Page 11 - Taxikurier August-September 2024
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Unternehmen verpflichtet, ihre elektroni- Kassen(systeme) 2023 wurde hierfür jedoch eine Nichtbe-
schen Aufzeichnungssysteme ab dem anstandungsregelung längstens bis zum
1. Januar 2020 mit einer zertifizierten ➔ Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elek- 31. Dezember 2025 geschaffen. Zudem wur-
technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) tronische Aufzeichnungssysteme sind den de die Meldeverpflichtung nach § 9 Abs. 3
vor nachträglichen Datenmanipulationen zu Finanzbehörden bis zum 31. Juli 2025 KassenSichV für die Inanspruchnahme der
schützen. Zugleich wurde eine Belegausga- mitzuteilen. Übergangsregelung bei EU-Taxametern mit
bepflicht eingeführt, um durch einen Ab- INSIKA-Technologie bis Ablauf des Nicht-
gleich des Bons mit den Aufzeichnungen der ➔ Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Syste- beanstandungszeitraumes suspendiert.
Kassensoftware mögliche Manipulationen me müssen innerhalb eines Monats nach
leichter feststellen zu können. Anschaffung gemeldet werden. Gleiches ➔ Bei EU-Taxametern und Wegstrecken-
gilt für die Außerbetriebnahme. zählern, welche die o. g. Nichtbeanstan-
Zudem wurden Unternehmen gem. § 146a dungsregelung in Anspruch nehmen, ist
Abs. 4 AO verpflichtet, die eingesetzten ➔ Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für für diese Dauer von einer Mitteilung
Aufzeichnungssysteme und die verwendeten angeschaffte als auch für gemietete und abzusehen.
TSEs innerhalb eines Monats nach geleaste Systeme.
Anschaffung auf elektronischem Weg dem ➔ EU-Taxameter und Wegstreckenzähler,
zuständigen Finanzamt zu melden. ➔ Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, welche bis zum 1. Juli 2025 nachgerüs-
Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein dass bei einer Mitteilung stets alle in tet werden, sind bis zum 31. Juli 2025
elektronisches Meldeverfahren bereitstellen einer Betriebsstätte eingesetzten Auf- zu melden.
konnte, wurde die gesetzliche Mitteilungs- zeichnungssysteme (in einer einheitli-
verpflichtung mit dem – nunmehr aufge- chen Mitteilung) zu übermitteln sind. ➔ Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder
hobenen – BMF-Schreiben vom 6. November mit einer TSE ausgerüstete EU-Taxameter
2019 (Neuveröffentlichung mit BMF-Schrei- und Wegstreckenzähler sind spätestens
ben vom 18. August 2020) ausgesetzt. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler innerhalb eines Monats nach Anschaf-
fung oder Ausrüstung zu melden.
Die Arbeiten der Finanzverwaltung zur EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten
Schaffung einer elektronischen Meldemög- gem. § 1 Abs. 2 Kassensicherungsverord-
lichkeit wurden im ersten Halbjahr 2024 nung (KassenSichV) ebenfalls als elektroni- Herzliche Grüße aus Berlin
nochmals intensiviert, so dass nunmehr zum sche Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a
1. Januar 2025 eine entsprechende elektro- Abs. 1 AO und unterliegen zudem besonde- Guido Vogt
nische Meldemöglichkeit über das Programm ren Bestimmungen (§§ 7 f. KassenSichV).
„Mein ELSTER“ und die ERiC- Schnittstelle Rechtsanwalt, Diplom Finanzwirt (FH)
zur Verfügung stehen wird. Werden diese ohne zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtungen (TSE) betrieben, Leiter des Referats Internationales
müssen die erforderlichen Anpassungen und Steuerrecht, Verfahrensrecht
Aufrüstungen umgehend durchgeführt wer- DIHK ⁄ Deutsche Industrie- und
den. Mit BMF-Schreiben vom 13. Oktober Handelskammer
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