Page 22 - Taxikurier Oktober 2023
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IN EIGENER SACHE
➔ RECHTSSTREIT
Das Urteil im Prozess mit FREE NOW
Taxi-München eG verliert Rechtsstreit gegen Intelligent Apps GmbH. Als Reaktion auf Außenwerbung von FREE NOW auf den
Taxis unserer Mitglieder starteten wir zum 1. Mai 2023 eine neue Priorisierung bei der Vergabe unserer Aufträge. In den Reihen
unserer Mitglieder fand dieses Verfahren breite Zustimmung, der Genossenschaftsgedanke wurde damit in der Praxis gelebt.
Kurz nach dem Start Anfang Mai forder- In dem Rechtsstreit Endurteil
te der Mitbewerber Intelligent Apps
GmbH, in der Praxis besser bekannt als Intelligent Apps GmbH, 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der
FREE NOW, von der Taxi-München eG vertreten durch d. Geschäftsführer einstweiligen Verfügung bei Meidung ei-
eine Unterlassungserklärung mit dem Herrn Dr. Johannes Prantl und nes für jeden Fall der Zuwiderhandlung
Inhalt, die Priorisierung in der Auftrags- Herrn Thomas Zimmermann, festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis
vermittlung abzustellen. Die Taxi-Mün- Neumühlen 19, zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ord-
chen eG kam dieser Aufforderung außer- 22763 Hamburg nungshaft bis zu sechs Monaten, zu
gerichtlich nach ausführlicher vollziehen an dem Vorstand, untersagt,
Begründung nicht nach. – Antragstellerin – im geschäftlichen Verkehr Fahrzeuge
ihrer Gesellschafter oder der ihr ange-
Daraufhin beantragte die Intelligent schlossenen Taxiunternehmen, die mit
Apps GmbH am 12. Mai 2023 beim LG Prozessbevollmächtigte: Außenwerbung für die Antragstellerin
München I den Erlass einer einstweili- werben, in der Vermittlung von Fahrt-
gen Verfügung auf Unterlassung im Be- Rechtsanwälte aufträgen nachrangig gegenüber Fahr-
schlusswege. Das Landgericht erließ BUSE Rechtsanwälte Steuerberater, zeugen mit anderer Außenwerbung zu
die einstweilige Verfügung zunächst Partnerschaftsgesellschaft mbB, behandeln oder dies anzudrohen.
nicht, sondern terminierte eine mündli- Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg,
che Verhandlung auf den 5. Juli 2023. Gz.: 6MA-00130/23 gegen 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des
Rechtsstreits zu tragen.
Das Landgericht gab letztendlich nach Taxi-München eG,
mündlicher Verhandlung dem Unterlas- vertreten d. d. Vorstand,
sungsantrag dennoch statt und unter- Herrn Thomas Kroker, Herrn Jörg Wohlfahrt Entscheidungsgründe
sagte der Taxi-München eG, im ge- und Herrn Ertekin Kocer,
schäftlichen Verkehr Fahrzeuge ihrer Engelhardstraße 6, Der zulässige Antrag auf Erlass einer einst-
Gesellschafter oder der ihr angeschlos- 81369 München weiligen Verfügung ist begründet.
senen Taxiunternehmen, die mit Außen-
werbung für die Antragstellerin werben, – Antragsgegnerin – Der Antragstellerin steht ein Unterlas-
in der Vermittlung von Fahrtaufträgen sungsanspruch gem. §§ 33 Abs. 1, Abs. 3,
nachrangig gegenüber Fahrzeugen mit 1 GWB gegen die Antragsgegnerin zu, wel-
anderer Außenwerbung zu behandeln Prozessbevollmächtigte: cher zur Sicherung des Wettbewerbs im Eil-
oder dies anzudrohen. verfahren per einstweiligen Verfügung gel-
Rechtsanwälte Alexander Freiherr von tend gemacht werden kann.
Die Priorisierung bei der Auftragsverga- Véver, Ira M. Mehl, Bavariaring 15,
be wurde unmittelbar mit Zugang des 80336 München,
Urteils wieder eingestellt und soll auch I. Verfügungsanspruch
zukünftig im Hinblick auf die Sach- und Gz.: 11139 ⁄ 23 wegen einstweiliger
Rechtslage unterbleiben. Verfügung 1. Wettbewerbsbeschränkung nach § 1 GWB
So sieht das Endurteil im vollständigen erlässt das Landgericht München I - a) Unternehmen
Wortlaut aus: 37. Zivilkammer - durch die Vorsitzende
Richterin am Landgericht Dr. Althaus, den Die Wettbewerbsregeln des GWB gelten für
Richter am Landgericht Schmelcher und die Unternehmen und Unternehmensvereini-
Richterin am Landgericht Dr. Cichon, LL.M. gungen. Der Unternehmensbegriff ist nach
(UC Berkeley) aufgrund der mündlichen deutschem und europäischem Wettbewerbs-
Verhandlung vom 05.07.2023 folgendes recht einheitlich auszulegen. Er ist dabei
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