
                                                              vorliege. Die für die Fahreignung bei der Einnahme von Medizinal-
                                                              Cannabis geltenden Anforderungen seien bei einer Dauerbehandlung
                                                              mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln angesichts der  damit einher-
                                                              gehenden Gefahr des Kontrollverlustes und plötzlichen Leistungs-
                                                              abfalls noch enger zu fassen.






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