Page 11 - Taxikurier August-September 2024
P. 11

Unternehmen verpflichtet, ihre elektroni-  Kassen(systeme)          2023 wurde hierfür jedoch eine Nichtbe-
           schen Aufzeichnungssysteme ab dem                                   anstandungsregelung längstens bis zum
           1. Januar 2020 mit einer zertifizierten   ➔  Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elek-  31. Dezember 2025 geschaffen. Zudem wur-
             technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)    tronische Aufzeichnungssysteme sind den   de die Meldeverpflichtung nach § 9 Abs. 3
           vor nachträglichen Datenmanipulationen zu   Finanzbehörden bis zum 31. Juli 2025   KassenSichV für die Inanspruchnahme der
           schützen. Zugleich wurde eine Belegausga-  mitzuteilen.             Übergangsregelung bei EU-Taxametern mit
           bepflicht eingeführt, um durch einen Ab-                            INSIKA-Technologie bis Ablauf des Nicht-
           gleich des Bons mit den Aufzeichnungen der   ➔  Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Syste-  beanstandungszeitraumes suspendiert.
           Kassensoftware mögliche Manipulationen   me müssen innerhalb eines Monats nach
           leichter feststellen zu können.     Anschaffung gemeldet werden. Gleiches   ➔  Bei EU-Taxametern und Wegstrecken-
                                               gilt für die Außerbetriebnahme.   zählern, welche die o. g. Nichtbeanstan-
           Zudem wurden Unternehmen gem. § 146a                                  dungsregelung in Anspruch nehmen, ist
           Abs. 4 AO verpflichtet, die eingesetzten   ➔  Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für   für diese Dauer von einer Mitteilung
             Aufzeichnungssysteme und die verwendeten   angeschaffte als auch für gemietete und     abzusehen.
           TSEs innerhalb eines Monats nach    geleaste Systeme.
             Anschaffung auf elektronischem Weg dem                            ➔  EU-Taxameter und Wegstreckenzähler,
             zuständigen Finanzamt zu melden.    ➔  Das BMF weist ausdrücklich darauf hin,   welche bis zum 1. Juli 2025 nachgerüs-
           Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein   dass bei einer Mitteilung stets alle in   tet werden, sind bis zum 31. Juli 2025
           elektronisches Meldeverfahren bereitstellen     einer Betriebsstätte eingesetzten Auf-  zu melden.
           konnte, wurde die gesetzliche Mitteilungs-  zeichnungssysteme (in einer einheitli-
           verpflichtung mit dem – nunmehr aufge-  chen  Mitteilung) zu übermitteln sind.   ➔  Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder
           hobenen – BMF-Schreiben vom 6. November                               mit einer TSE ausgerüstete EU-Taxameter
           2019 (Neuveröffentlichung mit BMF-Schrei-                             und Wegstreckenzähler sind spätestens
           ben vom 18. August 2020) ausgesetzt.   EU-Taxameter und Wegstreckenzähler   innerhalb eines Monats nach Anschaf-
                                                                                 fung oder Ausrüstung zu melden.
           Die Arbeiten der Finanzverwaltung zur   EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten
           Schaffung einer elektronischen Meldemög-  gem. § 1 Abs. 2 Kassensicherungsverord-
           lichkeit wurden im ersten Halbjahr 2024   nung (KassenSichV) ebenfalls als elektroni-  Herzliche Grüße aus Berlin
           nochmals intensiviert, so dass nunmehr zum   sche Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a
           1. Januar 2025 eine entsprechende elektro-  Abs. 1 AO und unterliegen zudem besonde-  Guido Vogt
           nische Meldemöglichkeit über das Programm   ren Bestimmungen (§§ 7 f. KassenSichV).
           „Mein ELSTER“ und die ERiC- Schnittstelle                           Rechtsanwalt, Diplom Finanzwirt (FH)
           zur Verfügung stehen wird.        Werden diese ohne zertifizierte technische
                                             Sicherheitseinrichtungen (TSE) betrieben,   Leiter des Referats Internationales
                                             müssen die erforderlichen Anpassungen und     Steuerrecht, Verfahrensrecht
                                             Aufrüstungen umgehend durchgeführt wer-  DIHK ⁄ Deutsche Industrie- und
                                             den. Mit BMF-Schreiben vom 13. Oktober   Handelskammer



                                             Stimmer 56x60_neu:60-Jahre  19.05.2011


            Dr. Manfred Hingerle             Stimmer & Sohn GmbH
                                                 Lindberghstraße 20 · 80939 München  Unfall was nun?
            Arbeits- und Verkehrsmedizin      Annahme 089/34 84 40 · Büro 089/321 99 29-3
            Kirchheim GmbH & Co. KG                                              KFZ-Schadensgutachter
            Alle Untersuchungen für Erwerb /    60       Taxi-
            Verlängerung von Führerscheinen    Jahre  werkstätte                      Thomas Moitz
            zu besonders freundlichen und                                           Tel: 089/ 31231886
            fairen Bedingungen mit oder ohne
            Anmeldung.                                                                 01776052960
            Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr   • Unfallinstandsetzung
            Montag und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr                             Egal ob Sie den Schaden
                                              • Kfz-Reparaturwerkstätte          in der Werkstatt ihrer
            Am Brunnen 17 • 85551 Kirchheim                                      Wahl reparieren lassen
            Tel.: 089 / 903 61 10 oder 99 18 80 - 0 oder 903 33 66               oder fiktiv abrechnen
            info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de  • spontane Hilfe
            www.verkehrsmedizin-dr.hingerle.de                                  behilflich bei Anwalt/Werkstatt/Leihwagen




                                                                                AUGUST ⁄ SEPTEMBER 2024 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 11
   6   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16