Page 15 - Taxikurier August-September 2024
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AKTUELLES
➔ INFO ZUM DIESELFAHRVERBOT
Die Automobilclub „Mobil in Deutschland“ informiert über die weitere Entwicklung im Rechtsstreit zum Dieselfahrverbot.
Wir bedanken uns bei Dr. Haberland und seinen Mitstreitern für die inzwischen jahrzehntelange gute Zusammenarbeit!
Liebe Leserinnen und Leser des TAXIKURIER, Da das Verwaltungsgerichts München aller Voraussicht nach der
sehr geehrter Herr Kroker, Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof folgen
wird, muss die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des zonalen
über ein Jahr, nachdem mehrere Klagen wegen der kurzfristig Dieselfahrverbots angesichts der nur marginalen Überschreitung des
beschlossenen Dieselfahrverbote eingereicht wurden, hatte das Grenzwerts an nur einer Stelle der die ganze Innenstadt umfassen-
Bayerische Verwaltungsgericht für Montag, 17. Juni 2024, einen den Fahrverbotszone nach Einschätzung des Vertreters der Kläger
Termin zur Erörterung der vielen Fälle anberaumt. durch das Bundesverwaltungsgericht angestrebt werden. Denn ein
Fall, bei dem es um die Rechtmäßigkeit eines zonalen Dieselfahr-
Die Kläger wurden vom Initiator der Klagen, Dr. Michael Haberland, verbots für ein Innenstadtgebiet auf einer Fläche von 80 km² ging,
vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. als Experten für Mobi- ist bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. „Die
litätsfragen unterstützt. Demgegenüber war Jürgen Resch, Bundes- V erhältnismäßigkeit des zonalen Dieselfahrverbots für die gesamte
geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), der die Stadt Münchener Innenstadt ist zwingend unter umfassender Würdigung
vor einigen Jahren auf „saubere Luft“ verklagt hatte, zur Verteidi- der widerstreitenden Interessen höchstrichterlich zu prüfen. Der
gung der von ihm initiierten Klagen angetreten. Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung
in gerade einmal zwei Sätzen und damit in keiner Weise angemes-
Im Erörterungstermin selbst wurde erwartungsgemäß kein abschlie- sen und ausreichend mit der Verhältnismäßigkeit des derzeit gelten-
ßendes Urteil gefällt. Dennoch kann ein klarer Teilerfolg für die den zonalen Dieselfahrverbots auseinandergesetzt“, so Dr. Claus-
Kritiker der Fahrverbote verbucht werden. Nachdem die Landes- Peter Martens, Rechtsanwalt der klagenden Dieselfahrer.
hauptstadt München schon nach Erhebung der Klagen gegen das
Fahrverbot dessen Inkrafttreten für Dieselfahrzeuge der Schadstoff- Es kommt hinzu, dass nach der einschlägigen deutschen Rechtsnorm
klasse 5 zunächst ausgesetzt hatte, haben die Vertreter der Stadt die Anordnung von Fahrverboten erst bei Überschreiten eines Wertes
auf konkrete Nachfrage des Gerichts bestätigt, dass das Dieselfahr- von 50 μg ⁄ m³ statthaft ist. Allerdings können Fahrverbote bei uni-
verbot auf der Grundlage der 8. Fortschreibung des Luftreinhalte- onskonformer Auslegung der deutschen Norm grundsätzlich auch bei
plans nicht wieder ausgeweitet werden wird. Damit ist die Hälfte Überschreiten des in der EU-Richtlinie festgelegten Stickstoffdioxid-
der betroffenen Dieselfahrer, die gegen das drohende Fahrverbot grenzwerts von 40 μg/m³ angeordnet werden, soweit dies die einzi-
für Euro-5-Fahrzeuge geklagt haben, nun endgültig in ihrem Recht ge Möglichkeit darstellt, den letztgenannten Grenzwert einzuhalten.
bestätigt worden. „Damit ist das drohende Fahrverbot für Euro-5- Dies erfordert aber eine konkrete Prüfung insbesondere der Verhält-
Fahrzeuge endgültig als positiv erledigt zu betrachten“, betont der nismäßigkeit des zonalen Fahrverbots. Diese Prüfung ist bislang
CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper, der selbst auch allerdings unterblieben. Auch andere Maßnahmen wurden gar nicht
eine Klage eingereicht hatte. erörtert bzw. geprüft. Dr. Michael Haberland vom Automobilclub
Mobil in Deutschland e.V. weist beispielsweise auf die Verwendung
Anders sieht es bei den Dieselbesitzern aus, die vom aktuell beste- des neuen non-fossilen Dieselkraftstoffs HVO100 für alle städtischen
henden Fahrverbot für Euro 4 Fahrzeuge betroffen sind. Denn das Fahrzeuge hin, die zu einer deutlichen Absenkung der Stickoxid -
Verwaltungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass es sich bei sei- werte führen können: „Verbote sind nicht die Lösung. Wir brauchen
ner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Dieselfahrverbots in An ge bote und genau so ein Angebot gibt es seit kurzem auch in
München nicht gegen das „obiter dictium“ des Bayerischen Verwal- München: Einen Dieselkraftstoff, der bis zu 90 Prozent weniger
tungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 20.03.2024 stellen CO 2- Emissionen gegenüber herkömmlichem Diesel aufweist und
wird, wonach das derzeit geltende zonale Dieselfahrverbot für die gleichzeitig auch eine Reduktion der Feinstaub- und Stickoxid-
Schadstoffklasse 4 weithin Bestand haben soll. Obwohl der Grenz- emissionen. Daher: HVO100 tanken anstatt Fahrverbote für Diesel-
wert von 40 μg/m³ im ganzen Stadtgebiet nur noch an zwei Mess- fahrzeuge zu erlassen.“
stellen und innerhalb der gut 80 km² großen Fahrverbotszone über-
haupt nur noch an einer Messstelle geringfügig überschritten wird, Es bleibt also spannend, wie es weitergeht.
kommt z.B. ein Ersetzen des zonalen Fahrverbots durch ein strecken- Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden.
bezogenes Fahrverbot in dem betroffenen Bereich aus Sicht der
bayerischen Gerichte nicht in Betracht. Damit sind derzeit noch sie- Viele Grüße und alles Gute!
ben unserer Kläger von dem zonalen Fahrverbot für Diesel Euro 4
betroffen. Dies gilt natürlich darüber hinaus auch noch für viele Dr. Michael Haberland, Robert Brannekämper, Dr. Claus-Peter Martens
tausende Euro-4-Dieselfahrzeugbesitzer, die nicht geklagt hatten. und das gesamte Mobil in Deutschland-Team
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