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recht kompakt
VERKEHRSRECHT
DIE FREISTELLUNGSVERORDNUNG –
MANCHES IST VOR ALLEM POLITISCH BEGRÜNDET
Aufgrund der Freistellungsverordnung zum PBefG 14. Beförderungen durch die Polizei mit eigenen Kraftfahrzeugen
müssen die Betreiber der freigestellten Verkehre keinerlei 15. die Mitnahme von umziehenden Personen in besonders für
Pflichten, welche sich aus dem PBefG ergeben, erfüllen. die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen
Ins besondere gilt, dass sie keiner Genehmigung bedürfen, 16. Personen in Kraftfahrzeugen, die zur Leichenbeförderung
die Fahrer noch nicht mal eine Fahrerlaubnis zur Fahrgast- bestimmt sind.
beförderung nachweisen müssen.
Manches hört sich skurril an, wie die freigestellte Leichenwagen-
Immerhin ergeben sich aus der Betriebsordnung BOKraft für drei mitnahme, manche der Fälle, wie Genehmigungsfreiheit bei
der freigestellten Verkehrsformen, nämlich den Schüler-, Behin- Streitkräfte- und Polizeibeförderungen, sind auch recht logisch.
derten- und Kindergartenverkehr einige Gleichstellungen mit den Richtig ärgerlich wird es bei den Schüler-, Behinderten- und
PBefG-Verkehren (bspw. jährliche Hauptuntersuchung des Fahr- Kindergartenfahrten, bei denen über die Freistellungsverordnung
zeuges), aber auch nur dann, wenn dabei Kraftfahrzeuge einge- Fahrer eingesetzt werden dürfen, die noch nicht mal eine Fahr-
setzt werden, die nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung erlaubnis zur Fahrgastbeförderung haben. Sehr kritisch ist, dass
von mehr als sechs Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und ausgerechnet besonders schützenswerte, weil weitgehend sorge-
bestimmt sind. Lassen Sie uns erst mal die ewig lange Liste von bedürftige Personen Amateuren überlassen werden.
Befreiungsfällen ansehen:
Warum gibt es überhaupt die 1962 eingeführte Freistellungs-
1. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher verordnung in dieser Form? Nach der Ermächtigungsnorm
Straßen und Plätze im Sinne des StVG (§ 57 Abs. 1 Nr. 8 PBefG) dürften nur bestimmte Beförderungs-
2. Beförderungen mit Kfz in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit fälle, die im Rahmen des Gesamtverkehrs nicht besonders ins
3. Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstat- Gewicht fallen, von den Vorschriften des PBefG befreit werden.
tung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen Fakt ist aber, dass insbesondere der Schülerverkehr Umfänge
(inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, es sei erreicht, die natürlich auch im Rahmen des Gesamtverkehrs
denn, dass für die Beförderung ein Entgelt zu entrichten ist deutlich ins Gewicht fallen. Nun, jedwedes Anrennen der
4. Beförderungen von Berufstätigen mit Kfz zu und von ihrer Taxi- und Mietwagenverbände über viele Jahrzehnte war ergeb-
Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere nislos. Eindeutige Feststellung: Hier obsiegt politisches Kalkül
Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleich- („Schülerverkehr muss billig durchgeführt werden“) über die
bleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr Argumente der Sicherheit der Beförderten und die rechtlichen
betrieben wird Voraussetzungen werden einfach unter den Teppich gekehrt.
5. Beförderungen von Berufstätigen mit Kfz zu und von Arbeits-
stellen in der Land- und Forstwirtschaft
6. Beförderungen mit Kfz durch oder für Kirchen oder sonstige
Religionsgemeinschaften zu und von Gottesdiensten
7. Beförderungen mit Kfz durch und für Schulträger zum und
vom Unterricht
8. Beförderungen von Kranken zum Zwecke der Beschäftigungs-
therapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch
Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kfz
9. Beförderungen von Berufstätigen mit Pkw von und zu ihren Der Autor:
Arbeitsstellen Rechtsanwalt Thomas Grätz
10. Beförderungen von körperlich, geistig oder seelisch ist seit über 30 Jahren mit
behinderten Personen mit Kfz zu und von Einrichtungen, Personenbeförderungsrecht
die der Betreuung dieses Personenkreises dienen befasst und war Geschäftsführer
11. Beförderungen von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber vom damaligen Taxi-Bundes-
zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben verband BZP. Bekannt ist auch
Betriebes sein PBefG- Standardwerk
12. mit Kfz durch oder für Kindergartenträger zwischen „Fielitz ⁄ Grätz“.
Wohnung und Kindergarten (bei den Fällen 4 bis 12 fällt
die Freistellung allerdings weg, wenn von den Beförderten
ein Entgelt zu entrichten ist)
13. Beförderungen durch die Streitkräfte mit eigenen Kraftfahr-
zeugen
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