Page 14 - Taxikurier Juli 2023
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Wer vom Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, Rotlicht einer Fußgängerampel befreit nicht vor besonderer
muss auch den Radfahrern auf dem parallel verlaufenden Sorgfaltspflicht des von Parkplatz ausfahrenden Verkehrs
Radweg die Vorfahrt gewähren
Fußgängerampel regelt nicht ein- und
Vorfahrtsrecht auf Landstraßen gilt auch für parallel ausfahrenden Verkehr von einem Parkplatz
verlaufenden Radweg
Eine Fußgängerampel regelt nicht den ein-
Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbie- und ausfahrenden Verkehr von einem Park-
gen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße ach- platz. Daher ist ein vom Parkplatz ausfahren-
ten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße der Verkehrsteilnehmer nicht von seiner
verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Pflicht aus § 10 StVO befreit, wenn die Ampel
Vorfahrt. Das hat das Landgericht Frankenthal klargestellt und die für den Fahrzeugverkehr Rot zeigt. Dies hat
Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen. Das das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Landgericht bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des entschieden.
Amtsgerichts Neustadt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmit-
Hintergrund war ein Verkehrsunfall, der sich im Bereich der Land- tag im Dezember 2019 fuhr ein Pkw-Fahrer in Schleswig-Holstein
straße L530 in Höhe des Fasanenhofs in Meckenheim zugetragen mit seinem Fahrzeug von einem Supermarktparkplatz auf die Stra-
hat. Eine Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wollte mit ihrem Pkw ße. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf der Straße von
aus einem Feldweg in die Landstraße einbiegen. Als sie dabei den rechts kommenden Fahrzeug. Auf dieser Seite befand sich eine
parallel zur L530 verlaufenden Radweg überquerte, stieß sie mit Fußgängerampel. Der Pkw-Fahrer behauptete, die Ampel habe
einem von links kommenden Radfahrer zusammen. Die Frau war für den Fahrzeugverkehr Rot gezeigt, so dass der Unfall aufgrund
der Ansicht, der von links kommende Radfahrer hätte ihr die Vor- des Rotlichtverstoßes des Fahrzeugführers verursacht worden sei.
fahrt genommen und sei schuld an dem Unfall. Sie verklagte ihn Er erhob gegen den Fahrzeugführer und dessen Haftpflichtversi-
und wollte von ihm die Schäden an ihrem Pkw ersetzt bekommen. cherung Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht
Lübeck wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des
Klägers.
Vorfahrt auch auf „fahrbahnbegleitenden“ Radwegen
Dies sah das Landgericht anders. Da der parallel zur L530 verlau- Kein Anspruch auf Schadensersatz
fende und somit „fahrbahnbegleitende" Radweg insoweit zur L530
gehöre, nehme dieser Radweg auch an dem Vorfahrtsrecht der Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entschei-
Landstraße teil. Entgegen der Ansicht der Pkw-Fahrerin sei die dung des Landgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Scha-
Zugehörigkeit des Radweges zu der Landstraße durch dessen densersatz zu. Der Unfall sei wegen eines Verstoßes des Klägers
Beschaffenheit und seinem Verlauf klar erkennbar und eindeutig. gegen § 10 StVO zustande gekommen. Dafür spreche der Beweis
Unerheblich sei es, dass er durch eine schmale bewachsene Fläche des ersten Anscheins. Dagegen habe der Kläger nicht nachweisen
von der Straße getrennt sei. Auch wenn der Radweg in einiger können, dass dem Beklagten ebenfalls ein Verkehrsverstoß anzu-
Entfernung von der Landstraße weggeleitet würde, rechtfertige lasten sei.
dies keine andere Beurteilung. Es komme nur auf die örtlichen
Verhältnisse am Unfallort an. Das Urteil ist rechtskräftig. Fußgängerampel regelt nicht ein- und ausfahrenden Verkehr von
einem Parkplatz
(Landgericht Frankenthal (Pfalz),
Urteil vom 24.03.2023 – 2 S 94 ⁄ 22) Es komme nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht darauf
an, ob die Fußgängerampel für den Fahrzeugverkehr durch Rotlicht
gesperrt war. Denn die Fußgängerampel habe nicht den ein- und
ausfahrenden Verkehr vom Parkplatz geregelt. Das Vertrauen, dass
Fahrzeuge an der Fußgängerampel halten, entbinde den Einfahren-
den nicht von der erhöhten Sorgfaltspflicht des § 10 StVO.
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht,
Urteil vom 14.02.2023 – 7 U 63 ⁄ 22)
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