Page 26 - Taxikurier Oktober 2023
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ligen Verfügung angewiesen, § 935 ZPO.   Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen   ➔  von der verantwortenden Person signiert
           Die Angelegenheit ist eilbedürftig, da die   oder durch Erklärung zu Protokoll der Ge-  und auf einem sicheren Übermittlungs-
           wettbewerbsbeschränkenden Maßnahme   schäftsstelle des genannten Gerichts. Sie   weg eingereicht werden.
           bereits seit dem 01.05.2023 auf den Markt   kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
           einwirkt und ein Abwarten bis zu einer   Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden;   Ein elektronisches Dokument, das mit einer
           vollstreckbaren Entscheidung in einem   die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das   qualifizierten elektronischen Signatur der
           Hauptsacheverfahren die rechtswidrige   Protokoll rechtzeitig bei dem oben genann-  verantwortenden Person versehen ist, darf
           Marktbeeinflussung verfestigen würde. An-  ten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mit-  wie folgt übermittelt werden:
           haltspunkte dafür, dass es der Antragstelle-  wirkung ist nicht vorgeschrieben.
           rin mit der Geltendmachung ihrer Rechte                             ➔  auf einem sicheren Übermittlungsweg
           nicht besonders eilig sei (sog. Selbstwider-  Rechtsbehelfe können auch als elektroni-
           legung der Dringlichkeit), sind nicht er-  sches Dokument eingereicht werden. Eine   ➔  an das für den Empfang elektronischer
           kennbar.                          einfache E-Mail genügt den gesetzlichen   Dokumente eingerichtete Elektronische
                                             Anforderungen nicht.                Gerichts- und Verwaltungspostfach
           Bis zu einer vollstreckbaren Entscheidung                             (EGVP) des Gerichts.
           in Hauptsache wäre damit zu rechnen, dass   Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwäl-
           die streitgegenständliche Maßnahme zahl-  tin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde   Wegen der sicheren Übermittlungswege
           reiche Taxiunternehmer davon abhält, auf   oder durch eine juristische Person des öf-  wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozess-
           ihren Fahrzeugen für die Antragstellerin   fentlichen Rechts einschließlich der von ihr   ordnung verwiesen. Hinsichtlich der weite-
           und anderen Plattformanbieter, die keine   zur Erfüllung ihrer öffentlichen  Aufgaben   ren Voraussetzungen zur elektronischen
           reinen Taxizentralen sind, zu werben, und   gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht   Kommunikation mit den Gerichten wird auf
           sie dazu anhält, ihre Werbeflächen mit an-  werden, sind als elektronisches Dokument   die Verordnung über die technischen Rah-
           derer Werbung bestücken, wodurch sich die   einzureichen, es sei denn, dass dies aus   menbedingungen des elektronischen
           Abschottung verfestigen würde. Daher be-  technischen Gründen vorübergehend nicht   Rechtsverkehrs und über das besondere
           steht Eilbedürftigkeit im Sinne eines Verfü-  möglich ist. In diesem Fall bleibt die Über-  elektronische Behördenpostfach (Elektroni-
           gungsgrundes.                     mittlung nach den allge meinen Vorschriften   scher-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in
                                             zulässig, wobei die  vorübergehende Unmög-  der jeweils geltenden Fassung sowie auf
                                             lichkeit bei der Ersatzeinreichung oder un-  die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
           III. Kosten                       verzüglich danach glaubhaft zu machen ist.
                                             Auf Anforderung ist das elektronische Doku-  gez.
           Die Kostenentscheidung folgt aus § 92   ment nachzureichen.
           Abs. 1 ZPO.                                                         Dr. Althaus
                                             Elektronische Dokumente müssen
           Rechtsbehelfsbelehrung:                                             Vorsitzende Richterin
                                             ➔  mit einer qualifizierten elektronischen
           Gegen die Entscheidung, mit der der   Signatur der verantwortenden Person
             Streitwert festgesetzt worden ist, kann   versehen sein oder      Verkündet am 21.07.2023
             Beschwerde eingelegt werden, wenn
           der Wert des Beschwerdegegenstands
           200 Euro übersteigt oder das Gericht die
           Beschwerde zugelassen hat.

           Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten
           bei dem

           Landgericht München I
           Prielmayerstraße 7, 80335 München

           einzulegen.

           Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechts-
           kraft der Entscheidung in der Hauptsache
           oder der anderweitigen Erledigung des Ver-
           fahrens. Ist der Streitwert später als einen
           Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist
           festgesetzt worden, kann die Beschwerde
           noch innerhalb eines Monats nach Zustel-
           lung oder formloser Mitteilung des Festset-
           zungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall
           der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss
           mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur
           Post als bekannt gemacht.




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