Page 22 - Taxikurier Oktober 2023
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IN EIGENER SACHE

            ➔ RECHTSSTREIT





           Das Urteil im Prozess mit FREE NOW



           Taxi-München eG verliert Rechtsstreit gegen Intelligent Apps GmbH. Als Reaktion auf Außenwerbung von FREE NOW auf den
           Taxis unserer Mitglieder starteten wir zum 1. Mai 2023 eine neue Priorisierung bei der Vergabe unserer Aufträge. In den Reihen
           unserer Mitglieder fand dieses Verfahren breite Zustimmung, der Genossenschaftsgedanke wurde damit in der Praxis gelebt.


             Kurz nach dem Start Anfang Mai forder-  In dem Rechtsstreit       Endurteil
             te der Mitbewerber Intelligent Apps
             GmbH, in der Praxis besser bekannt als   Intelligent Apps GmbH,    1.   Der Antragsgegnerin wird im Wege der
             FREE NOW, von der Taxi-München eG   vertreten durch d. Geschäftsführer    einstweiligen Verfügung bei Meidung ei-
             eine Unterlassungserklärung mit dem   Herrn Dr. Johannes Prantl und    nes für jeden Fall der Zuwiderhandlung
             Inhalt, die Priorisierung in der Auftrags-  Herrn Thomas Zimmermann,    festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis
             vermittlung abzustellen. Die Taxi-Mün-  Neumühlen 19,               zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ord-
             chen eG kam dieser Aufforderung außer-  22763 Hamburg               nungshaft bis zu sechs Monaten, zu
             gerichtlich nach ausführlicher                                      vollziehen an dem Vorstand, untersagt,
             Begründung nicht nach.          – Antragstellerin –                 im geschäftlichen Verkehr Fahrzeuge
                                                                                   ihrer Gesellschafter oder der ihr ange-
             Daraufhin beantragte die Intelligent                                schlossenen Taxiunternehmen, die mit
             Apps GmbH am 12. Mai 2023 beim LG   Prozessbevollmächtigte:         Außenwerbung für die Antragstellerin
             München I den Erlass einer einstweili-                              werben, in der Vermittlung von Fahrt-
             gen Verfügung auf Unterlassung im Be-  Rechtsanwälte                aufträgen nachrangig gegenüber Fahr-
             schlusswege. Das Landgericht erließ    BUSE Rechtsanwälte Steuerberater,   zeugen mit anderer Außenwerbung zu
             die einstweilige Verfügung zunächst     Partnerschaftsgesellschaft mbB,   behandeln oder dies anzudrohen.
             nicht, sondern terminierte eine mündli-    Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg,
             che Verhandlung auf den 5. Juli 2023.   Gz.: 6MA-00130/23 gegen   2.   Die Antragsgegnerin hat die Kosten des
                                                                                 Rechtsstreits zu tragen.
             Das Landgericht gab letztendlich nach   Taxi-München eG,
             mündlicher Verhandlung dem Unterlas-  vertreten d. d. Vorstand,
             sungsantrag dennoch statt und unter-  Herrn Thomas Kroker, Herrn Jörg Wohlfahrt   Entscheidungsgründe
             sagte der Taxi-München eG, im ge-  und Herrn Ertekin Kocer,
             schäftlichen Verkehr Fahrzeuge ihrer   Engelhardstraße 6,         Der zulässige Antrag auf Erlass einer einst-
             Gesellschafter oder der ihr angeschlos-  81369 München            weiligen Verfügung ist begründet.
             senen Taxiunternehmen, die mit Außen-
             werbung für die Antragstellerin werben,   – Antragsgegnerin –     Der Antragstellerin steht ein Unterlas-
             in der Vermittlung von Fahrtaufträgen                             sungsanspruch gem. §§ 33 Abs. 1, Abs. 3,
             nachrangig gegenüber Fahrzeugen mit                               1 GWB gegen die Antragsgegnerin zu, wel-
             anderer Außenwerbung zu behandeln   Prozessbevollmächtigte:       cher zur Sicherung des Wettbewerbs im Eil-
             oder dies anzudrohen.                                             verfahren per einstweiligen Verfügung gel-
                                             Rechtsanwälte Alexander Freiherr von   tend gemacht werden kann.
             Die Priorisierung bei der Auftragsverga-    Véver, Ira M. Mehl, Bavariaring 15,
             be wurde unmittelbar mit Zugang des   80336 München,
             Urteils wieder eingestellt und soll auch                          I. Verfügungsanspruch
             zukünftig im Hinblick auf die Sach- und   Gz.: 11139 ⁄ 23 wegen einstweiliger
             Rechtslage unterbleiben.        Verfügung                         1. Wettbewerbsbeschränkung nach § 1 GWB

             So sieht das Endurteil im vollständigen   erlässt das Landgericht München I -    a) Unternehmen
             Wortlaut aus:                   37. Zivilkammer - durch die Vorsitzende
                                             Richterin am Landgericht Dr. Althaus, den   Die Wettbewerbsregeln des GWB gelten für
                                             Richter am Landgericht Schmelcher und die   Unternehmen und Unternehmensvereini-
                                             Richterin am Landgericht Dr. Cichon, LL.M.   gungen. Der Unternehmensbegriff ist nach
                                             (UC Berkeley) aufgrund der mündlichen   deutschem und europäischem Wettbewerbs-
                                             Verhandlung vom 05.07.2023 folgendes  recht einheitlich auszulegen. Er ist dabei




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