Page 11 - Taxikurier Februar 2025
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recht kompakt
VERKEHRSRECHT
➔ DIE FIKTIVE GENEHMIGUNG
Schnellere Entscheidungen durch klare Fristen Im Taxenverkehr sind dies folgende Mitteilungen bzw. Belege:
Das Wort Fiktion kommt aus dem lateinischen fictio und ist ➔ Angaben zu Name, Wohn- und Betriebssitz sowie
mit „sich auszudenken“ wohl am gängigsten zu übersetzen. Geburtsort und -datum.
Die Fiktion hat im Recht dann aber nicht mehr viel mit Perry ➔ Informationen zu evtl. bereits bestehenden Genehmigungen
Rhodan und der gleichnamigen Science-Fiction-Reihe zu tun, nach dem PBefG.
ist aber trotzdem auch in der Juristerei und auch speziell im ➔ Beantragte Geltungsdauer und Verkehrsform.
Personenbeförderungsgesetz zu finden: Im PBefG ist eine ➔ Anzahl, Art und Sitzplätze der einzusetzenden Fahrzeuge.
fingierte bzw. fiktive Genehmigung eine rechtliche Regelung , ➔ Nachweise zur Zuverlässigkeit, v. a. der Fachkunde
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die besagt, dass unter bestimmten Umständen eine Genehmi- (oft Streitpunkt), Sicherheit und Leistungsfähigkeit des
gung für den Betrieb von Personenbeförderungsdiensten als Betriebs.
erteilt gilt, auch wenn sie formal von der Behörde noch nicht
erteilt wurde. Oder wie es das Gesetz ausdrückt: „Die Geneh- Erst durch einen solchen vollständigen Antrag entsteht für den
migung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist Antragsteller die begründete Erwartung, dass sich die Genehmi-
versagt wird“. gungsbehörde mit dem Antrag abschließend befasst und zu einer
Bescheidung innerhalb der dann in Lauf gesetzten Frist gelangt.
Der Gesetzgeber hat bereits 1993 eine Neuregelung eingeführt,
wonach eine fiktive Genehmigung entsteht, wenn die Geneh- Die fiktive Genehmigung ist somit ein wirksames Mittel, um
migungsbehörde keine zeitnahe Entscheidung über den Genehmi- Verfahrensverzögerungen zu verhindern – vorausgesetzt, der
gungsantrag trifft. Sinn und Zweck der Neuregelung ist eine Antragsteller erfüllt seine Mitwirkungs- und Vorlagepflichten.
Verfahrensbeschleunigung mit dem Ziel der Stärkung der Position
des Antragstellers gegenüber einer untätigen Genehmigungs- Wo steht’s im Gesetz?
behörde. Grundsätzlich ist es so, dass über den Antrag auf Ertei- 1 § 15 Absatz 1 Satz 5 PBefG
lung innerhalb von drei Monaten zu entscheiden ist. Sollte die
Prüfung in diesem Zeitraum nicht abgeschlossen werden können, Welches Gericht hat so entschieden?
kann die Behörde einmalig mittels eines dem Antragsteller mit- 2 OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.01.2014 – 7 LB 70/10 –
zuteilenden Zwischenbescheides um den Zeitraum zu verlängern,
der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können, wobei
dieser Verlängerungszeitraum nicht mehr als drei Monate betra-
gen darf. Spätestens nach sechs Monaten entsteht also die fikti-
ve Genehmigung – vorausgesetzt, der Antrag wurde nicht vorher
abgelehnt oder genehmigt.
Allerdings beginnt die sogenannte Fiktionsfrist erst dann zu
laufen, wenn der Genehmigungsantrag bei der Genehmigungs-
behörde vollständig eingegangen ist . Die Genehmigungsfiktion
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soll den Antragsteller um eine Genehmigung nur über Verfahrens-
hemmnisse hinweghelfen, die in einer verzögerten Bearbeitung
seines Antrags durch die Genehmigungsbehörde begründet sind. Der Autor:
Sie hat nicht den Zweck, sonstige Verfahrensvereinfachungen Rechtsanwalt Thomas Grätz
herbeizuführen oder materielle Genehmigungsanforderungen ist seit über 30 Jahren mit
herabzusetzen. Deshalb ist es zunächst Sache des Antragstellers, Personenbeförderungsrecht
einen hinreichend prüffähigen Antrag vorzulegen, der sich an befasst und war Geschäftsführer
den gesetzlichen Vorgaben orientiert. vom damaligen Taxi-Bundes-
verband BZP. Bekannt ist auch
sein PBefG- Standardwerk
„Fielitz ⁄ Grätz“.
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